Am Montag kam es im Landkreis Harburg zu einem heftigen Unwetter, das die Region mit Hagelkörnern überraschte, die teils die Größe von Tennisbällen erreichten. Die Folgen waren für viele Autobesitzer in und um Hamburg verheerend: Zahlreiche Fahrzeuge wurden beschädigt. Die Frage, die sich viele stellen: Zahlt die Versicherung bei Hagelschaden am Auto?

Die gute Nachricht für die Betroffenen ist: In den meisten Fällen übernimmt die Teilkaskoversicherung die Kosten für Hagelschäden. Diese Art der Versicherung schützt nicht nur vor Dellen im Blech, sondern auch vor beschädigten Scheiben und Spiegeln. Allerdings gibt es einen kleinen Haken: Wer nur eine Kfz-Haftpflichtversicherung hat, wird auf den Kosten sitzen bleiben, da diese lediglich Schäden an anderen Fahrzeugen oder Personen abdeckt.

Versicherungsschutz bei Hagelschäden

In Deutschland sind Hagelschäden typischerweise durch die Teilkaskoversicherung abgedeckt. Diese reguliert Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch Naturereignisse wie Hagel, Sturm oder Blitzschlag verursacht werden. Hagelschäden gelten als Elementarereignisse und können Dellen, Lackschäden oder sogar zerbrochene Scheiben hervorrufen. Wichtig ist, dass der Versicherungsnehmer über einen aktiven Teilkasko-Vertrag verfügt, um von diesem Schutz profitieren zu können.

Die Vollkaskoversicherung hingegen bietet zusätzlich den Schutz der Teilkasko und deckt auch selbst verursachte Schäden ab. Zu beachten ist auch, dass in vielen Teilkasko-Verträgen eine Selbstbeteiligung vereinbart ist, die in der Regel um die 150 Euro beträgt. Diese wird vom Erstattungsbetrag abgezogen. Aber keine Panik: Ein Hagelschaden belastet den Schadenfreiheitsrabatt nicht, es erfolgt also keine Rückstufung.

Was zu tun ist nach einem Hagelschaden

Wenn das Auto von einem Hagelschaden betroffen ist, sind einige Schritte wichtig, um die Regulierung reibungslos zu gestalten. Zuallererst sollten die Schäden zeitnah dokumentiert werden – also, Fotos machen! Dabei ist es hilfreich, den Zeitpunkt des Hagelsturms und den Standort des Fahrzeugs zu notieren. Und, ganz wichtig: den Schaden innerhalb einer Woche online melden. Ein Gutachter wird dann mit der Prüfung des Fahrzeugs beauftragt, und es empfiehlt sich, das Auto nicht sofort reparieren zu lassen, sondern auf die Freigabe durch die Versicherung zu warten.

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Die Vorbereitungen für die Begutachtung sind ebenfalls entscheidend. Das Fahrzeug sollte gewaschen werden, um Schäden sichtbar zu machen, und man sollte darauf achten, dass es trocken bleibt. Übrigens, bei Leasingfahrzeugen muss der Schaden auch dem Leasinggeber gemeldet werden. Wenn es um die Reparatur geht, kann man sich an den ADAC Schadenservice wenden, der bei der Kostenübernahme hilft. Bei einem Werkstattbonus ist es ratsam, das Fahrzeug in einer vermittelten Werkstatt reparieren zu lassen, da ansonsten nur 80% der Reparaturkosten abzüglich Selbstbeteiligung übernommen werden.

Vorbeugende Maßnahmen und andere Überlegungen

Um zukünftige Schäden durch Hagel zu vermeiden, gibt es einige vorbeugende Maßnahmen, die Autobesitzer ergreifen können. Dazu gehört das Entfernen instabiler Bäume, regelmäßige Dachkontrollen, das Sichern von Gartenmöbeln und das Abdichten von Kellerfenstern. So kann man sich im Vorfeld etwas absichern. Es ist auch gut zu wissen, dass Hagelschäden an Fahrzeugen nicht mit Schäden am Hausrat vergleichbar sind, auch wenn man in der Hausratversicherung eventuell etwas Schutz für Einrichtungsgegenstände hat.

Wenn man also ein Auto besitzt, ist eine Teilkaskoversicherung in vielen Fällen eine sinnvolle Investition. Sie schützt vor äußeren Einflüssen und gibt einem ein Stück Sicherheit, wenn die Natur mal wieder verrückt spielt. Also, Augen auf und gut informiert bleiben!