Revolution im Straßenverkehr: Neue Haftungsregeln für E-Scooter bringen Verantwortung für Fahrer und Anbieter
Heute ist der 9.07.2026 und es wird spannend. Ab sofort wird eine neue Regelung zur Haftung bei E-Scooter-Unfällen in Kraft treten, die nicht nur die Fahrer, sondern auch die Anbieter der kleinen elektrischen Flitzer in die Verantwortung nimmt. Klingt nach einer Art Revolution im Verkehrsgeschehen, oder? Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, geschädigten Passanten und Verbrauchern die Durchsetzung ihrer Ansprüche zu erleichtern. Das ist auch dringend nötig, denn die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Die Unfallzahlen mit E-Scootern steigen seit Jahren rasant an.
Beate Saupe von der Verbraucherzentrale Sachsen begrüßt die neuen Haftungsregeln, denn sie stärken die Rechte der Geschädigten. Künftig haften nicht nur die Fahrer, sondern auch die Halter der E-Scooter, sprich die Unternehmen, die diese in Großstädten vermieten. Und das ist ein entscheidender Schritt, denn oft sind es die falsch abgestellten Roller, die Passanten zum Stolpern bringen oder gar ernsthafte Unfälle verursachen. Mit der neuen Regelung wird es nun einfacher, Schadensersatzansprüche geltend zu machen – ein echter Fortschritt!
Schuldvermutung für Fahrer
Ein weiterer wichtiger Aspekt der neuen Gesetzgebung ist die Schuldvermutung für Fahrerinnen und Fahrer von E-Scootern. Das bedeutet, dass sie in Zukunft für vermutetes Verschulden haften, es sei denn, sie können sich entlasten. Diese Regelung könnte dazu führen, dass mehr Menschen bewusst auf ihre Sicherheit achten. Aber, und das ist wichtig zu beachten, es gibt auch Bedenken. Anna Montasser von der Plattform „Shared Mobility“ warnt vor einem Anstieg von Versicherungsbetrug und Serienklagen. Es bleibt abzuwarten, wie sich das Ganze entwickeln wird.
Eine Umfrage des Forschungsinstituts Yougov zeigt, dass 67 Prozent der Befragten die Haftungsregel für Anbieter unterstützen. Die Menschen in Leipzig empfinden die neuen Regeln als notwendig, um die Probleme mit falsch abgestellten und unsicher fahrenden E-Scootern anzugehen. Das hat auch mit der Tatsache zu tun, dass im Jahr 2023 bereits rund 990.000 versicherte E-Scooter in Deutschland unterwegs waren, verglichen mit nur 180.000 im Jahr 2020. Es ist offensichtlich, dass der E-Scooter-Boom nicht mehr zu stoppen ist, aber gleichzeitig auch die Herausforderungen, die damit einhergehen.
Gefährdungshaftung für Halter
Die Einführung einer Gefährdungshaftung für Halter von Elektrokleinstfahrzeugen wird das Bild zusätzlich verändern. Diese Regelung soll sicherstellen, dass Geschädigte keine großen Hürden überwinden müssen, um Schadensersatz zu erhalten. Aktuell sind E-Scooter von strengen Haftungsregeln für Kraftfahrzeuge ausgenommen und profitieren von einer Ausnahmeregelung. Das wird sich nun ändern. Künftig haften die Halter verschuldensunabhängig, was bedeutet, dass es für Geschädigte einfacher wird, ihre Ansprüche geltend zu machen.
Die neuen Haftungsregeln werden auch auf andere Elektrokleinstfahrzeuge wie Segways ausgeweitet. Klar ist: Die Zahl der Drittschäden, die durch E-Scooter-Unfälle verursacht wurden, hat sich von 1.150 im Jahr 2020 auf 5.000 im Jahr 2024 erhöht. Das zeigt, dass Handlungsbedarf besteht. Die Frage bleibt, wie gut die neuen Regelungen tatsächlich umgesetzt werden und ob sie die gewünschte Wirkung entfalten können.
All das geschieht vor dem Hintergrund, dass E-Scooter oft Barrieren für Menschen mit (Seh-)Behinderungen darstellen können, was in der Vergangenheit bereits zu schweren Verkehrsunfällen geführt hat. Es ist an der Zeit, dass sowohl Fahrer als auch Halter ihrer Verantwortung nachkommen und die Straßen sicherer für alle Nutzer werden. Es bleibt spannend, wie sich die Verkehrssituation in den kommenden Jahren entwickeln wird und ob die neuen Regeln den gewünschten Effekt haben.
