Die Kostenfalle Treppenlift: Wenn der Tod zur finanziellen Belastung wird
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat sich unlängst mit der Lifta GmbH auseinandergesetzt, und der Fall könnte kaum dramatischer sein. Immerhin ging es um einen Treppenlift, der nie eingebaut wurde – und das aus schrecklichen Gründen, denn die Bestellerin ist verstorben. Ihr Ehemann kündigte daraufhin den Vertrag und wurde mit einer Forderung von pauschal 75 Prozent der Kosten konfrontiert. Ein harter Brocken, wenn man bedenkt, dass das Unternehmen keine konkreten Berechnungen vorlegte und einfach davon ausging, dass die tatsächlich entstandenen Kosten im Kündigungsfall zwischen 80 und 93 Prozent liegen würden. Seltsam, oder?
Johanna Ebert, die Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen, äußerte scharfe Kritik an dieser Praxis. Sie bemängelte die fehlende Transparenz bei den Kostenforderungen. „Es muss klar sein, welche Material-, Planungs- oder Fertigungskosten tatsächlich angefallen sind“, betonte sie. Und die Verbraucherzentrale sieht es als unzulässig an, pauschal 75 Prozent anzusetzen und dies auch noch als Entgegenkommen darzustellen. Eine solche Vorgehensweise kann nur als schockierend angesehen werden, besonders wenn man bedenkt, dass einige Komponenten eines Treppenlifts nicht maßgeschneidert sind und anderweitig verwendet werden könnten.
Die Kostenfalle Treppenlift
Ein Treppenlift ist eine ernsthafte Überlegung für viele Menschen, die in ihrem Zuhause bleiben möchten, aber körperliche Einschränkungen haben. Die Kosten für den Einbau können sich zwischen 3.500 und 15.000 Euro bewegen, abhängig von den technischen Lösungen und dem Aufwand. Außerdem sind jährliche Wartungs- und Servicekosten von 200 bis 300 Euro nicht zu vernachlässigen. Da kann einem schon schwindelig werden! Und wer denkt, dass die Sache mit dem Zuschuss von bis zu 4.180 Euro von der Pflegekasse ein Trostpflaster ist, sollte wissen, dass hier einige Hürden zu nehmen sind.
Um diese Förderung zu erhalten, muss die Pflegebedürftigkeit in einem der fünf Pflegegrade anerkannt sein. Und wenn mehrere Pflegebedürftige in einem Haushalt leben, können die Beträge sogar bis zu 16.720 Euro betragen. Das klingt erstmal gut, aber der Kostenvoranschlag muss vorher bei der Pflegekasse eingereicht werden. Man muss also schon im Vorfeld gut organisiert sein, sonst schaut man in die Röhre.
Wichtige Punkte bei der Planung
Bevor man sich für einen Treppenlift entscheidet, gibt es so einiges zu beachten. Neben der körperlichen Konstitution der Nutzer:innen – denn Gehbehinderte brauchen einen Sitzlift, während Rollstuhlfahrer einen Plattformlift benötigen – ist auch die Bedienbarkeit ohne fremde Hilfe wichtig. Notfallalarme und Notabsenkungen sind nicht nur schick, sondern schlichtweg notwendig. Und dann wären da noch die Bauvorschriften, die von Bundesland zu Bundesland variieren können. Wer sich hier nicht auskennt, könnte böse Überraschungen erleben.
Die Lifta GmbH muss über Prüf- und Zulassungsverfahren informieren und die nötigen Genehmigungen einholen. Einmal installiert, sollte die Zahlung erst nach Vorlage aller Unterlagen und der mängelfreien Funktion des Lifts erfolgen. Klingt einfach, oder? Aber in der Realität kann das Ganze schnell zum Spießrutenlauf werden, besonders wenn man bedenkt, dass viele Menschen in einer emotionalen Ausnahmesituation sind, wenn sie sich mit diesen Themen auseinandersetzen müssen.
In einer Zeit, in der Transparenz und Fairness im Geschäftsleben immer wichtiger werden, ist es umso bedauerlicher, dass Unternehmen wie Lifta solche Praktiken anwenden. Der Schutz der Verbraucher sollte an erster Stelle stehen, und dazu gehört auch, dass Unternehmen ihre Kosten klar und verständlich kommunizieren. Nur so können faire Kaufentscheidungen getroffen werden, und nur so wird das Vertrauen der Kunden nicht aufs Spiel gesetzt.
