Die Verbraucherzentrale Hamburg hat mit einer Klage gegen die Mondelez Deutschland GmbH für Aufsehen gesorgt. Der Grund: Die Verpackung der beliebten Milka-Schokolade wurde irreführend gestaltet. Die Füllmenge der Schokoladentafeln wurde von 100 auf 90 Gramm reduziert, ohne dass dies für den Käufer auf den ersten Blick ersichtlich ist. Die neuen Tafeln sind nur einen Millimeter dünner als ihre Vorgänger und tragen das identische Design. Das Ergebnis dieser Mogelpackung ist, dass die Tafeln teilweise zum gleichen oder sogar höheren Preis angeboten werden.

Die Verbraucherzentrale hat bereits auf die Problematik der „Shrinkflation“ hingewiesen, bei der Hersteller den Inhalt reduzieren, während der Preis gleich bleibt oder sogar steigt. Diese versteckten Preiserhöhungen können je nach Produktkategorie zwischen 12 und 32 Prozent pro Mengeneinheit betragen. Ein klarer Fall von Verbrauchertäuschung, der nun juristisch aufgearbeitet werden soll. Eine mündliche Verhandlung ist für den 22. April 2026 angesetzt.

Mangelnde Transparenz bei Verpackungen

Die Nennfüllmenge wird häufig von Regalkartonlaschen verdeckt, was die Transparenz für den Verbraucher weiter einschränkt. Um auf diese Problematik aufmerksam zu machen, hat die Verbraucherzentrale die Milka Alpenmilch Schokolade zur Mogelpackung des Jahres 2025 gewählt. Zudem fordert sie einen verpflichtenden Warnhinweis für Produkte mit verringerter Füllmenge, der mindestens sechs Monate sichtbar sein sollte. Eine klare Forderung, die darauf abzielt, die Transparenz und das Vertrauen der Verbraucher zurückzugewinnen.

In Deutschland gibt es bislang keine gesetzliche Regelung, die eine solche Kennzeichnungspflicht für geschrumpfte Produkte vorschreibt. In Frankreich hingegen ist man hier bereits einen Schritt weiter. Verbraucher können über die bundesweit einzigartige Mogelpackungsliste der Verbraucherzentrale Hamburg Informationen über rund 1.000 Produkte abrufen, die aufgrund von Beschwerden von Verbrauchern aufgelistet wurden. Diese Liste hilft, versteckte Preiserhöhungen zu erkennen und gibt einen Überblick über die betroffenen Hersteller und Händler.

Rechtliche Rahmenbedingungen und Verbraucherpsychologie

Die rechtlichen Aspekte rund um das Thema Shrinkflation sind komplex. Unternehmen dürfen zwar ihre Produkte anpassen, doch die Präsentation darf nicht irreführend sein. Die Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) und das Wettbewerbsrecht fordern, dass die Aufmachung des Produkts den tatsächlichen Inhalt korrekt widerspiegelt. Irreführende Gestaltungen können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

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Verbraucherpsychologisch gesehen ist es oft so, dass gewohnte Marken und Verpackungen dazu führen, dass Mengenreduzierungen übersehen werden. Die Präsentation der Produkte bleibt vertraut, was eine bewusste Wahrnehmung der veränderten Füllmengen erschwert. Die rechtliche Bewertung solcher Veränderungen hängt von der Gesamtdarstellung des Produkts ab, und nicht nur von einzelnen Angaben. Die Gestaltung der Verpackung darf nicht den Eindruck einer größeren Füllmenge erwecken, was für viele Unternehmen ein Risiko darstellt.

Die Verbraucherzentrale Hamburg hofft, durch diese Klage und die damit verbundene öffentliche Diskussion, ein Umdenken bei Herstellern und Händlern anzustoßen. Transparente Kommunikation über Füllmengenänderungen und eine klare Kennzeichnungspflicht sind dringend notwendig, um das Vertrauen der Verbraucher in die Lebensmittelindustrie zu stärken.