Politisches Erdbeben: Abschaffung der Vergesellschaftung sorgt für Aufruhr in Deutschland
Heute ist der 9.07.2026. Ein interessanter Tag für die deutsche Politik, denn die Koalition plant die Abschaffung der Vergesellschaftung. Was das genau bedeutet? Nun, dieser Passus in der Diskussion könnte dazu führen, dass Grund und Boden in Gemeineigentum überführt wird. Die Immobilienwirtschaft zeigt sich erfreut über diese Pläne, während Mieterinitiativen und die SPD-Linke vehementen Widerstand leisten. Ein echtes Politikum, das uns alle betrifft!
Die Vorbereitungen für ein entsprechendes Bundesgesetz wurden von einer Initiative auf der Finanzministerkonferenz angestoßen. Der Berliner Finanzsenator Evers (CDU) und sein Hamburger Kollege Dressel (SPD) haben Ende Juni einen gemeinsamen Antrag eingebracht. Dieser Antrag legt die Eckpunkte für ein Verbot der Vergesellschaftung fest – ein Schritt, der auf die Forderungen der Immobilienlobby zurückgeht, insbesondere des Branchenverbands GdW. Vizekanzler Klingbeil verteidigt die Entscheidung der Koalition, doch die Kritiker sind laut. In Berlin gab es 2021 einen Volksentscheid, bei dem 59 Prozent der Wähler für die Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen stimmten. Jetzt werfen Kritiker der SPD vor, das Votum auf Bundesebene zu unterlaufen.
Proteste und Widerstand
Protestaktionen gegen das geplante Antienteignungsgesetz sind bereits für den 10. Juli vor dem Bundesrat angekündigt. Die Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ wehrt sich gegen die Bundesratsinitiative der bayerischen Landesregierung. Am 5. September soll zudem eine Großdemonstration des Bündnisses „Artikel 15 verteidigen“ in Berlin stattfinden. Die Stimmung ist angespannt, und die juristischen Experten äußern Bedenken hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit des Vorhabens. Ein pauschales Verbot der Vergesellschaftung könnte rechtlich problematisch sein. Die SPD-Linke sieht in den Beschlüssen eine einseitige Belastung von Mietern und Beschäftigten.
Die Koalition plant zudem die Gründung einer Bundeswohnungsbaugesellschaft, um die Baukosten auf unter 3.000 Euro pro Quadratmeter zu senken. Innerhalb der Union gibt es jedoch Vorbehalte gegen die notwendige Grundgesetzänderung. Wirtschaftsforscher äußern Skepsis zu den Plänen, während der Mieterschutzbund sie grundsätzlich befürwortet. Die politische Debatte findet vor dem Hintergrund eines angespannten Immobilienmarktes statt, in dem 30 Prozent der Befragten Wohnen und Mieten als das wichtigste Problem ansehen. Interessanterweise sanken die Transaktionszahlen im ersten Quartal 2026 um 25 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Da kann einem schon mulmig werden.
Vergesellschaftung vs. Enteignung
Was bedeutet das alles konkret? Um das zu verstehen, lohnt sich ein Blick auf die Unterschiede zwischen Vergesellschaftung und Enteignung. Georg Freiß, wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Regensburg, beschäftigt sich in seiner Doktorarbeit genau mit diesem Thema. Enteignung wird oft mit staatlichem Eigentumsentzug gleichgesetzt. Der Staat kann Eigentum auf drei Wegen entziehen: durch Inhalts- und Schrankenbestimmung (Artikel 14 Absatz 1 Grundgesetz), Enteignung (Artikel 14 Absatz 3 Grundgesetz) und Vergesellschaftung (Artikel 15 Grundgesetz). Letztere wird in der Rechtswissenschaft weniger behandelt, ist aber in einem eigenen Artikel der Verfassung geregelt, um ihren eigenständigen Charakter zu betonen.
Im Gegensatz zur Enteignung, die nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig ist und durch Gesetz erfolgen muss, kann Vergesellschaftung jederzeit vom Gesetzgeber umgesetzt werden. Sie unterwirft die Eigentumsverhältnisse demokratischen Prozessen und ist nicht an konkrete Vorhaben gebunden. Das ist ein wichtiger Punkt, denn bei der Enteignung muss der Nachweis erbracht werden, dass der Eigentumsentzug dem Allgemeinwohl dient. Die Entschädigung bei Enteignungen muss gerecht abgewogen werden, während sie bei Vergesellschaftungen sogar geringer als der Marktwert ausfallen kann. Hier wird deutlich, dass Vergesellschaftung nicht nur eine Reaktion auf Krisen ist, sondern auch eine strukturelle Veränderung der Eigentumsordnung anstrebt.
Die politische Stimmung bleibt instabil. Umfragen zeigen die Linke bei 20 Prozent, die Grünen bei 19 Prozent, die AfD bei 18 Prozent und die CDU bei 17 Prozent. Ein Wettlauf, der spannend bleibt und uns alle betrifft. Wie wird sich die Lage weiterentwickeln? Bleiben wir dran, denn hier ist noch lange nicht das letzte Wort gesprochen.
