Nachhaltigkeit im Wandel: Wie neue Berichtspflichten die Unternehmenswelt revolutionieren
Die Welt der Unternehmensberichterstattung hat sich in den letzten Jahren rasant verändert. Eine Langzeitanalyse der LMU München und der Universität zu Köln, die sich mit rund 9.000 Berichten der 600 größten börsennotierten EU-Unternehmen zwischen 2014 und 2023 beschäftigt hat, zeigt, wie tiefgreifende Veränderungen in der Klimaberichterstattung und den ESG-Kennzahlen (Environmental, Social, Governance) stattgefunden haben. Ein spannendes Ergebnis: Die Zahl der offengelegten Kennzahlen ist um beeindruckende 52,4 Prozent gestiegen! Das ist doch mal ein Wort.
Besonders interessant ist, dass Unternehmen jetzt ihre eigenen Lieferketten genauer unter die Lupe nehmen. Das hat auch dazu geführt, dass die direkten Treibhausgasemissionen gesunken sind, während die indirekten Emissionen in der Lieferkette (Scope 3) in die Höhe geschossen sind – und zwar um das Fünffache! Das spricht Bände darüber, wie ernst es Unternehmen mittlerweile mit der Nachhaltigkeit meinen. Zudem hat sich der Abstand zwischen Firmen mit schwacher und starker ESG-Performance von knapp 40 Prozent auf unter 7 Prozent verringert. Ein Zeichen, dass die Berichterstattung und die Standards sich anpassen und verbessern.
Der Wandel der Berichtspflichten
Die ersten Berichte nach der neuen Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sind zwar kürzer, aber dennoch geprüft. Die durchschnittliche Berichtslänge ist von 123 auf 112 Seiten gefallen. Das ist nicht nur ein kleiner Sieg im Bürokratieabbau, sondern zeigt auch, dass 62 Prozent der Unternehmen ihren Umfang um im Schnitt 25 Seiten reduziert haben. Das ist doch eine echte Erleichterung! Und was die Qualität angeht: 98 Prozent der Berichte haben eine begrenzte Sicherheit (Limited Assurance) erhalten – das gibt den Lesern ein gewisses Maß an Vertrauen.
Bei der Anwendung von Erleichterungen, den sogenannten Quick Fixes, zeigen sich allerdings regionale Unterschiede. In Frankreich und den Niederlanden nutzt jedes zweite Unternehmen diese Erleichterungen, während in Österreich nur 20 Prozent davon Gebrauch machen. Das lässt sich vermutlich mit den unterschiedlichen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und der allgemeinen Einstellung gegenüber Nachhaltigkeit erklären.
Soziale Nachhaltigkeit und ihre Herausforderungen
Auch im Bereich soziale Nachhaltigkeit gibt es große Unterschiede in Europa. Der Frauenanteil im Top-Management ist in Norwegen und Schweden über 40 Prozent, während Deutschland bei rund 25 Prozent liegt und Österreich sogar knapp unter 20 Prozent. Das ist schon ein bisschen ernüchternd, wenn man bedenkt, dass sich die dokumentierte Lohnschere in den letzten zehn Jahren noch weiter vergrößert hat. Hier ist noch viel Luft nach oben.
Die EU-Kommission hat jetzt auch die Reichweite der CSRD angepasst. Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und einem Umsatz über 450 Millionen Euro sind nun verpflichtet, Berichtspflichten im Sozial- und Umweltbereich nachzukommen. Zuvor lag diese Grenze bei 250 Mitarbeitern und 50 Millionen Euro. Kleinere und mittlere Betriebe (KMU) sind zwar indirekt betroffen, aber müssen keine zusätzlichen Informationen bereitstellen. Das entlastet sie zumindest ein Stück weit, denn die großen Unternehmen dürfen ihre Verantwortung nicht einfach auf ihre kleineren Partner abwälzen.
Ausblick auf neue Vorschriften
Ab dem 19. Juli dürfen große Unternehmen zudem keine unverkauften Modeartikel mehr vernichten – ein weiterer Schritt in Richtung mehr Nachhaltigkeit. Und ab August stehen verschärfte Bestimmungen durch die Verpackungsverordnung und neue Bußgeldregeln im EU AI Act an. Das alles soll letztlich dazu beitragen, dass Unternehmen verantwortungsbewusster handeln. Ab Ende September wird schließlich auch das Verbot vager Umweltaussagen ohne konkrete Nachweise in der Unternehmenskommunikation in Kraft treten. Das wird sicherlich einige Unternehmen zum Umdenken anregen.
Die überarbeiteten Vorschriften sollen die Wettbewerbsfähigkeit der EU stärken, indem sie die Berichtspflichten vereinfachen und Bürokratie abbauen. Nur Unternehmen aus der EU mit mehr als 1.000 Beschäftigten müssen diesen neuen Anforderungen nachkommen. Das könnte ein echter Vorteil sein, um die Marktbedingungen für große Unternehmen zu verbessern. Die Richtlinie tritt am 26. Juli 2029 in Kraft, aber bereits jetzt sind Unternehmen gefordert, ihre Prozesse zu überdenken und sich auf die neuen Anforderungen vorzubereiten.
Insgesamt ist es spannend zu beobachten, wie sich die Landschaft der Unternehmensberichterstattung entwickelt. Die Mischung aus Anforderungen und Erleichterungen könnte schließlich dazu führen, dass Unternehmen nicht nur gesetzliche Vorgaben erfüllen, sondern auch aktiv an einer nachhaltigen Zukunft arbeiten. Der Weg mag steinig sein, doch es ist ein Weg, den viele Unternehmen bereitwillig einschlagen.
