Die Unwetter in Deutschland haben mal wieder zugeschlagen und die Auswirkungen sind verheerend. Überflutete Keller, beschädigte Autos und abgedeckte Dächer sind nur einige der Schäden, die die Menschen in diesen Tagen zu beklagen haben. Diese Naturereignisse erinnern uns eindringlich daran, wie wichtig es ist, gut versichert zu sein. Aber hier kommt der Haken: Viele Hausbesitzer sind oft überrascht, dass nicht jeder Schaden, der durch Überschwemmungen entsteht, automatisch von ihrer Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abgedeckt wird. Man könnte sagen, das ist das böse Erwachen nach dem Regen.

Um gegen Überschwemmungen gewappnet zu sein, ist eine Elementarschadenversicherung unerlässlich. In Regionen, die als Überschwemmungsgebiete klassifiziert sind, haben viele Versicherungen ihre Prämien ordentlich angezogen oder verweigern den Schutz ganz, wenn es bereits Vorschäden gibt. Wer hier nicht aufpasst, könnte im Ernstfall ziemlich alt aussehen. Und das ist noch nicht alles: Eine Wohngebäude- oder Hausratversicherung greift bei Sturmschäden erst ab einer Windstärke von 8, was gut 62,97 km/h entspricht. Folgeschäden, wie etwa Regen, der durch ein beschädigtes Dach eindringt, sind jedoch abgesichert – das ist schon mal ein kleiner Trost.

Worauf sollte man achten?

Ein weiterer Punkt, den es zu beachten gilt: Blitzschlag und Überspannungsschäden sind in den meisten Hausrat- und Gebäudeversicherungen abgedeckt, sofern man dies mit dem Versicherer vereinbart hat. Auf der anderen Seite sind Unwetterschäden am Auto durch die Teilkaskoversicherung abgedeckt, während eine Vollkaskoversicherung noch einen draufsetzt. Allerdings sollte man vorsichtig sein – bei grober Fahrlässigkeit, wie dem Parken in gefährdeten Gebieten während einer Unwetterwarnung, kann die Versicherung die Leistung kürzen. Da kommt man ins Grübeln, ob das Auto nicht doch besser in der Garage hätte stehen bleiben sollen.

Nach einem Schaden ist es wichtig, sofort zu handeln. Schäden sind umgehend dem Versicherer zu melden, und die Schadennummer sollte unbedingt notiert werden. Man könnte fast meinen, es sei ein kleines Ritual: Beweise sichern, Fotos machen, Schäden schriftlich dokumentieren und auf das Schadenformular des Versicherers warten. Bevor man mit Reparaturen beginnt, ist das alles Pflichtprogramm. Wer das vergisst, könnte sich in einer Zwickmühle wiederfinden.

Schutz gegen Elementarschäden

Jetzt aber mal Butter bei die Fische: Wie sichern Sie sich gegen diese Naturrisiken ab? Laut Verbraucherzentrale gibt es fünf Schritte zur Absicherung. Zunächst sollten Sie sich fragen: Was genau wollen Sie versichern? Überlegen Sie, ob Ihr Hausrat durch Überschwemmungen stark beschädigt werden könnte. Wenn ja, dann ist eine Elementarschadenversicherung – meist als Zusatz zur Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung erhältlich – eine Überlegung wert. Besonders empfohlen wird eine Wohngebäudeversicherung mit Elementarschadenschutz.

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Der nächste Schritt ist, die bestehenden Verträge zu überprüfen. Schauen Sie nach, welche Versicherungen Sie bereits haben und ob Elementarschäden im Versicherungsschein aufgeführt sind. Sollte der Schutz fehlen, wäre es ratsam, ein Angebot beim aktuellen Versicherer einzuholen. Und falls das Angebot nicht Ihren Erwartungen entspricht? Dann lohnt es sich, auch woanders nachzuschauen. Beitragsunterschiede zwischen den Versicherern können erheblich sein, das heißt: Hier gibt es oft viel zu sparen.

Abschließend ist es ratsam, sich unabhängige Beratung zu suchen – sei es durch die Stiftung Warentest oder die Verbraucherzentrale. Es gibt einfach zu viele Details, die man beachten sollte. Jeder Schritt zählt, und am Ende kann eine gute Versicherung das Zünglein an der Waage sein, wenn das nächste Unwetter anrollt. Also, bleiben Sie wachsam und gut versichert!