Drogenrausch auf zwei Rädern: E-Scooter-Fahrer in Bingen unter Kontrolle
Am Donnerstag, den 23. Juli 2026, gegen 22:00 Uhr, ereignete sich in der Hitchinstraße in Bingen eine Kontrolle, die für zwei E-Scooter-Fahrer alles andere als angenehm war. Die Polizei hatte die beiden Männer im Visier, die gemeinsam unterwegs waren. Ein Blick auf die Details zeigt, dass es nicht nur um die Verkehrsregeln ging, sondern auch um deutlich ernstere Themen.
Der erste Fahrer, ein 32-jähriger Mann, hatte ein abgelaufenes Versicherungskennzeichen aus dem Jahr 2023 an seinem E-Scooter. Ein klarer Verstoß, denn in Deutschland müssen alle Kraftfahrzeuge, auch E-Scooter, haftpflichtversichert sein. Neben dem fehlenden Versicherungsschutz stellte die Polizei auch fest, dass der Fahrer Anzeichen von Drogenkonsum aufwies. Er gestand den Konsum von Cannabis und Amphetamin und bei der Durchsuchung fanden die Beamten eine Restmenge Amphetamin sowie ein verbotenes Einhandmesser. Ein krasser Fall, der nicht nur mit den Verkehrsregeln, sondern auch mit dem Betäubungsmittelgesetz kollidiert.
Die zweite Kontrolle
Der zweite Fahrer, 30 Jahre alt, hatte zwar eine gültige Haftpflichtversicherung, doch auch er zeigte Anzeichen von Beeinflussung durch Drogen. Er gab ebenfalls zu, Cannabis und Amphetamin konsumiert zu haben und ein Drogenschnelltest bestätigte die Vermutungen der Polizei. Auch er wurde bei der Durchsuchung auf Amphetamin überprüft – eine kleine Menge wurde sichergestellt. Beide Männer waren bereits polizeilich bekannt, was die Situation nicht gerade erleichterte. Die Polizei beendete die Weiterfahrt und ordnete Blutentnahmen zu Beweiszwecken an.
Es ist erschreckend, wie viele sich nicht bewusst sind, dass Drogenkonsum im Straßenverkehr, auch bei E-Scootern, schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen kann. Die gesetzlichen Regelungen sind klar: Ein THC-Grenzwert von 1,0 ng/ml im Blutserum kann bereits zu einer Ordnungswidrigkeit führen. Bei einem Erstverstoß drohen 500 Euro Bußgeld, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg. Wiederholungstäter müssen mit noch höheren Strafen rechnen. Und im schlimmsten Fall – wenn es zu einem Unfall kommt – kann es sogar zu einem Führerscheinentzug oder einer Freiheitsstrafe kommen.
Die rechtlichen Fallstricke
Wie das Oberlandesgericht Zweibrücken kürzlich urteilte, wird das Fahren mit einem E-Scooter unter Drogeneinfluss als schwerwiegender Verstoß angesehen. Selbst geringe Mengen im Blut sind nicht akzeptabel. Die Drogen, die dabei ins Spiel kommen, sind vielfältig – von Cannabis über Kokain bis hin zu Heroin. Jeder, der unter Einfluss solcher Substanzen fährt, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer. Und das kann böse Folgen haben.
Die unheimlichen Zahlen sprechen für sich: Studien haben gezeigt, dass bereits geringe Mengen THC die Koordination und das Urteilsvermögen stark beeinträchtigen können. Es ist fast schon unverständlich, warum sich Menschen trotz der klaren Warnungen in den Sattel schwingen. Gerade E-Scooter-Fahrer sollten sich bewusst sein, dass sie auch für ihre Sicherheit und die der anderen verantwortlich sind. Der Verzicht auf das Fahren unter Drogeneinfluss könnte so einfach sein – stattdessen lieber auf öffentliche Verkehrsmittel oder Taxis ausweichen.
Ab dem 1. April 2024 wird Cannabis unter bestimmten Bedingungen legal sein, aber das Fahren unter Einfluss bleibt weiterhin verboten. Das sollte jeder, der mit einem E-Scooter unterwegs ist, fest im Kopf haben. Die Regeln sind da, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten und das ist ein Anliegen, das uns alle betrifft.
