D&O-Versicherungen im Umbruch: Ein Urteil, das die Branche erschüttert
Heute ist der 9.07.2026 und die Welt der D&O-Versicherungen steht Kopf. Ein bahnbrechendes Urteil des OLG Köln vom 10. Februar 2026 hat für ordentlich Wirbel gesorgt und die Branche in Aufregung versetzt. Die Entscheidung hat nicht nur Auswirkungen auf die Greensill Bank AG, sondern könnte weitreichende Folgen für alle D&O-Versicherungsverträge mit sich bringen. Wer hätte gedacht, dass die Anfechtung eines Versicherungsvertrags aufgrund arglistiger Täuschung solche Wellen schlagen könnte?
Im Kern geht es um einen Fall, in dem die Vorstände der Greensill Bank AG schwerwiegende Beanstandungen des Prüfungsverbands bewusst verschwiegen hatten. Das OLG Köln erklärte den D&O-Versicherungsvertrag für vollständig unwirksam. Man könnte sagen, das Gericht stellte klar, dass der Schutz der rechtsgeschäftlichen Entschließungsfreiheit schwerer wiegt als das Bedürfnis gutgläubiger Organmitglieder. Eine klare Ansage! Die Insolvenzverwalter der Bank hatten auf Feststellung des Fortbestehens eines D&O-Exzedenten-Versicherungsvertrags geklagt, doch die Vorstandsmitglieder hatten im sogenannten „Warranty Statement“ unrichtige Informationen preisgegeben. Das Gericht sah das als arglistige Täuschung an und hielt die Anfechtung für wirksam.
Marktübliche Klauseln auf dem Prüfstand
Das Gericht ließ sowohl die marktübliche Severability-Klausel als auch die Rechtsfolgenlösung nicht gelten. Und hier wird’s richtig spannend: Sollte der BGH die Unwirksamkeit dieser Klauseln bestätigen, könnte das zu einer grundlegenden Überarbeitung der etablierten Vertragsstrukturen führen. Bis dahin herrscht Rechtsunsicherheit für Versicherer und Versicherungsnehmer. Wer kann da noch ruhig schlafen? Individuelle D&O-Policen bieten möglicherweise nicht den Schutz, den man sich erhofft hat. Die Anfechtung führt zur Unwirksamkeit der Nachträge, und das wirft Fragen auf, die viele Unternehmen betreffen.
Ein weiterer Aspekt, der das Ganze komplizierter macht, ist die Revision, die zugelassen wurde, und die grundsätzliche Bedeutung der Klauseln im ganzen Bundesgebiet. Das OLG Köln hat hier mit seiner Entscheidung nicht nur einen Einzelfall behandelt, sondern ein ganzes Feld von D&O-Versicherungsverträgen ins Visier genommen. Und die Parteien? Die müssen nun nicht nur auf die Entscheidung des BGH warten, sondern auch die Kosten des Rechtsstreits tragen. Denn der Kläger, der Insolvenzverwalter der J. Bank AG, wurde zum Tragen der Kosten verurteilt. Ein bitterer Nachgeschmack für den, der auf den Schutz des D&O-Vertrags gehofft hatte.
Ein Blick in die Zukunft
Die D&O-Versicherungsbranche sieht sich also vor einer echten Herausforderung. Der Fall zeigt nicht nur, wie wichtig es ist, bei der Abgabe von Erklärungen in Vertragsverhandlungen sorgfältig zu sein, sondern auch, wie schnell sich die rechtlichen Rahmenbedingungen ändern können. Die Entscheidung des OLG Köln könnte zur Folge haben, dass Versicherer ihre Verträge überdenken und anpassen müssen. Vorstände sollten sich der Risiken, die mit ungenauen oder falschen Angaben verbunden sind, noch viel bewusster werden.
Es bleibt spannend zu beobachten, wie sich die Situation weiterentwickelt. Ein Urteil, das weit über die Greensill Bank AG hinausgeht und möglicherweise ganze Branchen in Bewegung bringt. Wer hätte gedacht, dass ein Gerichtsurteil so viel Staub aufwirbeln könnte? Vielleicht ist es an der Zeit, die eigenen D&O-Policen einmal genauer unter die Lupe zu nehmen.
