Voxenergie unter Druck: Verbraucherzentrale setzt Zeichen gegen unlautere Praktiken
Am 15.07.2026 sorgt die Voxenergie GmbH für Aufregung, denn das Unternehmen muss eine Vertragsstrafe zahlen. Hintergrund ist ein Verstoß gegen eine Unterlassungserklärung, die nach einer Abmahnung im Jahr 2019 erlassen wurde. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen, die sich stark für die Rechte der Verbraucher einsetzt, hat hier ein deutliches Zeichen gegen unlautere Praktiken im Energiemarkt gesetzt. Der Energierechtsexperte René Zietlow-Zahl von der Verbraucherzentrale hebt hervor, dass Verstöße gegen solche Erklärungen rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können.
Das Drama um Voxenergie begann vor einigen Jahren, als das Unternehmen wegen irreführender Formulare für Umzüge abgemahnt wurde. Diese Formulare stellten falsche Anforderungen an die Nachweise, die Kunden vorlegen mussten. Insbesondere die Forderung, dass Kunden den Grundpreis ihres alten Vertrags auch nach einem Umzug weiterzahlen sollten – selbst wenn sie am neuen Wohnort nicht beliefert wurden – wurde von der Verbraucherzentrale als unzulässig eingestuft. Trotz der Verpflichtung zur Unterlassung dieser Praktiken hat Voxenergie mehrfach gegen die Vereinbarung verstoßen, was schließlich zu der Klage und der durch das Landgericht Berlin II durchgesetzten Vertragsstrafe führte.
Verbraucherrechte stärken
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen fordert alle Verbraucher auf, unzulässige Forderungen genau zu prüfen und gegebenenfalls Widerspruch einzulegen. In diesem Zusammenhang bietet die Verbraucherzentrale kostenlose Beratungen an – egal, ob vor Ort, telefonisch oder per Video. Es ist wichtig, dass Verbraucher sich ihrer Rechte bewusst sind und sich nicht von dreisten Forderungen einschüchtern lassen.
Eine Thematik, die in diesem Zusammenhang nicht unbeachtet bleiben sollte, ist die Praxis einiger Strom- und Gasanbieter, die trotz laufender Verträge die Belieferung einstellen. Hierbei werden oft keine konkreten Gründe genannt, und der Begriff „Kündigung“ bleibt im Raum. Verbraucherzentralen haben zahlreiche Fälle dokumentiert, die auf diese unzulässigen Methoden hinweisen. In vielen dieser Fälle signalisierten die Anbieter, dass der Vertrag beendet werden soll, ohne es jedoch ausdrücklich zu tun. Das ist schon irgendwie dreist, oder? Das Recht auf eine außerordentliche Kündigung besteht normalerweise nur, wenn die Kunden einen Grund angeben, was hier oft nicht der Fall ist.
Schadensersatzansprüche
Für betroffene Verbraucher könnte es unter Umständen sogar möglich sein, Schadensersatzansprüche geltend zu machen, wenn die Kündigung als unwirksam erachtet wird und die Belieferung eingestellt wird. Die Verbraucherzentralen sind hier eine wichtige Anlaufstelle, um sich über die eigenen Rechte zu informieren. Wer sich unsicher ist, kann sogar einen informativen Podcast anhören, der Antworten auf Fragen zu Preiserhöhungen und Tipps zur Suche nach einem neuen Anbieter bietet. Dieses Angebot wird vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gefördert, was die Seriosität des Projekts unterstreicht.
In einer Zeit, in der Energiekosten stetig steigen und die Märkte unübersichtlich werden, ist es wichtiger denn je, dass Verbraucher gut informiert und selbstbewusst auftreten. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation rund um Voxenergie weiterentwickeln wird und welche weiteren Schritte die Verbraucherzentrale unternehmen wird, um die Rechte der Verbraucher zu stärken.
