Heute ist der 7.07.2026 und es gibt Neuigkeiten, die Reisende in Deutschland und darüber hinaus aufhorchen lassen sollten. Viele Fluggesellschaften erstatten nach Stornierungen oder sogar bei Nichtantritt eines Fluges oft nichts oder nur viel zu wenig. Das ist frustrierend, nicht wahr? Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat das Problem erkannt und sucht nun nach den Erfahrungen von Betroffenen. Wer von euch hat schon einmal einen Flug verpasst, storniert oder einfach nicht angetreten? Wenn das der Fall ist, seid ihr möglicherweise nicht allein und könnt eure Stimme erheben!

Die Verbraucherzentrale hat eine Umfrage ins Leben gerufen, um herauszufinden, welche Airlines Erstattungen verweigern und warum. Jeder, der keine oder nur eine Teil-Erstattung der Gebühren erhalten hat, kann mitmachen. Und, das Beste daran: Wenn ihr eure E-Mail-Adresse hinterlasst, werdet ihr informiert, wenn eine Sammelklage eingereicht wird. Der Zweck dieser Umfrage ist ganz klar: Es geht darum, das Ausmaß des Problems zu klären und möglicherweise rechtliche Schritte gegen die Airlines einzuleiten. Dabei sollten wir nicht vergessen, dass Verbraucher auch Anspruch auf Rückzahlungen von Steuern, Gebühren und anderen personenbezogenen Entgelten haben – selbst wenn der Tarif als nicht erstattungsfähig gilt. Ein kleiner Lichtblick in der oft trüben Welt der Flugbuchungen!

Die Fluggastrechte-Verordnung und ihre Tücken

Wie sieht es aber eigentlich rechtlich aus? Laut der Fluggastrechte-Verordnung haben Passagiere bei Flügen, die von einem EU-Land aus starten oder zu einem solchen landen, umfassende Ansprüche. Dazu zählt nicht nur die Erstattung des Flugpreises, sondern auch Ausgleichszahlungen bei Verspätungen oder Annullierungen. Das kann ganz schön ins Geld gehen, wenn man bedenkt, dass die Entschädigungen zwischen 250 und 600 Euro liegen können, abhängig von der Flugstrecke und der Ankunftsverzögerung.

Und das ist noch nicht alles! Bei Verspätungen von mehr als drei Stunden, Annullierungen weniger als 14 Tage vor dem Abflug oder Nicht-Beförderungen ohne vertretbare Gründe stehen den Passagieren ebenfalls Entschädigungsansprüche zu. Um das Ganze noch komplizierter zu machen: Technische Defekte zählen nicht als außergewöhnliche Umstände. Das heißt, wenn ihr beim Boarding feststellt, dass euer Flug wegen eines technischen Problems annulliert wurde, könnt ihr euch auf die Fluggastrechte-Verordnung berufen. Es ist fast so, als könnte man einen ganzen Roman über die Rechte der Fluggäste schreiben.

Die Rolle von Online-Portalen und rechtlichen Schritten

Wer über Online-Portale gebucht hat, sollte sich bewusst sein, dass die Airline der Vertragspartner ist, nicht das Portal. Das kann manchmal zu Missverständnissen führen, vor allem, wenn es um Erstattungen geht. Und falls eure Ansprüche abgelehnt werden? Hier kommt der Onlinedienst ins Spiel, der bei Flugproblemen wie Verspätungen, Annullierungen oder Nicht-Beförderungen unterstützt. Er befindet sich derzeit in der Testphase und ermöglicht eine unkomplizierte Klageerstellung im Online-Verfahren.

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Ein positiver Vorab-Check ist nötig, und auch hier gibt es Voraussetzungen: Ihr müsst mindestens 18 Jahre alt sein, voll geschäftsfähig und könnt die Klage für euch selbst oder stellvertretend für Mitreisende einreichen. Die Gerichtskosten im Online-Verfahren sind übrigens um ein Drittel niedriger als im regulären Zivilprozess. Das klingt doch schon mal vielversprechend, oder?

Die Verbraucherzentrale wertet die Rückmeldungen aus, um mögliche rechtliche Schritte zu prüfen. Wer weiß, vielleicht ist das der Anfang einer großen Bewegung gegen die Unzulänglichkeiten einiger Airlines. Die Umfrage zur Flugstorno-Umfrage ist unter sammelklagen.de/verfahren/fluggesellschaften verfügbar. Wenn ihr also betroffen seid, zögert nicht, euch zu äußern – vielleicht wird euer Erlebnis der Wendepunkt für viele Reisende!