Heute ist der 6.07.2026, und während wir durch die Straßen unserer Städte flitzen, begegnen uns immer mehr E-Scooter. Diese kleinen Flitzer sind mittlerweile ein fester Bestandteil unseres urbanen Lebens. Doch so verlockend das Fahren auch ist, nicht alle Modelle dürfen tatsächlich auf die Straße. Das sorgt bei vielen für Verwirrung und Fragen. Denn, um im Straßenverkehr mit einem E-Scooter unterwegs zu sein, benötigt man eine gültige Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) – und die wird vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erteilt. Das bedeutet, dass man sich beim Kauf eines E-Scooters gut informieren sollte. Es ist nicht nur entscheidend, ob das Gefährt cool aussieht oder eine beeindruckende Reichweite hat, sondern ob es auch die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.

Ein ganz wichtiger Punkt dabei ist die Höchstgeschwindigkeit, die bei maximal 20 km/h liegt. Aber das ist noch nicht alles. Hersteller sind in der Pflicht, die ABE für ihre Modelle zu beantragen. Das bedeutet für Verbraucher: Wer sich einen E-Scooter ohne ABE zulegt, hat ein Problem. Gerade günstige Importmodelle aus dem nichteuropäischen Ausland sind oft nicht zugelassen und können nicht versichert werden. Ein E-Scooter ohne gültige Betriebserlaubnis auf die Straße zu bringen, kann schnell teuer werden – ein Bußgeld von 70 Euro oder sogar die Beschlagnahmung des Fahrzeugs drohen. Und fehlt das Versicherungskennzeichen, können sogar Geldstrafen und Punkte im Fahreignungsregister die Folge sein.

Die Bedeutung der ABE

Worauf sollten Käufer also achten? Ganz klar: Das Typenschild des E-Scooters gibt Aufschluss darüber, ob eine ABE vorliegt. Es ist quasi das Gütesiegel für den Straßenverkehr. Im Idealfall sollte man beim Kauf gleich darauf achten und nicht nur blind den Preis oder die Reichweite im Kopf haben. Eine Liste aller erteilten ABE für Elektrokleinstfahrzeuge ist beim KBA verfügbar – hier kann man nachschauen, ob das Wunschmodell tatsächlich für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen ist.

Ein weiterer wichtiger Punkt, den man nicht vernachlässigen darf, ist die Kfz-Haftpflichtversicherung. Ohne die kann man nicht einmal mit einem legalen E-Scooter auf die Straße. Diese Versicherung muss durch eine Plakette nachgewiesen werden, die nur ausgestellt wird, wenn das Fahrzeug eine FIN und eine ABE hat. Das Zusammenspiel dieser Anforderungen kann für viele Käufer verwirrend sein. Letztendlich bleibt der Spaß am Fahren auf der Strecke, wenn man sich nicht rechtzeitig informiert. Wer sich jedoch mit den Vorgaben auseinandersetzt, kann unbeschwert durch die Stadt flitzen.

Eine Auswahl genehmigter Modelle

Ein Blick auf die Liste der genehmigten E-Scooter-Modelle zeigt, welche Hersteller die notwendigen Genehmigungen erhalten haben. Hier einige Beispiele:

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  • ES 200GTier von Tier Mobility GmbH
  • Voiager 1 von Voi Technology AB
  • Lime-S 3.0 von LimeBike Germany GmbH
  • EGRET TEN von Walberg Urban Electrics GmbH

Diese und viele weitere Modelle haben die nötige ABE erhalten und können ohne Bedenken im Straßenverkehr genutzt werden.

Das europäische Safety-Gate-Portal informiert zudem über gefährliche Produkte und Rückrufe, was besonders wichtig ist, wenn man bedenkt, dass E-Scooter auch mit gewissen Sicherheitsrisiken verbunden sein können. Beispielsweise gibt es immer wieder Rückrufe aufgrund von Brandgefahr oder Bremsmängeln – ein Thema, das im Hinterkopf bleiben sollte, wenn man mit einem E-Scooter unterwegs ist.

Das Fazit? E-Scooter bieten eine coole und flexible Möglichkeit, sich durch die Stadt zu bewegen. Aber die gesetzlichen Rahmenbedingungen sollten nicht außer Acht gelassen werden. Wer gut informiert ist, kann das Abenteuer E-Scooter ganz entspannt genießen!