Heute ist der 5.07.2026 und die Verbraucherzentrale hat wieder einmal für Aufruhr gesorgt. Das Arzttermin-Portal Doctolib steht in der Kritik. Die Vorwürfe sind nicht von Pappe: Nutzer, die einen Termin für gesetzlich Versicherte suchen, werden häufig mit kostenpflichtigen Angeboten konfrontiert. Das kann einem ganz schön den Tag vermiesen! Und das Schlimmste? Selbst aktivierte Filter zeigen oft nicht das, was sie versprechen. Selbst bei einer gezielten Suche nach einem Termin bei einem Hautarzt oder Frauenarzt – das war die Grundlage einer Untersuchung, die 37 Praxen und 349 Terminarten unter die Lupe nahm. Die Ergebnisse sind ernüchternd: Über ein Drittel der Termine bedeutet zusätzliche Kosten oder ist nur für Selbstzahler verfügbar.

Ramona Pop, die Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands, bringt es auf den Punkt: „Gesetzlich Versicherte sollten nur Praxen angezeigt bekommen, die mit der Krankenkasse abrechnen.“ Doch Doctolib hat sich nicht nur mit diesen Vorwürfen konfrontiert gesehen – im Januar 2026 wurde das Unternehmen bereits vom Landgericht Berlin wegen irreführender Ergebnisse verurteilt. Man könnte meinen, dass die Sache damit erledigt ist. Doch weit gefehlt! Doctolib hat gegen das Urteil Berufung eingelegt. Es bleibt spannend, wie sich das entwickeln wird.

Irreführung auf der digitalen Plattform

Der Marktcheck des Verbraucherzentrale Bundesverbands hat eindrucksvoll belegt, dass Doctolib auch bei gesetzlich Versicherten trotz Filtereinstellung weiterhin Selbstzahlertermine und Angebote von Privatpraxen anzeigt. Das führt zu einer massiven Irreführung der Patienten. Bei 20 von 37 Praxen wurde zudem auf mögliche Ausfallhonorare hingewiesen. Und das ist noch nicht alles! Es wurden auch Termine ohne medizinische Notwendigkeit gefunden – denken wir an ästhetische Behandlungen oder Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL). Ein echtes Ärgernis, vor allem wenn man bedenkt, dass nur 49 von 121 untersuchten Terminarten in Hautarztpraxen tatsächlich als Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung einzuordnen waren. Von diesen 49 Angeboten waren mehr als die Hälfte (28 von 49) ausschließlich als Selbstzahlerleistung verfügbar!

Die Verbraucherzentrale fordert mehr Transparenz auf diesen Plattformen. „Privatsprechstunden und kostenpflichtige Angebote müssen klar erkennbar sein“, so die Forderung. Die Bundesregierung wird aufgefordert, Mindeststandards für Arztterminportale festzulegen. Das geplante Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) soll hier anscheinend Abhilfe schaffen. Die kassenärztliche Bundesvereinigung sowie der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung sollen dafür sorgen, dass es klare Vorgaben gibt. Das klingt ja schon fast nach einer Wende für die Patienten!

Forderungen und Ausblick

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat klare Forderungen aufgestellt: Die Terminvergabe muss diskriminierungsfrei erfolgen, und die Kennzeichnung von Privatsprechstunden sowie Selbstzahlerterminen muss eindeutig sein. Auch die Möglichkeit zur Terminbuchung vor Ort und per Telefon soll gleichwertig angeboten werden. Es ist schließlich nicht zu viel verlangt, dass ein Patient nicht auf kommerzielle Dienste angewiesen ist, um eine ärztliche Behandlung zu bekommen. Das ist doch das Mindeste, oder?

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Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation rund um Doctolib entwickelt und ob die geforderten Änderungen tatsächlich umgesetzt werden. Die Patienten haben ein Recht auf Klarheit und Transparenz – und das ist nicht zu viel verlangt! In der Zwischenzeit heißt es für viele: Augen auf bei der Terminbuchung!