Heute ist der 21.07.2026 und die Aufregung in der Branche ist spürbar! Die EU hat am 13. Juli 2026 neue Rechtsakte zur Europäischen Union Deforestation Regulation (EUDR) bekannt gegeben. Diese neuen Regelungen sind Teil der umfassenden Nachhaltigkeitsstrategie der EU und sollen helfen, der weltweiten Entwaldung den Kampf anzusagen. Schließlich sind Wälder nicht nur wichtig für den Klimaschutz, sondern auch Lebensraum für Millionen Menschen und entscheidend für die Artenvielfalt. Laut der FAO sind bis zu 90% der globalen Entwaldung auf landwirtschaftliche Rodungen zurückzuführen. Das ist eine Zahl, die nachdenklich stimmt!

Mit dem Delegierten Rechtsakt zum Produktumfang und dem Durchführungsrechtsakt zum EUDR-Informationssystem werden wesentliche Schritte unternommen, um mehr Rechtssicherheit zu schaffen. Die Änderungen im Produktumfang sind ebenfalls spannend: Ab dem 30. Dezember 2027 kommen neue Produkte wie Instantkaffee und bestimmte Palmöl-Derivate dazu. Im Gegensatz dazu fallen Produkte wie Leder und runderneuerte Reifen aus dem Anwendungsbereich. Das bedeutet, dass Unternehmen, die mit diesen Materialien arbeiten, vorerst weniger Aufwand haben.

Wichtige Daten und Übergangsfristen

Die Übergangsfristen sind für viele Unternehmen von Bedeutung. Größere und mittlere Operatoren sowie bestimmte Kleinst- und Kleinunternehmen müssen sich bis zum 30. Dezember 2026 auf die neuen Regelungen einstellen. Für die übrigen Kleinst- und Kleinunternehmen gilt der 30. Juni 2027. Das gibt den kleinen Betrieben etwas mehr Zeit, um sich vorzubereiten. Besonders wichtig wird es sein, die IT-Anbindung für das DDS-Setup rechtzeitig vorzubereiten und die Sorgfaltspflichten im Blick zu behalten.

Die EUDR fordert von den Unternehmen, dass sie nur „entwaldungsfrei“ hergestellte Waren in die EU importieren. Das bedeutet, dass die Rohstoffe nicht auf Flächen erzeugt wurden, die nach dem 31. Dezember 2020 entwaldet wurden. Um dies zu gewährleisten, müssen die Marktteilnehmer eine Sorgfaltserklärung abgeben. Hierbei ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) in Deutschland der Ansprechpartner, die eng mit Zollbehörden und anderen Mitgliedstaaten zusammenarbeitet.

Schulungsangebote und Informationssystem

Ab Ende Juli 2026 wird es Schulungsangebote geben, die Unternehmen helfen sollen, die neuen Regelungen besser zu verstehen und umzusetzen. Das EUDR-Informationssystem wird nach technischen Anpassungen Ende Juni 2026 wieder geöffnet, und es gibt vereinfachte Erklärungen für die kleinen Primär-Operatoren. So werden die Herausforderungen ein wenig gemildert, und die Unternehmen können sich besser auf die neuen Anforderungen einstellen.

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Allerdings gibt es auch eine Vielzahl von Ausnahmen, die beachtet werden müssen. Muster- und Testprodukte sowie Verpackungsmaterial und Vorprodukte für Arzneimittel fallen beispielsweise nicht unter die EUDR. Diese Klarstellungen sind wichtig, um die Unternehmen nicht unnötig zu belasten.

Der Verfahrensstand ist ebenfalls von Interesse. Der Delegierte Rechtsakt wird nun dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Prüfung übermittelt. Nach Ablauf dieser Frist tritt er in Kraft und dann heißt es für alle: Umstellung auf EUDR!

Die EUDR ist mit Sicherheit ein großer Schritt in die richtige Richtung, um die Entwaldung zu stoppen und nachhaltige Wirtschaftsweisen zu fördern. Es wird spannend sein zu sehen, wie Unternehmen auf diese neuen Regelungen reagieren und ob sie in der Lage sind, die Herausforderungen zu meistern. Der Weg ist steinig, aber gemeinsam können wir die Weichen für eine nachhaltige Zukunft stellen!