Die Reisewelt steht momentan Kopf – und das hat vor allem mit einem knappen Gut zu tun: Kerosin. Der Treibstoff, der für das Fliegen unerlässlich ist, wird zunehmend rar, was sich nicht nur auf die Flugpreise auswirkt, sondern auch auf die Verbindungen selbst. Erste Airlines haben bereits begonnen, Verbindungen zu streichen, und die Verbraucher müssen sich auf steigende Preise einstellen. Besonders betroffen sind Flüge nach Asien, deren Kosten seit Beginn des Iran-Kriegs kräftig angezogen sind.

Die Lufthansa und Air France haben bereits erhöhte Kerosinzuschläge eingeführt, und Experten der Verbraucherzentrale Sachsen warnen vor möglichen Ausfällen bei Kurzstreckenflügen in Europa. Reisende, die von Annullierungen betroffen sind, müssen sich darauf einstellen, dass Flüge, die bis zu 14 Tage vor Abflug gestrichen werden, nicht zu Entschädigungen nach EU-Recht berechtigen. Sie können jedoch einen Ersatzflug oder eine Erstattung des Ticketpreises verlangen.

Ansprüche der Reisenden

Bei kurzfristigen Annullierungen, also solchen, die weniger als 14 Tage vor dem Abflug erfolgen, haben Passagiere Anspruch auf Entschädigungen zwischen 250 und 600 Euro, abhängig von der Flugstrecke. Pauschalreisende haben darüber hinaus zusätzliche Ansprüche gegenüber ihren Reiseveranstaltern, etwa auf Reisepreisminderung oder Schadensersatz. Hierbei ist es wichtig zu wissen, dass Airlines versuchen, Flugausfälle aufgrund von Kerosinmangel als „außergewöhnliche Umstände“ zu klassifizieren, um sich ihrer Entschädigungspflicht zu entziehen. Die Verbraucherzentrale Sachsen betont jedoch, dass jeder Fall individuell betrachtet werden muss.

Ein entscheidender Punkt ist, dass Entschädigungen fällig werden könnten, wenn Airlines es versäumen, rechtzeitig Treibstoff zu beschaffen oder nicht genügend Reserven einplanen. Die EU wird aufgefordert, die Regeln zur Entschädigung strikt zu überwachen, um Missbrauch durch Airlines zu verhindern. Reisende sollten sich daher immer über Stornierungs- und Verspätungsmitteilungen informieren und alle relevanten Unterlagen aufbewahren. Beratungen durch Schlichtungsstellen oder Verbraucherzentralen können hierbei sehr hilfreich sein.

Steigende Kerosinkosten und ihre Auswirkungen

Die steigenden Kerosinkosten haben nicht nur Auswirkungen auf die Preise, sondern auch auf die Anzahl der angebotenen Flüge. Air France-KLM hat beispielsweise die Preise für Langstrecken-Economy-Tickets um 50 Euro pro Hin- und Rückflug erhöht. Auch die Lufthansa und Ryanair warnen vor steigenden Preisen. Laut der Organisation Transport & Environment (T&E) steigen die Treibstoffkosten um 29 Euro pro Passagier für Flüge innerhalb Europas und um 88 Euro für Langstreckenflüge. Airlines geben diese Mehrkosten teilweise in Form von Zuschlägen weiter. Nachträgliche Preiserhöhungen bei reinen Flugtickets sind in der Regel nicht möglich, es sei denn, eine entsprechende Klausel ist im Vertrag enthalten.

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Bei Pauschalreisen dürfen Veranstalter die Preise maximal um 8% erhöhen, wenn dies vertraglich vorgesehen ist und die Mitteilung spätestens 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt. Bei Insolvenz einer Airline haben Reisende deutlich schlechtere Aussichten auf Erstattung, da es keinen vergleichbaren gesetzlichen Schutz gibt wie bei Pauschalreisen, wo ein Insolvenzschutz durch den Deutschen Reisesicherungsfonds besteht. Daher ist es ratsam, auch bei Unterkünften und Mietwagen flexible Stornobedingungen zu beachten.

Insgesamt bleibt die Situation angespannt. Zwar gibt es laut dem EU-Verkehrskommissar derzeit keine Hinweise auf großflächige Flugstornierungen in den kommenden Monaten, doch die Treibstoffvorräte in Teilen Europas stehen unter Druck. Wizz Air berichtet von Engpässen an Flugbenzin an drei italienischen Flughäfen, und der Chef der Internationalen Energieagentur (IEA) hält Flugausfälle aufgrund von Treibstoffmangel ab Mai für möglich. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Lage entwickeln wird und welche Auswirkungen dies auf Reisende haben wird.