Heute ist der 21.04.2026. Immer wieder sieht man sie in den sozialen Medien: Influencer, die für Ashwagandha schwärmen, auch bekannt als Schlafbeere oder indischer Ginseng. Die vermeintlichen Wunderwirkungen reichen von Stressreduktion über die Linderung von Kopfschmerzen bis hin zur Bekämpfung von Krebszellen. Doch die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat mit einer Untersuchung von 73 Artikeln ein gefährliches Bild gezeichnet, das die Werbeaussagen in ein ganz anderes Licht rückt.
Die Ergebnisse zeigen, dass viele der angepriesenen Effekte nicht durch wissenschaftliche Nachweise unterstützt werden. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat keine Beweise gefunden, die die positiven Wirkungen belegen. In Deutschland ist die Werbung mit Bezug auf Krankheiten für Nahrungsergänzungsmittel zudem untersagt. Ab 2024 wird Ashwagandha von europäischen Lebensmittelüberwachungsbehörden als potenziell riskant eingestuft. Dies wirft Fragen auf: Ist das Trendmittel wirklich so harmlos, wie es oft dargestellt wird?
Gefahren und unerwünschte Effekte
Die Verbraucherzentrale warnt nicht nur vor überzogenen Werbeaussagen, sondern auch vor möglichen unerwünschten Effekten, die bei der Einnahme von Ashwagandha auftreten können. Dazu zählen Übelkeit, Benommenheit, Kopfschmerzen, Schwindel und sogar Hautreizungen. Besonders alarmierend ist, dass viele Produkte keine Sicherheitshinweise enthalten. Dies ist besonders kritisch, da es Interaktionen mit verschiedenen Arzneimitteln geben kann, wie etwa Antidiabetika, blutdrucksenkenden Mitteln und Immunsuppressiva.
Ein weiterer Punkt, der nicht außer Acht gelassen werden sollte, sind die spezifischen Personengruppen, die von einer Einnahme absehen sollten. Kinder, schwangere und stillende Frauen sowie Personen mit Leberleiden sollten besonders vorsichtig sein. Frauen, die eine Schwangerschaft planen, müssen ebenfalls aufpassen, da das Risiko für Fehlgeburten nicht ausgeschlossen werden kann.
Unklare Inhaltsstoffe und hohe Dosierungen
Besorgniserregend ist auch die unklare Kennzeichnung der Inhaltsstoffe. Nur etwa 25 % der untersuchten Artikel geben den genauen Anteil der Wirkstoffe, insbesondere der Withanolide, an. Dabei liegt die durchschnittliche Dosis der analysierten Artikel viereinhalbmal über dem polnischen Tageslimit von 10 mg Withanolide. Die fehlende Transparenz in der Produktkennzeichnung ist ein weiteres Warnsignal für Verbraucher.
In einer Zeit, in der Gesundheit und Wellness hoch im Kurs stehen, sollten wir uns bewusst machen, dass nicht alles, was als „Superfood“ angepriesen wird, auch tatsächlich sicher und effektiv ist. Die Studie der Verbraucherzentrale zeigt eindrucksvoll, wie wichtig eine kritische Auseinandersetzung mit solchen Trendmitteln ist. Es lohnt sich, einen Schritt zurückzutreten und sich nicht von vermeintlichen Wundermitteln blenden zu lassen.