Heute ist der 5.06.2026. Ein Datum, an dem sich nicht nur für Österreich, sondern auch für die gesamte EU eine Menge bewegt. Die Europäische Kommission hat am vergangenen Donnerstag zwei Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eingeleitet. Das hat es in sich! Dabei geht es einerseits um die Umsetzung von EU-Vorgaben zur strafrechtlichen Verfolgung von Sanktionsverstößen und andererseits um den gerichtlichen Zugang in Umweltfragen. Vielleicht denkt der eine oder andere von uns: „Was hat das alles miteinander zu tun?“ Eine ganze Menge, denn hier sind nicht nur rechtliche Fragen im Spiel, sondern auch wirtschaftliche Implikationen, die uns alle betreffen können.

Die Frist für die nationale Umsetzung der Richtlinie zur Strafbarkeit von Verstößen gegen EU-Sanktionen endet erst am 20. Mai 2025. Aber die EU scheint sich nicht auf ihren Lorbeeren auszuruhen. Österreich wird mit Geldbußen von bis zu 40 Millionen Euro oder gar bis zu 5% des weltweiten Gesamtumsatzes für Unternehmen konfrontiert, wenn die Vorgaben nicht eingehalten werden. Einzelpersonen müssen mit Freiheitsstrafen zwischen einem und fünf Jahren rechnen. Das ist schon eine Ansage! In der österreichischen Bundesregierung herrscht jedoch Uneinigkeit über die Umsetzung, und ein Gesetzesentwurf des Justizministeriums liegt bereits seit Oktober 2025 auf Eis.

Umwelt und Wirtschaft im Zwiespalt

Die Kommission hat auch ein zweites Verfahren gegen Österreich angestoßen, das sich mit Defiziten beim Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten beschäftigt. Hier wird angeprangert, dass Umweltorganisationen und betroffene Bürger nicht ausreichend gerichtlich überprüfen können, was da so an Entscheidungen getroffen wird. In der Steiermark gibt es sogar politischen Widerstand gegen EU-Richtlinien zur Energieeffizienz und Gebäudesanierung. Man könnte fast meinen, dass die Steirer lieber im alten Trott bleiben, als den EU-Vorgaben zu folgen. Das wird spannend zu beobachten sein, denn Österreich hat jetzt genau zwei Monate Zeit zu reagieren, um eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof und drohende Geldstrafen abzuwenden. Das könnte schmerzhaft werden! Und der Fiskalrat prognostiziert ein Budgetdefizit von 4,1% des Bruttoinlandsprodukts für 2026 – über der Maastricht-Grenze von 3%!

Deutschland hat es da anscheinend besser hinbekommen. Am 6. Februar 2026 trat die Novellierung des Außenwirtschaftsgesetzes in Kraft, um die EU-Richtlinie 2024/1226 zum Sanktionsstrafrecht umzusetzen. Hierbei wird die Durchsetzung der EU-Sanktionen gestärkt. Die Maßnahmen zielen darauf ab, den Zugang Russlands zu kriegswichtigen Gütern und Technologien zu blockieren. Das hat für die deutschen Exportunternehmen große Vorteile. Schließlich wird ein einheitliches Sanktionsrecht in der EU angestrebt. So wird der wirtschaftliche Druck auf Russland weiter erhöht, was die Kriegsführung erschwert. Deutschland hat seine Rechtsordnung angepasst und schließt sich den anderen Ländern an, die die Richtlinie bereits umgesetzt haben.

Die Herausforderungen der Umsetzung

Doch so schön das alles klingt, die Umsetzung ist alles andere als einfach. Deutschland hat die Frist für die vollständige Umsetzung der Richtlinie verpasst und steht nun selbst im Fadenkreuz der EU. Ein Vertragsverletzungsverfahren wurde bereits im Juli 2025 eingeleitet. Der neue Referentenentwurf soll ausstehende Versäumnisse heilen. Die Mindeststrafen und Verjährungsfristen sollen einheitlich geregelt werden, und das Höchstmaß für Geldbußen steigt auf 40 Millionen Euro. Das klingt alles nach einem großen Umbruch, aber Unternehmen stehen vor einer Herausforderung: Sie müssen umfassende Compliance-Managementsysteme implementieren, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden.

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Die Wirtschaft ist geteilter Meinung. Einerseits unterstützt sie die Sanktionen gegen Russland, andererseits sieht sie erhebliche praktische Herausforderungen auf sich zukommen. Es gibt neue Rechtsinstrumente, um EU-Tochtergesellschaften von sanktionierten russischen Unternehmen auszunehmen, allerdings wird es auch strenge Anforderungen geben. Die Berufung auf Irrtumsregeln könnte für gutgläubige Unternehmen nicht ausreichen, und die Meldepflichten steigen, was das Risiko für Marktteilnehmer erhöht. Man fragt sich: „Wo soll das alles enden?“

Das Thema wird uns wohl noch eine Weile begleiten. Die EU arbeitet an der Harmonisierung des Sanktionsstrafrechts, und Österreich steht im Moment auf der Kippe. Ob das Land die Kurve kriegt oder nicht – die Zeit wird’s zeigen.