Nachhaltigkeitsberichterstattung im Umbruch: Die neuen ESRS und ihre Herausforderungen für Unternehmen
Heute ist der 17.07.2026. Die Welt der Nachhaltigkeitsberichterstattung steht vor einem gewaltigen Umbruch. Am 3. Juli 2026 hat die EU-Kommission die revidierten European Sustainability Reporting Standards (ESRS) verabschiedet, und das mit einem Paukenschlag! Die Gesamtzahl der geforderten Datenpunkte ist um mehr als 70 Prozent gesenkt worden. Das ist eine echte Entlastung für Unternehmen, die sich mit den komplizierten Anforderungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung herumschlagen müssen. Bei den verpflichtenden Angaben liegt die Entlastung sogar bei über 60 Prozent. Das klingt fast zu schön, um wahr zu sein! Aber es gibt einen Haken: Unternehmen müssen sich an neue Regeln halten, die nicht nur die Art der Berichterstattung, sondern auch die Verantwortung dafür grundlegend verändern.
Der sogenannte „Value Chain Cap“ ist eine dieser neuen Regelungen. Er soll verhindern, dass Unternehmen von ihren kleineren Partnern mehr Informationen verlangen, als die neuen, vereinfachten Standards vorsehen. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung, denn damit wird der Druck auf die kleineren Akteure in der Wertschöpfungskette gemindert. Doch wie wird das Ganze in der Praxis umgesetzt? Für das Berichtsjahr 2026 haben Unternehmen die Wahl zwischen drei Optionen: Sie können entweder die ursprünglichen ESRS anwenden, einen Hybridansatz mit gezielten Vereinfachungen wählen oder freiwillig die vollständig revidierten Standards nutzen, die ab dem 1. Januar 2027 verbindlich sind.
Die Verantwortung der Unternehmen
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) stellt die Nachhaltigkeitsberichterstattung rechtlich auf eine Stufe mit der Finanzberichterstattung. Hierbei trägt das Management die kollektive Verantwortung für die Richtigkeit und fristgerechte Offenlegung der ESG-Daten. Das klingt nach viel Druck, und das ist es auch! Unternehmen, die die Anforderungen nicht erfüllen, sehen sich rechtlichen Sanktionen, persönlicher Haftung, Ausschluss vom Kapitalmarkt und Reputationsverlusten ausgesetzt. Das sollte man sich gut überlegen, denn bei Pflichtverletzungen drohen Bußgelder von bis zu 10 Millionen Euro oder ein prozentualer Anteil des weltweiten Jahresumsatzes. Oje, da wird einem schon mal schwummrig.
Ein zentraler Punkt ist die Anforderung der „doppelten Wesentlichkeit“. Unternehmen müssen nicht nur die Auswirkungen ihres Handelns auf die Umwelt bewerten, sondern auch die Risiken, die externe Nachhaltigkeitsfaktoren mit sich bringen. Das klingt nach einer Menge Arbeit! Doch die ESRS bieten mit klaren Vorgaben zur Wesentlichkeitsanalyse und der Einbeziehung von Stakeholdern eine solide Grundlage. Die Unternehmen sind aufgerufen, unwesentliche Berichtsstandards auszulassen, während für wesentliche Themen die entsprechenden Berichtsstandards angewendet werden müssen. Und das ist erst der Anfang!
Die neuen Standards im Detail
Die ESRS umfassen verschiedene Standards, die sich mit unterschiedlichen Aspekten der Nachhaltigkeit beschäftigen. ESRS 1 behandelt die allgemeinen Anforderungen, während ESRS 2 die themenübergreifenden Berichtsanforderungen und Governance-Strukturen thematisiert. Und das ist noch nicht alles! Es gibt auch fünf themenbezogene Berichtsstandards im Umweltbereich, die sich unter anderem mit Klimaschutz, Umweltverschmutzung und Biodiversität befassen. Unternehmen, die sich an diese Standards halten, sind besser gerüstet, um den Herausforderungen der Nachhaltigkeit gerecht zu werden und gleichzeitig ihre Geschäftsmodelle auf eine zukunftsfähige Basis zu stellen.
Ein kleiner Lichtblick für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ist der vereinfachte Standard (VSME) für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung. Dieser besteht aus einem Basismodul und einem Aufbaumodul und legt den Schwerpunkt auf Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. Die Europäische Kommission plant, diesen Standard am 30. Juli 2025 in eine offizielle Empfehlung zu überführen, was den KMU helfen könnte, ihre Berichterstattung zu optimieren.
Der Weg in die Zukunft
Die nationale Klimaziele setzen den Unternehmen zusätzlich zu. Die möglichen Kosten durch CO2-Emissionen könnten bis 2030 im zweistelligen Milliardenbereich liegen. Das ist kein Pappenstiel, und die Unternehmen stehen vor der Herausforderung, die Anforderungen der CSRD umzusetzen. Ab 2024 müssen große Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern die neuen Standards beachten, und ab 2025 gilt dies für alle weiteren großen Unternehmen. Börsennotierte KMU sowie Kreditinstitute und Versicherungen müssen ab Anfang 2026 nachziehen. Und ab 2028 werden auch Unternehmen aus Drittstaaten in den Fokus geraten.
Rund 29.500 Unternehmen in Deutschland sind gefordert, sich bis zum 31. Juli 2026 beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu registrieren. Die Zeit drängt, und die Unternehmen müssen sich sputen, um nicht in die rechtlichen und finanziellen Fallstricke zu tappen, die mit der Nichteinhaltung dieser Standards verbunden sind. EFRAG, die europäische Institution, die maßgeblich an der Erstellung der Standards beteiligt war, bietet Hilfestellungen zur Umsetzung der Berichtsanforderungen an. Es bleibt spannend zu beobachten, wie die Unternehmen diese Herausforderung meistern werden.
