Minderheitsaktionäre im Aufwind: Gerichte sorgen für unerwartete Wertsteigerungen
Heute ist der 13.06.2026 und es gibt frische Nachrichten aus der Welt der Minderheitsaktionäre. Ja, es tut sich etwas! In den letzten Monaten haben mehrere Gerichte Nachbesserungen für ausgeschiedene Minderheitsaktionäre angeordnet, und das hat so manchen Aktionär aufatmen lassen. Wer hätte gedacht, dass die Gerichte so aktiv werden, um den Wert der Aktien zu sichern? In einer Zeit, in der die Märkte schwanken, ist das durchaus ein Lichtblick.
Ein bemerkenswertes Beispiel ist der Abschlussbericht zum Squeeze-out bei der BUWOG AG. Dort wurde der Unternehmenswert zwischen 31,90 Euro und 36,30 Euro je Aktie festgestellt – statt der vorherigen 29,05 Euro. Das ist eine echte Verbesserung, die den Minderheitsaktionären zugutekommt. Aber das ist noch nicht alles. Auch die Abfindung bei der Generali Deutschland Holding AG wurde erhöht. Das OLG Düsseldorf setzte die Barabfindung auf 130,67 Euro fest – eine Erhöhung um 22,90 Euro, plus etwa 14 Euro Zinsen pro Aktie. Da kann man schon ins Schwärmen kommen!
Gerichtsentscheidungen im Fokus
Die Gerichte zeigen sich in ihren Urteilen durchaus differenziert. So wies das LG München I die Spruchanträge der EQS Group AG zurück und bestätigte die Abfindung von 40,00 Euro. Währenddessen entschied das LG Hamburg, dass die Börsenkurse im Freiverkehr eine wichtige Rolle spielen. Dort stieg die Abfindung von 11,66 Euro auf 14,35 Euro. Ein kleiner, aber wichtiger Schritt für die Minderheitsaktionäre!
Das OLG Frankfurt legte die Abfindung für die Elektrische Licht- und Kraftanlagen AG auf 77,79 Euro fest und fügte sogar 12,1 Prozent hinzu. Hier zeigt sich, dass die Gerichte bereit sind, für mehr Gerechtigkeit zu sorgen. Die Nachbesserungen wirken sich auch positiv auf Fonds aus, wie der KR Fonds Deutsche Aktien Spezial, der durch diese Entscheidungen einen positiven Ergebnisbeitrag von über 1,8 Millionen Euro meldete. Das macht sich im Portfolio sicherlich gut!
Weitere anhängige Verfahren
Doch die Geschichte ist noch nicht zu Ende. Es gibt zahlreiche anhängige Verfahren, die die Aufmerksamkeit der Aktionäre auf sich ziehen. Die ENCAVIS AG hat zum Beispiel den gemeinsamen Vertreter der Minderheitsaktionäre bestellt, und das LG Hamburg hat im Fall der VTG AG über eine Erhöhung von 88,11 Euro auf 102,37 Euro verhandelt. Und dann wäre da noch die Tarkett AG, wo das LG Frankenthal die Abfindung auf 21,12 Euro erhöhte, nachdem methodische Fehler im Gutachten aufgedeckt wurden. Wer hätte gedacht, dass es in dieser Welt so spannend zugehen kann?
Ein Blick in die Vergangenheit zeigt, dass die Verfahrensdauer stark variieren kann. Erinnern wir uns an die Travel Viva AG, die 2014 relativ zügig durch das Verfahren kam, während die Generali Deutschland AG mit einer Laufzeit von zwölf Jahren einen echten Marathon hingelegt hat. Man fragt sich, wie lange die Minderheitsaktionäre noch auf ihre Ansprüche warten müssen. Formale Widersprüche zur Hauptversammlung sind jedenfalls eine Grundvoraussetzung für Ansprüche in Verschmelzungsverfahren. Das sollte man nicht vergessen!
