Rentenreform 2023: Aufbruch oder Abgrund?
Am Wochenende wurden die ersten Vorschläge der Rentenkommission bekannt, und sie sorgen für ordentlich Gesprächsstoff. Die offizielle Vorstellung steht für Dienstag, den 23. Juni, auf dem Programm. Die Kommission hat ganze 30 Verbesserungsvorschläge erarbeitet, und einige davon sind wirklich ein heißes Eisen. Ein Kernpunkt ist die Abschaffung der Rente mit 63 nach 45 Beitragsjahren – das ist ein Thema, das viele Menschen in Deutschland bewegt. Ein weiterer Vorschlag: Minijobs sollen künftig nicht mehr rentenbeitragsbefreit sein. Das könnte für viele geringfügig Beschäftigte eine erhebliche Veränderung bedeuten. Zudem sollen Selbstständige, Beamte und Abgeordnete in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Ob das wirklich so einfach umzusetzen ist? Das bleibt abzuwarten.
Ein ganz neues Konzept ist die Einführung einer kapitalgedeckten Zusatzrente. Hier wird die Frage aufgeworfen, ob das auch wirklich den gewünschten Effekt bringt oder ob man am Ende nicht doch mit weniger dasteht. Hinzu kommt, dass das Renteneintrittsalter an die steigende Lebenserwartung gekoppelt werden soll – die Rede ist vom 2:1-Modell. Das könnte für viele bedeuten, dass sie länger arbeiten müssen, was möglicherweise nicht jedem schmeckt.
Reaktionen aus der Wirtschaft
Die Reaktionen auf diese Vorschläge sind gemischt. Frank Werneke, Chef der Gewerkschaft Verdi, hat bereits deutlich gemacht, dass er die Ideen als nicht umsetzbar und realitätsfern empfindet. Aber bei der Abschaffung der Minijobs kann er sich eine Zustimmung vorstellen. Der Handelsverband HDE sieht das allerdings ganz anders und bezeichnet die Abschaffung der Minijobs als schädlich für den Einzelhandel. IG Metall-Vorsitzende Christiane Benner äußert sich ähnlich skeptisch und bemängelt, dass die Vorschläge die Lebenssituation vieler Beschäftigter ignorieren. Auch der Sozialverband Deutschland hat Bedenken hinsichtlich der Kapitaldeckung und befürchtet, dass dies zu Rentenkürzungen führen könnte. Es ist klar, dass hier noch viel Diskussionsbedarf besteht.
Im Bundestag hat man unterdessen ein Gesetzespaket zur Rentenreform verabschiedet, das das Ziel verfolgt, das Rentenniveau zu stabilisieren und die Erziehungsleistung von Müttern anzuerkennen. Ein zentraler Aspekt ist die Haltelinie, die das Rentenniveau bis zum 1. Juli 2031 auf mindestens 48% eines Durchschnittslohns stabilisieren soll. Das ist wichtig, um zu verhindern, dass die Renten langsamer steigen als die Löhne. Doch nach Ablauf dieser Haltelinie könnte das Rentenniveau bis 2039 auf 46,3% sinken, und ohne sie droht sogar ein Fall auf 45% bis 2040. Das ist ein Punkt, der viele Menschen besorgt.
Neuerungen für Eltern und Beschäftigte
Für Eltern gibt es ebenfalls Neuigkeiten: Die sogenannte Mütterrente III wird eingeführt. Eltern von vor 1992 geborenen Kindern sollen eine vollständige rentenrechtliche Gleichstellung erfahren. Dabei werden die Kindererziehungszeiten auf drei Jahre angehoben. Rund zehn Millionen Eltern, vor allem Frauen, werden von dieser Regelung profitieren. Ab dem 1. Januar 2027 sollen die neuen Regelungen in Kraft treten – ein Schritt, der viele hoffen lässt.
Und auch für die Arbeitnehmer gibt es Erleichterungen: die sogenannte Aktivrente soll es erleichtern, nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterzuarbeiten. Steuerfreier Arbeitslohn bis zu 2.000 Euro pro Monat klingt verlockend. Allerdings sind Beamte und geringfügig Beschäftigte von dieser Regelung ausgenommen. Ab 2026 könnte das zu höheren Nettogehältern führen, auch wenn es zu Steuerausfällen von rund 890 Millionen Euro jährlich kommen könnte.
Die finanziellen Aspekte des Rentenpakets sind nicht zu vernachlässigen. Die Kosten werden aus dem Bundeshaushalt getragen und steigen bis 2030 auf jährlich 12,6 Milliarden Euro. Ein großer Teil der Ausgaben entfällt auf die Haltelinie. Der Beitragssatz bleibt bis 2027 stabil bei 18,6%, ab 2028 soll er auf bis zu 21,2% ansteigen. Hier wird sich die Frage stellen, wie die Bevölkerung auf diese Erhöhungen reagieren wird.
In der Unionsfraktion gibt es Streit über die hohen Milliardenaufwendungen, aber das Gesetzespaket hat mit 319 Ja-Stimmen die erforderliche Mehrheit erreicht. Das ist ein klares Zeichen, dass die Politik an diesem Thema dran bleibt. Am 19. Dezember soll das Paket im Bundesrat verabschiedet werden. Ob Zustimmung erforderlich ist, bleibt abzuwarten.
