Am 3. Januar 2019 ereignete sich ein tragischer Vorfall in den Wäldern Deutschlands, der die Frage nach dem Versicherungsschutz im landwirtschaftlichen Bereich aufwarf. Ein Forstwirt, der gerade Holz aus seinem eigenen Wald spaltete – ein ganz normaler Arbeitstag, könnte man denken – verlor dabei sein Leben. Die Umstände dieses Unfalls führten nun zu einem Urteil des Sozialgerichts (SG), das ohne mündliche Verhandlung gefällt wurde. Es wurde entschieden, dass die Klägerin, die Hinterbliebene des Verstorbenen, Anspruch auf Hinterbliebenenleistungen hat. Doch nicht bei der Beklagten, denn deren Versicherungsschutz greift hier nicht.

Die Begründung ist ebenso klar wie ernüchternd: Der Verstorbene hatte kein Beschäftigungsverhältnis im Zuständigkeitsbereich der Beklagten und hatte auch keine freiwillige Versicherung als selbständiger Unternehmer bei dieser abgeschlossen. Dabei war der Unfalltod des Forstwirtes eindeutig eine Folge einer versicherten Tätigkeit in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung. In diesem Fall war das Holz, das er bearbeitete, für den Verkauf vorgesehen und die Arbeit fand auf einem landwirtschaftlichen Grundstück statt – direkt neben seiner Maschinenhalle. Man könnte fast sagen, es war ein Teil seines Lebens, das er mit Leidenschaft führte.

Versicherungsrecht und landwirtschaftliche Berufe

Blickt man tiefer in die Materie, wird schnell klar, dass die Welt der Versicherungen für Landwirte und Forstwirte oft unübersichtlich ist. Unternehmer der Land- und Forstwirtschaft, Garten- und Weinbau sowie viele andere Bereiche sind in der Landwirtschaftlichen Krankenversicherung (LKK) versichert. Doch was bedeutet das konkret? Ein Unternehmer ist jemand, der selbständig eine berufliche Tätigkeit ausübt und für den Gewinn oder Verlust des Unternehmens verantwortlich ist. Dabei können auch Gesellschafter einer Personenhandelsgesellschaft in der Landwirtschaft in der LKK versichert sein, wenn sie hauptberuflich im Unternehmen tätig sind.

Die Klage der Hinterbliebenen wurde im Übrigen abgewiesen, was zeigt, dass der Unfall für die Beklagte nicht unter den Versicherungsschutz fiel. Die Richter hielten eine Trennung der Tätigkeit in eine nicht versicherte Holzverarbeitung für unrealistisch. Tatsächlich stellte der Unfall ein versichertes Risiko des planmäßigen Anbaus und Verkaufs von Holz dar – eine klare Verbindung zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung. Ein Dilemma, das zeigt, wie wichtig der richtige Versicherungsschutz für selbständige Unternehmer ist.

Ein Blick in die Zukunft

Das Urteil wirft Fragen auf, die in der Branche nicht ignoriert werden können. Wie können Forstwirte und andere Selbständige sicherstellen, dass sie im Fall der Fälle adäquat abgesichert sind? Gerade in einem Beruf, der oft mit körperlicher Arbeit verbunden ist, sind solche Überlegungen essenziell. Die Entscheidung des Sozialgerichts könnte durchaus als Weckruf für viele in der Branche verstanden werden.

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Insgesamt bleibt zu hoffen, dass solche tragischen Unfälle nicht nur das Bewusstsein für die Notwendigkeit eines umfassenden Versicherungsschutzes schärfen, sondern auch dazu führen, dass die Regelungen in Zukunft klarer und gerechter gestaltet werden. Ein Leben in der Landwirtschaft ist nicht nur ein Beruf, sondern auch eine Berufung – und dieses Risiko sollte angemessen abgesichert sein.