Am 9. November 2020, ein Tag wie jeder andere, unterzeichnete eine Genossenschaft in Vinh Long einen Lebensversicherungsvertrag mit der Firma B. Ein eigentlich unspektakulärer Vorgang, der jedoch in den kommenden Monaten für viel Aufregung sorgen sollte. Der Versicherungsnehmer war die Genossenschaft, der Versicherte, ein gewisser Herr Nguyen Van T., und der Begünstigte, Herr Le Van C. Der Vertrag umfasste ein Hauptversicherungsprodukt über 700 Millionen VND sowie ein Zusatzprodukt – ein zusätzlicher Schutz im Falle von Tod oder Invalidität durch Unfälle, im Wert von 1 Milliarde VND. Alles schien gut geregelt.

Am 10. November, nur einen Tag nach der Unterzeichnung, stellte die Versicherung die Lebensversicherungsurkunde aus und kassierte die erste Prämienzahlung von über 17,7 Millionen VND. Doch dann kam es zum ersten unerwarteten Wendepunkt: Zwei Tage später genehmigte die Versicherung die Änderung des Begünstigten zugunsten von Herrn Le Van C. Ein kleiner administrativer Schritt, der weitreichende Folgen haben sollte.

Das Schicksal nahm seinen Lauf, als Herr T. am 28. September 2021 verstarb. Herr C. stellte umgehend einen Antrag auf Auszahlung der Versicherungsleistungen – und wurde von der Versicherung bitter enttäuscht. Die Auszahlung wurde abgelehnt mit der Begründung, Herr T. habe vor Vertragsabschluss an „Angina pectoris und Herzrhythmusstörungen“ gelitten, was im Antrag nicht angegeben war. Ein klassischer Fall von „Kleingedrucktes“, könnte man sagen. Das Gericht entschied schließlich, dass Herr C. fast 1 Milliarde VND an das Unternehmen zurückzahlen müsse. Ein weiterer Skandal bahnte sich an.

Rechtliche Auseinandersetzungen

Doch Herr C. gab nicht auf. Er reichte Klage ein, um die 700 Millionen VND an Versicherungsprämien und Verzugszinsen zurückzufordern. Das erstinstanzliche Gericht in Ho-Chi-Minh-Stadt gab ihm recht und verurteilte die Firma B zur Zahlung von 700 Millionen VND und über 267 Millionen VND Verzugszinsen bis zum 23. September 2025. Aber die Versicherung war nicht bereit, die Niederlage einfach so hinzunehmen und legte Berufung ein. Dies führte zu einer weiteren juristischen Auseinandersetzung, die sich wie ein Seifenoper-Drehbuch entwickelte.

Das Berufungsgericht wies die Berufung schließlich zurück und stellte fest, dass Herr T. seit dem 1. Juni 2019 Mitglied der Genossenschaft war und somit Anspruch auf die genossenschaftlichen Leistungen hatte. Die Versicherung konnte nicht einmal Beweise vorlegen, die belegen, dass Herr T. nicht berechtigt war, Mitglied zu werden. Ein weiterer Punkt, der das Gericht überzeugte: Es gab keinen nachweisbaren ursächlichen Zusammenhang zwischen den diagnostizierten Symptomen und dem Tod von Herrn T. Dennoch verweigerte die Versicherung am 26. Oktober 2021 die Zahlung.

Versicherungsrechtliche Besonderheiten

In Deutschland sieht die rechtliche Landschaft für Lebensversicherungen ganz anders aus. Hier gibt es strenge gesetzliche Vorgaben, die sicherstellen, dass die Versicherungsnehmer nicht im Stich gelassen werden. Bei deutschen Versicherungsunternehmen wird beispielsweise eine Kapitalertragssteuer von 25 % einbehalten und direkt an das Finanzamt abgeführt. Ausländische Lebensversicherungen, wie im Fall von Herr T. und Firma B, unterliegen jedoch anderen Regelungen. Bis 2009 waren Versicherungsnehmer bei ausländischen Unternehmen nicht von der EU-Zinsrichtlinie betroffen, was bedeutete, dass es keine Kontrollmitteilungen an Finanzämter und keinen Zinssteuerabzug gab.

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Doch mit dem Jahressteuergesetz 2009 änderte sich dies. Inländische Versicherungsvermittler müssen nun bis zum 30. März des folgenden Jahres melden, wer eine kapitalbildende Lebensversicherung bei einem ausländischen Unternehmen abgeschlossen hat, einschließlich der Höhe. Eine Nichteinhaltung dieser Meldepflicht kann mit einer Geldbuße von bis zu 5000 € bestraft werden. Man fragt sich: Wie viele Versicherungsnehmer sind sich dieser Regelungen überhaupt bewusst? Ein weiterer Aspekt, der die Komplexität des Themas unterstreicht.

Die Geschichte von Herrn T. und Herrn C. ist ein Beispiel dafür, wie wichtig es ist, sich mit den eigenen Rechten und Pflichten im Bereich der Versicherungen auseinanderzusetzen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind oft kompliziert und können einen großen Unterschied machen, wenn es darum geht, Ansprüche geltend zu machen oder sich gegen ungerechtfertigte Ablehnungen zu wehren. In einem sich ständig verändernden rechtlichen Umfeld wird es für Versicherungsnehmer immer wichtiger, informiert und vorbereitet zu sein.