Haustierbesitzer aufgepasst! Wer einen Hund hat, kann sich freuen: Die Steuererklärung kann für euch ein wahres Goldgrube sein. Klar, die Erstellung der Steuererklärung ist nicht immer das spannendste Thema, aber die Möglichkeit auf Rückzahlungen sollte euch motivieren! Über 44 Prozent der deutschen Haushalte, das sind insgesamt etwa 33,9 Millionen Haustiere, haben mindestens ein Haustier. Davon sind 10,5 Millionen Hunde. Und die Hundesteuereinnahmen im Jahr 2024? Die lagen bei beeindruckenden 430 Millionen Euro – ein Plus von 2,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Das lässt sich sehen! Im Vergleich zu 2014 ist das ein Anstieg von über 39 Prozent. Wer hätte das gedacht?

Doch was könnt ihr nun tatsächlich steuerlich absetzen? Nicht alle Kosten für eure vierbeinigen Freunde sind abzugsfähig. Grundsätzlich fallen Anschaffungs- und Futterkosten unter die nicht abzsetzbare Kategorie, es sei denn, ihr haltet Gebrauchshunde. Diese sind speziell trainierte Hunde, die Menschen in ihrem Alltag unterstützen – wie Blindenhunde oder Therapiehunde. Wenn ihr so einen Hund habt, könnt ihr die Kosten für Zucht und Ausbildung unter bestimmten Voraussetzungen absetzen, z. B. wenn der Kauf ärztlich verordnet ist. Ein weiteres Plus: Die Hundehaftpflichtversicherung lässt sich absetzen, solange ihr den Höchstbetrag nicht überschreitet.

Haushaltsnahe Dienstleistungen für Hunde

Ein echter Geheimtipp sind die haushaltsnahen Dienstleistungen. Ja, richtig gehört! Kosten für Fellpflege, Hundebetreuung und sogar den Gassi-Service können steuerlich geltend gemacht werden, vorausgesetzt, die Dienstleistung wird in euren eigenen vier Wänden erbracht. Besuche im Hundesalon? Leider nichts, was ihr absetzen könnt – die Rechnung muss zwingend per Überweisung bezahlt werden. Barzahlungen werden nicht anerkannt. Das gilt auch für die Hundepensionen und Hundehotels, die euch im Urlaub unterstützen. Hier bleibt euch nur die Möglichkeit, die Fahrt- und Arbeitskosten für die Betreuung zu berücksichtigen, nicht das Futter oder andere Materialien.

Ein Beispiel gefällig? Eine Lehrerin aus Nordrhein-Westfalen durfte 50 Prozent ihrer Kosten für ihren Schulhund absetzen, weil dieser regelmäßig im Unterricht eingesetzt wird. Das gilt allerdings nicht für alle: Eine Kollegin aus Rheinland-Pfalz konnte nichts absetzen, da ihr Hund überwiegend privat genutzt wird. Das Bundesfinanzministerium hat die Regelungen für haushaltsnahe Dienstleistungen sogar erweitert, was auch der Betreuung von Haustieren zugutekommt. Das Ausführen eurer Fellnasen, das früher oft nicht anerkannt wurde, kann jetzt auch absetzbar sein, wenn es im Haushalt stattfindet.

Was bleibt unberücksichtigt?

Leider sind nicht alle Tierarztkosten absetzbar – es sei denn, ihr haltet euren Hund beruflich. Und auch die Hundekranken- und OP-Versicherungen finden sich nicht in der absetzbaren Kategorie. Aber keine Panik! Die Hundehaftpflichtversicherung wird als Sonderausgabe anerkannt, und das ist schon mal ein Schritt in die richtige Richtung. Bei einem Versicherungspaket, das z. B. eine Haftpflicht- und Krankenversicherung umfasst, könnt ihr nur den Teil der Haftpflichtversicherung steuerlich geltend machen.

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Insgesamt lässt sich sagen, dass es für Hundehalter durchaus lohnenswert sein kann, sich mit dem Thema Steuererklärung auseinanderzusetzen. Wer die nötigen Informationen hat, kann sich einiges zurückholen. Und das ist doch ein schöner Anreiz, oder? Schließlich will jeder Hundebesitzer nur das Beste für seinen treuen Begleiter – und das kann auch ein paar Euro in der Tasche bedeuten!