Heute ist der 18.07.2026 und während wir die Sonne genießen, ist es auch an der Zeit, über die steuerlichen Aspekte unserer treuen Begleiter nachzudenken. Ja, genau – unsere Hunde! In Deutschland lebten 2024 in 44% der Haushalte mindestens ein Haustier, und das sind insgesamt 33,9 Millionen. Davon sind 10,5 Millionen Hunde, die nicht nur unsere Herzen erobern, sondern auch einen nicht unerheblichen Teil unserer Finanzen beanspruchen. Aber Moment, vielleicht lässt sich da ja was zurückholen!

Die Erstellung der Steuererklärung lohnt sich oft, besonders für Hundebesitzer. Rückzahlungen sind möglich, wenn man die richtigen Kosten geltend macht. Die Hundesteuereinnahmen belaufen sich 2024 auf rund 430 Millionen Euro – ein Plus von 2,2% im Vergleich zum Vorjahr. Das zeigt, wie viele Hunde in den deutschen Haushalten ein Zuhause gefunden haben, und auch, wie wichtig es ist, sich mit den steuerlichen Regelungen auseinanderzusetzen.

Was kann abgesetzt werden?

Nun, die gute Nachricht ist, dass bestimmte Kosten steuerlich geltend gemacht werden können, aber nicht alle. Die Anschaffung, das Futter oder Zubehör für unsere vierbeinigen Freunde sind in der Regel nicht absetzbar – es sei denn, wir reden von Gebrauchshunden wie Blinden- oder Therapiehunden. Hier können sogar Kosten für deren Ausbildung und Zucht abgesetzt werden, wenn der Kauf ärztlich verordnet ist. Ein bisschen kompliziert, oder?

Auf der anderen Seite gibt es durchaus Möglichkeiten, die Ausgaben für unsere Hunde zu reduzieren. Die Hundehaftpflichtversicherung lässt sich absetzen, solange der Höchstbetrag nicht überschritten wird. Für Arbeitnehmer und Beamte gibt es einen Freibetrag für Vorsorgeaufwendungen von 1.900 Euro, während Freiberufler und Selbstständige bis zu 2.800 Euro absetzen können. Ein kleiner Lichtblick, wenn man bedenkt, dass Hundekranken- und OP-Versicherungen nicht absetzbar sind.

Haushaltsnahe Dienstleistungen

Aber das ist nicht alles! Kosten für Dienstleistungen, die im eigenen Zuhause erbracht werden, sind ebenfalls absetzbar. Dazu zählen Fellpflege, Füttern, Reinigungsarbeiten und, natürlich, das Ausführen. Das ist wichtig, denn wenn der Gassi-Service direkt bei Ihnen zuhause stattfindet – Hund abholen, Gassi gehen, zurückbringen – dann können auch diese Kosten abgesetzt werden. Ein Urteil des BFH vom 25. September 2017 hat die Absetzbarkeit des Gassi-Services bestätigt. Also, falls Sie mal einen Hundesitter engagieren müssen, denken Sie daran!

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Es ist zu beachten, dass nur die Arbeits- und Fahrtkosten absetzbar sind. Für Besuche in Hundepensionen oder Hundehotels gibt es leider keine steuerlichen Vorteile. Aber hey, wenn das Füttern und Spielen im eigenen Zuhause stattfinden, dann ist das schon mal eine gute Nachricht! Die Rechnung muss allerdings per Überweisung bezahlt werden, denn Barzahlungen werden nicht anerkannt – ein kleiner, aber feiner Punkt, den man nicht vergessen sollte.

Therapiehunde und deren Absetzbarkeit

Falls Ihr Hund als Therapiehund eingesetzt wird, kann es auch hier steuerliche Vorteile geben. Ein Beispiel verdeutlicht das: Eine Lehrerin in Rheinland-Pfalz konnte die Kosten nicht absetzen, da der Hund überwiegend privat genutzt wurde. In Nordrhein-Westfalen jedoch wurde einer Lehrerin erlaubt, 50% der Kosten abzusetzen, weil ihr Hund regelmäßig in der Schule eingesetzt wird. Ein gutes Beispiel, das zeigt, wie unterschiedlich die Regelungen je nach Nutzung des Hundes ausfallen können!

Zusätzlich können Haftpflichtbeiträge für Hunde als Sonderausgaben in der Steuererklärung aufgeführt werden. Wenn Sie also über ein Versicherungspaket verfügen – etwa eine Tierhalterhaftpflicht- und Krankenversicherung – denken Sie daran, nur den Teil der Haftpflichtversicherung geltend zu machen. Eine kleine, aber feine Regelung, die sich auszahlt, wenn man sie im Blick behält.

Die steuerlichen Erleichterungen bei haushaltsnahen Dienstleistungen wurden vom Bundesfinanzministerium sogar erweitert. Kosten für die Betreuung von Haustieren sind also nicht mehr nur eine finanzielle Belastung, sondern können auch ein wenig Erleichterung in die Steuererklärung bringen. Und das ist doch eine erfreuliche Nachricht für alle Hundeliebhaber!