Es gibt Neuigkeiten für all jene, die sich mit einem Minijob über Wasser halten. Ab dem 1. Juli 2023 ist es Minijobbern endlich möglich, einmalig von der Rentenversicherungsbefreiung zurückzutreten. Das klingt vielleicht nicht nach dem größten Aufreger, aber für viele kann diese Entscheidung weitreichende Folgen haben. Wer jetzt den Schritt wagt, der profitiert von einer Anrechnung der Beschäftigungszeiten auf die gesetzliche Rente. Und bei einem maximalen Verdienst von 603 Euro pro Monat, der seit 2023 gilt, kann das durchaus ein interessanter Weg sein, um die eigene Rente zu steigern.

Der Eigenanteil zur Rentenversicherung, den die Minijobber aufbringen müssen, liegt je nach Beschäftigungsart unterschiedlich. Im gewerblichen Sektor sind das 3,6 % des Verdienstes – also etwa 21,71 Euro bei einem Einkommen von 603 Euro. In Privathaushalten hingegen sind es 13,6 %, was bei demselben Verdienst ca. 82,01 Euro ausmacht. Dies klingt im ersten Moment vielleicht nach einer hohen Summe, doch die Vorteile, die sich daraus ergeben, sind nicht zu unterschätzen. Pflichtbeiträge bedeuten Ansprüche auf Erwerbsminderungsrenten, medizinische Reha-Maßnahmen und sogar auf die Grundrente.

Rentenversicherungspflicht für Minijobber

Wusstest du, dass Minijobber grundsätzlich rentenversicherungspflichtig sind? Egal, ob im Gewerbe oder im Privathaushalt, die Regelung gilt für alle, die sich mit einem Minijob über Wasser halten. Bisher konnten sich diese Beschäftigten auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen, was einige auch getan haben – doch jetzt steht der Weg offen, um die Vorteile der Versicherung zu nutzen. Wer sich entscheidet, die Rückkehr zur Rentenversicherung zu beantragen, sollte das möglichst online bei der Minijob-Zentrale erledigen. Der Arbeitgeber kümmert sich dann um die Wiederanmeldung bei der Rentenversicherung. Aber Achtung: Diese Entscheidung ist bindend für die Dauer des Minijobs!

Ein weiterer interessanter Punkt ist, dass Minijobber und deren Ehepartner die staatlichen Förderungen für private Altersvorsorge, wie die Riester-Rente, nutzen können. Mit einem versicherungspflichtigen Minijob erwirbt man außerdem Ansprüche auf betriebliche Altersversorgung – was für viele eine Sicherheit für die Zukunft darstellen kann. Wer dann auch noch die Wartezeiten für die Altersrente im Hinterkopf hat, sollte die Entscheidung gut abwägen. Schließlich zählt jedes Jahr, das man in die Rentenversicherung einzahlt, und das kann sich später ganz ordentlich bemerkbar machen.

Der Weg zurück zur Rentenversicherung

Manch einer mag sich fragen, warum er oder sie sich die Mühe machen sollte. Nun, die Antwort ist einfach: Mit der Rückkehr zur Rentenversicherung können Minijobber ihre Wartezeiten erhöhen, was für die Rente von Bedeutung ist. Wer also über die Jahre hinweg ein wenig Geld in die Rentenkasse einzahlt, der hat später die Möglichkeit, von einer höheren Rente zu profitieren. Und nicht zu vergessen, es gibt auch Ansprüche auf Übergangsgeld bei medizinischen Reha-Maßnahmen – ein nicht zu unterschätzender Vorteil.

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Mit dem vollen Beitragssatz zur Rentenversicherung von 18,6 % sind Arbeitgeber und Minijobber nicht allein. Die Arbeitgeber zahlen einen Pauschalbeitrag: 15 % in gewerblichen Minijobs und 5 % in Privathaushalten. Wer sich fragt, was passiert, wenn der Verdienst unter 175 Euro liegt – auch da ist man nicht allein gelassen. In solchen Fällen muss der Minijobber die Differenz zum Mindestbeitrag zahlen. Aber das gilt nicht für diejenigen, die eine rentenversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung haben oder mehrere Minijobs, die zusammen ein Einkommen von mindestens 175 Euro ergeben. Ein bisschen kompliziert? Vielleicht. Aber es lohnt sich, die Möglichkeiten zu erkunden.

Das Wichtigste ist, sich über die eigene soziale Absicherung zu informieren und die besten Optionen auszuwählen. Minijobber sollten sich bewusst machen, welche Auswirkungen die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht auf ihr zukünftiges Leben haben kann. In Zeiten wie diesen ist es klug, vorausschauend zu denken. Wer weiß, vielleicht ist der Schritt zurück zur Rentenversicherung genau das, was man braucht, um später finanziell abgesichert zu sein.