Die Hitzewelle in Europa sorgt nicht nur für schmelzende Eiskugeln und schweißnasse Oberbekleidung, sondern auch für große Verunsicherung bei Reisenden. Die hohe Temperatur, die uns alle zum Schwitzen bringt, gilt allerdings nicht als versichertes Ereignis für Reiserücktrittsversicherungen. Dr. Michael Dorka, Geschäftsführer von Lifecard Travel Assistance, macht klar, dass Reisende in den meisten Fällen nicht einfach ihre Buchungen wegen extremer Hitze stornieren können. Das ist schon mal gut zu wissen, oder?

Das Problem ist, dass eine Reise nicht allein wegen der Hitze storniert werden kann. Befürchtungen gesundheitlicher Probleme aufgrund der hohen Temperaturen sind leider kein ausreichender Grund für einen Leistungsanspruch. Es muss ein versichertes Ereignis vorliegen – wie zum Beispiel eine unerwartete schwere Erkrankung oder ein schwerer Unfall. Wenn jemand schon mit einer bestehenden Erkrankung anreist, könnte der Versicherungsschutz möglicherweise greifen, aber das hängt alles von den spezifischen Versicherungsbedingungen ab.

Was gilt als versichertes Ereignis?

Wenn wir uns die Bedingungen genau anschauen, wird schnell klar: Extreme Hitze allein reicht nicht aus, um auf die Stornokosten zu verzichten. Auch Naturereignisse wie Waldbrände oder Überschwemmungen, die tatsächlich direkte Auswirkungen auf Reisen haben, führen nicht automatisch zu einem Anspruch aus der Reiserücktrittsversicherung. Hier sind zuerst die Reiseveranstalter und Beförderungsunternehmen gefragt. Reisende sollten sich also frühzeitig mit ihrer gesundheitlichen Situation auseinandersetzen und, bei Vorerkrankungen, ärztlichen Rat einholen. Realistische Einschätzungen sind hier das A und O!

Ein weiteres spannendes Thema sind die rechtlichen Möglichkeiten für Reisende während Krisen, Krankheiten und Naturereignissen. Der ADAC hat hierzu auf seiner Website umfassende Informationen veröffentlicht. In vielen Urlaubsregionen haben sich die Krisensituationen zuletzt gehäuft: Brände auf Kreta, Evakuierungen bei Marseille – die Liste ist lang. Bei Pauschalreisen ist ein Rücktritt nur bei „unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen“ möglich, also beispielsweise bei Naturkatastrophen oder politischen Unruhen. Hier gilt: Wenn die Gefahr unmittelbar vor Reiseantritt besteht, kann man ohne Kosten zurücktreten. Aber das Absagen aus Sorge oder Unsicherheit kostet in der Regel Geld.

Individualreisen und ihre Tücken

Bei Individualreisen ist die Situation noch komplizierter. Die Stornobedingungen sind oft sehr streng, und der rechtliche Schutz ist kaum gegeben. Stornierungen sind in der Regel nicht kostenfrei, es sei denn, man kann nachweisen, dass Leistungen nicht erbracht wurden. A propos Nachweis: Eine offizielle Reisewarnung des Auswärtigen Amtes ist wichtig, um Rückzahlungen oder Umbuchungen zu ermöglichen. Das bedeutet, dass Reisende gut informiert sein sollten – das gilt nicht nur für die Sicherheit, sondern auch für ihre Versicherungsunterlagen. Es ist ratsam, alles genau durchzulesen und sich gegebenenfalls rechtzeitig mit den Veranstaltern oder Versicherungen auszutauschen.

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Ein Krisenfall während der Reise kann ebenfalls viel Stress verursachen. Bei Pauschalreisen ist der Veranstalter verpflichtet, Hilfe zu leisten. Wenn eine Rückreise nicht möglich ist, muss eine sichere Unterkunft organisiert werden. Individualreisende hingegen sollten sich direkt an ihre Botschaft oder das Konsulat wenden. Hier gibt’s in der Regel keine Kostenerstattung oder Umbuchungen. Das ist schon ein bisschen frustrierend, oder?

Wenn man also plant, in solche heißen Zeiten zu reisen, ist es ratsam, sich im Vorfeld umfassend über die Sicherheitslage zu informieren – die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes sind dafür eine gute Anlaufstelle. Und auch die Wetterdienste oder lokale Medien können wertvolle Informationen liefern. Ein bisschen Vorsorge kann nicht schaden, schließlich möchte man unbeschwert in den Urlaub starten – und nicht mit Sorgen im Gepäck!