Die Welt der Unternehmensführung in Deutschland und der Schweiz hat sich in den letzten Jahren rasant verändert. Mit verschärften Regeln und bahnbrechenden Gerichtsurteilen sind Manager und Geschäftsführer plötzlich nicht mehr nur für die Zahlen und Strategien verantwortlich, sondern stehen auch persönlich in der Schusslinie – und das kann teuer werden. Ein Blick auf die neuen Herausforderungen zeigt: Die D&O-Versicherung, die für viele Führungskräfte lange Zeit ein beruhigendes Polster war, wird jetzt zum unverzichtbaren Bestandteil der Unternehmensführung.

Die Einführung von Regelungen wie der NIS-2-Richtlinie zur Cybersicherheit und dem Lieferkettengesetz hat die Sorgfaltspflichten für Manager erheblich erhöht. So sind Geschäftsführer nun nicht nur für die Überwachung von Unternehmensprozessen zuständig, sondern müssen auch aktiv nachweisen, dass Sicherheitsmaßnahmen umgesetzt werden. Ein Beispiel: Von 29.500 betroffenen Unternehmen sind lediglich 11.500 registriert. Hier ist also dringend Handlungsbedarf angesagt!

Die rechtlichen Fallstricke

Ein besonders brisantes Thema sind die aktuellen Gerichtsurteile, die bundesweit für Aufsehen sorgen. Im Februar 2026 erklärte das OLG Köln einen D&O-Exzedenten-Vertrag im Zusammenhang mit der Greensill-Insolvenz für unwirksam. Was das bedeutet? Nun, die Entscheidung des Bundesgerichtshofs steht noch aus, aber es zeigt, dass die Gerichte nicht zögern, klare Kante zu zeigen. Und es wird noch komplizierter: Das OLG Hamm und das Landgericht München I entschieden im Mai 2026, dass Unternehmen für irreführende Aussagen von Chatbots haften. Das eröffnet eine neue Dimension der Verantwortung, die Manager sich nicht entziehen können.

Das neue NIS-2-Umsetzungsgesetz, das seit dem 6. Dezember 2025 gilt, bringt weitere Herausforderungen mit sich. Geschäftsführer sind nun persönlich für die Umsetzung und die Überwachung von Cybersicherheitsmaßnahmen verantwortlich – und das ist nicht delegierbar. Verstöße können Bußgelder von bis zu 10 Millionen Euro nach sich ziehen. Das ist kein Pappenstiel! Und ja, D&O-Versicherungen können hier greifen, aber nicht ohne Einschränkungen – beispielsweise sind direkte Bußgelder in der Regel nicht versicherbar.

Die Kombination macht’s

In der Schweiz wird die persönliche Haftung für CFOs durch neue Bestimmungen im Obligationenrecht und Transparenzgesetz ausgeweitet. Hier drohen bei Organisationsmängeln Bußgelder bis zu 5 Millionen Franken. Experten empfehlen, einen 90-Tage-Aktionsplan zur Umsetzung der neuen Anforderungen zu erstellen. Eine gute Idee, denn die Fristen sind kurz und die Anforderungen hoch!

Werbung
Hier könnte Ihr Advertorial stehen
Ein Advertorial bietet Unternehmen die Möglichkeit, ihre Botschaft direkt im redaktionellen Umfeld zu platzieren

Überhaupt, die Zahlen sind alarmierend: Laut Münchener Rück haben 99% der deutschen Unternehmen mit weniger als 2 Millionen Euro Jahresumsatz keinen Cyber-Schutz. Und 72% aller deutschen Firmen waren bereits Ziel eines Cyber-Angriffs. Die Notwendigkeit, Cyber-Policen und D&O-Schutz zu verzahnen, wird als Überlebensfrage angesehen, und das nicht ohne Grund.

Dokumentation ist das A und O

Die beste Absicherung für Geschäftsführer? Eine sorgfältige Dokumentation. Schulungsnachweise, Vorstandsbeschlüsse und ein Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS) sind entscheidend. Denn die Schulungspflicht nach § 38 BSIG ist nicht nur eine lästige Pflicht, sondern ein wichtiger Baustein in der Enthaftungsstrategie. Anlassbezogene Zusatzschulungen nach Sicherheitsvorfällen sollten ebenfalls eingeplant werden. Man muss einfach auf dem Laufenden bleiben – denn wie heißt es so schön? Wer nicht mit der Zeit geht, geht mit der Zeit!

Ein nicht zu vernachlässigendes Beispiel verdeutlicht die Bedeutung dieser Vorsichtsmaßnahmen: Ein Geschäftsführer wurde nach der Insolvenz seiner Gesellschaft auf über 280.000 € in Anspruch genommen. Obwohl eine D&O-Versicherung bestand, verweigerte der Versicherer die Leistung aufgrund einer Klausel zur „wissentlichen Pflichtverletzung“. Der Bundesgerichtshof entschied, dass ein Ausschluss aus der D&O-Versicherung nur greift, wenn der Geschäftsführer die Pflicht kannte und bewusst dagegen verstoßen hat. Grobe Fahrlässigkeit ist also nicht automatisch ausschlaggebend für einen Ausschluss. Das stärkt die Position von Geschäftsführern in einer Zeit, in der die rechtlichen Rahmenbedingungen ständig im Wandel sind.

Fazit? Die Herausforderungen für Manager sind gewaltig und die Verantwortung ist größer denn je. Die D&O-Versicherung kann ein wichtiger Schutz sein, aber sie ist kein Freifahrtschein. Im Gegenteil: Sie erfordert ein aktives Management der Haftungsrisiken und eine proaktive Herangehensweise an die Unternehmensführung. Das gilt für Deutschland und die Schweiz gleichermaßen. Wer jetzt nicht handelt, hat spätestens morgen ein Problem!