E-Scooter-Raserei in Wittlich: Wenn der Fluchtinstinkt auf zwei Rädern überhandnimmt
Heute ist der 4.05.2026. Ein skurriler Vorfall hat sich am Sonntagnachmittag in Wittlich ereignet, der die Polizei auf den Plan rief. Gegen 15:15 Uhr, in der Justus-von-Liebig-Straße, wurden zwei junge Verkehrsteilnehmer auf einem E-Scooter und einem E-Skateboard gesichtet. Kaum hatten die beiden die Polizeistreife bemerkt, wendeten sie abrupt und fuhren in die entgegengesetzte Richtung. Ein klassischer Fall von „Die Polizei ist da, also mal schnell abhauen!“, könnte man sagen.
Die Polizei nahm die Verfolgung über den parallel verlaufenden Radweg auf und holte die Flüchtenden schließlich im Bereich des Sterenbachsees ein. Trotz der Anhaltezeichen und Lautsprecherdurchsagen setzten sie ihre rasante Fahrt fort. Ein Stoppt sie erst, als sie einen Straßengraben überwinden mussten. Wie es der Zufall so will, versuchten sie auch zu Fuß zu fliehen, hatten aber nicht mit den Reflexen der Beamten gerechnet und wurden schnurstracks festgenommen.
Ungeklärte Fragen und ein Eigenbau
Die Kontrolle offenbarte einige interessante Details: Das E-Skateboard des 22-jährigen Fahrers aus der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach war ein Eigenbau. Und das, ohne eine gültige Fahrerlaubnis und Versicherung! Ein absolutes No-Go! Auch die 19-jährige E-Scooter-Fahrerin aus Wittlich war nicht besser dran, sie hatte ebenfalls keine gültige Versicherung. Zu allem Überfluss stand das Duo unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln – ein perfektes Rezept für ein Unglück, könnte man sagen. Blutproben wurden entnommen, die Weiterfahrt wurde untersagt, und ihre Fahrzeuge wurden sichergestellt. Ein Ermittlungsverfahren ist bereits angestoßen.
Diese Situation wirft ein Licht auf die zunehmenden Probleme mit E-Scootern in Deutschland. Im Jahr 2022 gab es laut Polizei knapp 12.000 Unfälle mit E-Scootern, was einem Anstieg von 27 % im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Die Bundesregierung hat darauf reagiert und neue Fassungen der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung sowie anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften beschlossen. Der Bundesrat gab am 19.12.2025 grünes Licht für die Novelle, die nach einer Übergangsfrist Anfang 2027 in Kraft treten soll.
Neue Regelungen und Herausforderungen
Die neuen Regelungen sehen unter anderem vor, dass E-Scooter ab 2027 mit Blinkern ausgestattet sein müssen – ein Schritt, der sicherlich mehr Sicherheit bringen könnte. Zudem werden die Anforderungen an die Batterien und die fahrdynamischen Prüfungen angehoben. Einige der neuen technischen Regelungen gelten allerdings nur für Neufahrzeuge, was bedeutet, dass ältere Modelle weiterhin genutzt werden dürfen.
Besonders spannend wird es hinsichtlich der Nutzung im urbanen Raum: Die Regeln für E-Roller werden an den Radverkehr angepasst. Nutzer dürfen künftig den Grünpfeil bei roten Ampeln nutzen, was für mehr Flexibilität im Stadtverkehr sorgt. Auch die Städte und Gemeinden erhalten mehr Befugnisse zur Regelung des Abstellens von Miet-E-Rollern. Für die Verkehrssicherheit wird es also einige Änderungen geben, die auch die Haftungsfragen betreffen. Halter von Elektro-Scootern sollen künftig haften, und die verschärften Haftungsregeln für Fahrerinnen und Fahrer sind ebenfalls ein Schritt in die richtige Richtung.
Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Regelungen auf das Fahrverhalten und die Sicherheit im Straßenverkehr auswirken werden. Der Vorfall in Wittlich ist jedenfalls ein weiteres Beispiel dafür, dass die Sicherheit im Umgang mit E-Scootern ein ernstes Thema ist, das nicht ignoriert werden kann.
