Am 10. Februar 2026 entschied das Oberlandesgericht Köln, dass pauschale Severability-Klauseln in D&O-Versicherungsverträgen bei arglistiger Täuschung unwirksam sind. Im Mittelpunkt stand der Fall der Greensill Bank AG, deren Vorstände schwerwiegende Beanstandungen des Prüfungsverbands verschwiegen hatten – ein klassisches Beispiel, wo die Wahrheit auf der Strecke blieb.

Die Bank hatte 2020 eine Exzedentenversicherung abgeschlossen, um ihre Versicherungssumme von 50 auf 100 Millionen Euro zu erhöhen. Zu diesem Zeitpunkt mussten die Vorstandsmitglieder ein „Warranty Statement“ ausfüllen und behaupteten, dass ihnen keinerlei Umstände bekannt seien, die Schadensersatzansprüche gegen sie erwarten ließen. Doch das war nicht ganz die Wahrheit! Bereits vor Vertragsabschluss lagen den Bankvorständen Schreiben des Prüfungsverbands vor, die auf erhebliche Konzentrationsrisiken hinwiesen.

Die Entscheidung des OLG Köln

Nicht überraschend erklärte der Versicherer nach der Insolvenz der Bank den Vertrag wegen arglistiger Täuschung für nichtig. Daraufhin klagte der Insolvenzverwalter und forderte den Versicherungsschutz für die Organmitglieder. Das Gericht stellte fest, dass die Anfechtung des D&O-Vertrags wirksam war und die Severability-Klauseln nicht den Versicherungsschutz aufrechterhalten konnten. Die unzutreffenden Angaben der Bank hatten die Vertragsentscheidung entscheidend beeinflusst – ein klassisches Eigentor!

Das Urteil könnte weitreichende Auswirkungen auf die D&O-Praxis haben und macht deutlich, dass der Schutz der rechtsgeschäftlichen Entschließungsfreiheit schwerer wiegt als das Bedürfnis nach Sicherheit für gutgläubige Organmitglieder. Dies bedeutet möglicherweise, dass marktübliche Klauseln überarbeitet werden müssen. Eine spannende Entwicklung für alle Beteiligten!

Rechtsunsicherheit und mögliche Folgen

Bis zur Klärung durch den Bundesgerichtshof bleibt die Situation für Versicherer und Versicherungsnehmer angespannt. Es besteht große Rechtsunsicherheit bezüglich des Versicherungsschutzes. Individuelle D&O-Policen könnten sich als nicht ausreichend erweisen, um die Risiken wirklich abzudecken. Ein Umstand, der die Branche aufhorchen lässt!

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Das Oberlandesgericht Köln stellt in seinem Urteil klar, dass die Severability-Klauseln, die normalerweise einen Teil des Vertrags retten sollten, in diesem Fall nicht greifen konnten. Dies könnte dazu führen, dass viele Unternehmen ihre bestehenden Verträge unter die Lupe nehmen und gegebenenfalls anpassen müssen. Eine spannende, wenn auch herausfordernde Zeit für die Versicherungsbranche!

Im Kern dreht sich alles um die Frage: Welche Informationen müssen wirklich offengelegt werden? Und wie sicher kann sich ein Organmitglied fühlen, wenn solche Klauseln nicht mehr greifen? Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig – die Diskussionen werden weitergehen. In der Zwischenzeit bleibt abzuwarten, wie die Branche auf diese Wende reagieren wird.