Wenn der Sturm tobt und die Bäume sich biegen, dann kann es schnell zu einem Unglücksfall kommen. Das musste auch ein Fahrzeugbesitzer erfahren, dessen Auto in einer stürmischen Novembernacht durch einen umgestürzten Bauzaun beschädigt wurde. Ein Fall, der nicht nur für den Betroffenen ärgerlich war, sondern auch für die Baufirma, die diesen Zaun aufgestellt hatte. Der Schaden belief sich auf 2.046,38 Euro, und die Baufirma weigerte sich hartnäckig zu zahlen. Sie argumentierten, dass der Zaun ordnungsgemäß montiert worden sei und dass die Verantwortung an eine Kranfirma übergegangen sei. Doch das Amtsgericht München entschied anders – zugunsten des Geschädigten.

Das Urteil, das am 19. Dezember 2016 gefällt wurde, stellte klar, dass die Baufirma auch weiterhin für die Sicherheit des Bauzauns verantwortlich war. Die Verkehrssicherungspflicht, die mit der Aufstellung des Zauns einhergeht, bleibt bestehen, bis sie explizit an einen Dritten übergeben wird. In diesem Fall hatte die Kranfirma keine klare Absprache zur Übertragung der Verantwortung getroffen, was bedeutete, dass die Baufirma in der Pflicht war. Das Gericht machte deutlich, dass die Verantwortung nicht einfach so entfallen kann – und das gilt auch nach der Fertigstellung und Abnahme des Bauwerks.

Die Wichtigkeit von Bauzäunen

Der Fall verdeutlicht ein zentrales Thema im Bauwesen: die Pflicht zur Errichtung von Bauzäunen. Diese Maßnahme ist nicht nur eine formale Vorschrift, sondern ein essenzieller Bestandteil der Sicherheit auf Baustellen. In Deutschland gibt es zahlreiche gesetzliche Regelungen, die die Errichtung solcher Zäune betreffen, darunter die Bauordnungen der Bundesländer sowie das Baugesetzbuch. Die Baustellenverordnung verlangt, dass geeignete Maßnahmen getroffen werden, um sowohl Arbeitnehmer als auch Dritte zu schützen. Das bedeutet, dass ein Bauzaun nicht nur eine lästige Pflicht darstellt, sondern im besten Fall Leben retten kann.

Ein Bauzaun muss unbefugten Zutritt wirksam einschränken. Das ist besonders wichtig, denn jeder, der eine Baustelle betritt, sollte sich bewusst sein, dass dort Gefahren lauern können. Wenn ein Fußgänger beispielsweise auf einer ungesicherten Baustelle verletzt wird, kann der Bauherr haftbar gemacht werden – es sei denn, der Geschädigte hat grob fahrlässig gehandelt. Die Kosten für Bauzäune variieren, und mobile Zäune bekommt man oft schon für unter 10 Euro pro laufendem Meter. Es lohnt sich also, in Sicherheit zu investieren.

Vielfalt der Bauzäune

Übrigens, die Auswahl an Bauzäunen ist riesig! Von stabilen Standardbauzäunen über flexible Mobilzäune bis hin zu Sichtschutz- und Lärmschutzzaun – jeder hat seine eigene Funktion und Preisgestaltung. Wer also denkt, Bauzäune seien langweilig, der hat die Vielfalt noch nicht entdeckt. Zudem muss der Bauherr für die Kontrolle und Instandhaltung des Bauzauns verantwortlich sein. Das ist auch ein Punkt, der oft übersehen wird. Denn nur ein gut gewarteter Zaun kann seine Schutzfunktion erfüllen und somit Haftungsansprüche vermeiden.

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Die Verkehrssicherungspflicht ist also nicht nur ein bürokratischer Aufwand, sondern eine wichtige Verantwortung, die ernst genommen werden muss. In der hektischen Welt des Bauens kann es leicht passieren, dass man die Sicherheit aus den Augen verliert. Doch wie das Urteil aus München zeigt, kann das fatale Folgen haben. Und so bleibt die Botschaft klar: Ein Bauzaun ist nicht nur ein Stück Metall, sondern ein Schutzschild für alle, die sich in der Nähe einer Baustelle aufhalten.