Am 11. Mai 2026 stehen viele Versicherte vor einer wichtigen Wende: Ein neues Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts bringt einschneidende Änderungen für Lebens- und private Rentenversicherungen mit sich. Ab dem 19. Juni 2026 erlischt das „ewige Widerrufsrecht“ für bestimmte Verträge. Das bedeutet konkret, dass Versicherte nur noch bis zu 24 Monate und 30 Tage nach Vertragsschluss die Möglichkeit haben, ihren Vertrag zu widerrufen. Zuvor war es unter bestimmten Umständen möglich, Jahre nach Abschluss noch einen Widerruf zu erklären, insbesondere bei fehlerhaften oder unvollständigen Widerrufsbelehrungen. Diese Regelung hat gerade für ältere, teure oder schlecht laufende Verträge eine große Bedeutung.

Der neue § 152 im Versicherungsvertragsgesetz betrifft rund 83 Millionen Verträge in Deutschland, darunter klassische private Rentenversicherungen, fondsgebundene Rentenversicherungen, Basisrenten (auch bekannt als Rürup-Rente) und aufgeschobene Rentenversicherungen. Besonders betroffen sind Policen, die ab dem 1. Januar 2008 abgeschlossen wurden. Die reguläre Widerrufsfrist für Lebensversicherungen bleibt mit 30 Tagen unverändert, aber die neuen Regelungen stellen eine große Herausforderung dar, insbesondere für Verbraucher, die sich mit den Vertragsunterlagen nicht gut auskennen.

Die Unsicherheit der Verbraucher

Juristische Laien haben oft Schwierigkeiten, die Fehlerhaftigkeit einer Widerspruchsbelehrung zu beurteilen. In solchen Fällen ist es ratsam, die Verbraucherzentralen oder qualifizierte Rechtsanwälte zu konsultieren. Ein Widerspruch sollte nicht leichtfertig oder übereilt erklärt werden, denn die Risiken sind erheblich. Versicherer könnten sich gegen den Widerspruch wehren und es könnten hohe Anwalts- und Gerichtskosten entstehen. Das Prozesskostenrisiko ist nicht zu unterschätzen. Sollte der Versicherer den Widerspruch nicht akzeptieren, kann es sogar zu einer Klage kommen, was zusätzliche hohe Kosten nach sich ziehen könnte.

Wenn es zu einem Widerspruch kommt, führt das zur Rückabwicklung des Versicherungsvertrags. Das bedeutet, dass die Beiträge ohne Abzüge von Abschluss- und Verwaltungskosten erstattet werden müssen. Auch Zinsen, die die Versicherungen mit den Beiträgen erwirtschaftet haben, sind zu erstatten. Allerdings sind Verbraucher oft darlegungs- und beweispflichtig für die gezogenen Nutzungen. Falls ein Widerspruch nicht möglich ist, bleibt immer noch die Kündigung zum Rückkaufwert als Alternative. Das hat allerdings seine eigenen Tücken, wie den Verlust der gezahlten Abschluss- und Vertriebskosten.

Verträge prüfen und Entscheidungen treffen

Es ist entscheidend, dass Versicherte ihre Vertragsunterlagen – dazu gehören der Versicherungsschein, die Verbraucherinformationen, das Produktinformationsblatt und die Widerrufsbelehrung – gründlich prüfen. Ein vorschneller Widerruf kann nachteilig sein, besonders bei älteren Verträgen, die oft Garantien enthalten. Die Entscheidung, ob man widerrufen, den Vertrag beitragsfrei stellen, verkaufen oder fortführen möchte, sollte gut überlegt und wirtschaftlich sinnvoll sein.

Werbung
Hier könnte Ihr Advertorial stehen
Ein Advertorial bietet Unternehmen die Möglichkeit, ihre Botschaft direkt im redaktionellen Umfeld zu platzieren

Die neuen Regelungen bringen viele Veränderungen mit sich, und es ist verständlich, dass viele Menschen verunsichert sind. Schließlich geht es schließlich um die eigene finanzielle Zukunft. Daher ist es mehr denn je wichtig, sich umfassend zu informieren und gegebenenfalls rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. So bleibt man auf der sicheren Seite und kann die für sich beste Entscheidung treffen – auch wenn das manchmal wie ein Sprung ins kalte Wasser wirkt.