Werbefreiheit auf der Kippe: Amazon Prime Video vor Gericht
Heute ist der 22.07.2026, und die Aufregung rund um Amazon Prime Video nimmt kein Ende. Vor wenigen Tagen hat das Bayerische Oberste Landesgericht ein Urteil gefällt, das viele deutsche Kunden betrifft. Fast 330.000 Menschen haben eine Sammelklage gegen Amazon eingereicht, um Schadensersatz zu fordern. Der Grund? Die seit Februar 2024 eingeführte Werbung in Prime Video, die es Kunden nun kostet, für 2,99 Euro monatlich werbefrei zu bleiben. Das Gericht hat jedoch entschieden, dass diese nachträglich eingeführte Werbung vertraglich zulässig ist.
Die Richter haben festgestellt, dass in den Vertragsbedingungen von Prime Video keine ausdrückliche Zusage zur Werbefreiheit enthalten ist. Das heißt, die Kläger konnten nicht belegen, dass der Dienst jemals als werbefrei beworben wurde. Eine ziemliche Überraschung, oder? Besonders für all jene, die dachten, sie hätten sich mit ihrem Abo einen werbefreien Traum erfüllt. Die Ansprüche der Kunden, die die Zusatzoption gegen Werbung gebucht hatten, wurden als unzulässig erklärt. Die Verbraucherzentrale Sachsen hatte ursprünglich gefordert, mindestens die Hälfte des Abopreises zurückzuerstatten, aber das Gericht winkte ab.
Der Rechtsstreit geht weiter
Der Rechtsstreit um Prime Video ist jedoch noch lange nicht vorbei. Die Verbraucherzentrale plant bereits eine Revision beim Bundesgerichtshof gegen das aktuelle Urteil. Ein bisschen wie im Fußball, wo man nach einem umstrittenen Tor noch lange über die Entscheidung diskutiert. Und das Landgericht hatte Ende 2025 die Werbeeinführung sogar als unzulässige Vertragsänderung eingestuft – was für ein Widerspruch! Die Verbraucherzentrale argumentiert, dass Prime Video als werbearmer Premium-Dienst wahrgenommen wurde. Ist das nicht nachvollziehbar? Die Erwartungen der Kunden waren hoch, und jetzt sieht es so aus, als wären sie enttäuscht worden.
Zusätzlich gibt es ein zweites Verfahren, die sogenannte Abschöpfungsklage. Dabei geht es um die Gewinne aus der Drei-Euro-Option und den Werbeeinnahmen. Die Diskussion über Transparenz und Fairness im Streaming-Markt wird also nicht so schnell abreißen. Wenn man bedenkt, dass hier fast 330.000 Menschen betroffen sind, ist es nur verständlich, dass die Gemüter erhitzt sind. Die Frage, die sich viele stellen, ist: Wo bleibt die Klarheit für den Verbraucher?
Widerrufsrechte und digitale Inhalte
<pIn der Diskussion um die Rechte der Verbraucher kommen auch die Widerrufsrechte ins Spiel. Verbraucher haben ein 14-tägiges Widerrufsrecht für digitale Inhalte und Dienstleistungen. Das klingt doch erst einmal gut, oder? Aber hier gibt es auch Ausnahmen, etwa bei individualisierten Inhalten oder Live-Events. Wer also ein Abo für einen Streamingdienst abschließt, der sollte wissen, dass der Widerruf oft mit dem Nutzungsbeginn erlischt. Bei Dienstleistungen passiert das erst nach vollständiger Erfüllung. Ein bisschen kompliziert, aber so ist das im digitalen Zeitalter.
Wenn man vorzeitig mit der Nutzung beginnt, muss man sich außerdem über Wertersatzpflichten im Klaren sein. Das bedeutet, dass anteilige Rückzahlungen für genutzte Zeit fällig werden. Die Anbieter müssen auch klar und deutlich über die Widerrufsrechte informieren – das ist ein wichtiger Punkt. Und wenn sie das nicht tun, verlängert sich die Frist auf bis zu 12 Monate und 14 Tage. Das ist doch mal eine faire Regelung!
In einer Welt, in der alles schneller und unkomplizierter wird, ist es umso wichtiger, dass Verbraucher gut informiert sind. Und bei einem großen Player wie Amazon, der seine Verträge und Bedingungen ständig anpasst, ist das unerlässlich. Die Diskussion um die Werbeeinführung bei Prime Video wird also sicher nicht die letzte sein. Wer weiß, vielleicht sitzen wir in ein paar Monaten wieder hier und reden über die nächste Klagewelle. Bleiben wir gespannt!
