Viagogo im Visier: Gerichtsurteil stärkt Verbraucherrechte in der digitalen Welt
Am 5. Februar 2026 fiel ein wegweisendes Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz, das die Ticketplattform Viagogo betrifft. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz setzte sich in einem Rechtsstreit durch und stellte fest, dass die Webseite von Viagogo gegen gesetzliche Informationspflichten verstößt. Besonders im Fokus stand die unzureichende Erreichbarkeit einer E-Mail-Adresse für Verbraucher:innen, die im Ernstfall auf einfache Kontaktmöglichkeiten angewiesen sind.
Das Gericht entschied, dass Unternehmen eine klar erkennbare und unmittelbar erreichbare E-Mail-Adresse zur Verfügung stellen müssen. Versteckte oder schwer auffindbare Kontaktmöglichkeiten sind unzulässig. Das Urteil konkretisiert die Anforderungen an die Gestaltung moderner Online-Plattformen und unterstreicht die Notwendigkeit, dass alternative Kontaktmöglichkeiten, wie Chatfunktionen, nicht die Pflicht zur Bereitstellung einer E-Mail-Adresse ersetzen können. Wichtig ist auch, dass eine E-Mail-Adresse nicht den Eindruck erweckt, nur für bestimmte Anliegen zuständig zu sein. Das Urteil ist rechtskräftig und eine Revision wurde nicht zugelassen.
Änderungen für Online-Dienste
Mit der Entscheidung des Oberlandesgerichts müssen Anbieter von Online-Diensten ihre Kontaktangaben im Impressum nun gemäß dem Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) anpassen. Ab dem 14. Mai 2024 wird dieses Gesetz in Deutschland in Kraft treten und bringt umfassende Regelungen für digitale Dienste mit sich. Ziel ist es, den Schutz und die Transparenz für Verbraucher:innen zu erhöhen und illegale Inhalte effektiv zu bekämpfen.
Der Digital Services Act (DSA), der am 17. Februar 2024 in allen EU-Mitgliedstaaten gilt, stellt die Basis für diese Regelungen dar. Ab dem 25. August 2023 sind sehr große Plattformen und Suchmaschinen mit über 45 Millionen Nutzern pro Monat bereits dazu aufgefordert, erste Vorgaben umzusetzen. Die neuen Regelungen beinhalten unter anderem, dass Anbieter transparent darlegen müssen, wie ihre Empfehlungen und Rankings zustande kommen, und dass Nutzer:innen das Recht haben, zu erfahren, warum bestimmte Inhalte angezeigt werden.
Die Rolle der Bundesnetzagentur
In Deutschland wird die Durchsetzung des DSA durch die Bundesnetzagentur koordiniert, die als zentrale Anlaufstelle für Beschwerden gegen Verstöße fungiert. Ab dem 24. Februar 2024 gelten die neuen Regelungen auch für kleinere Unternehmen, was einen weitreichenden Einfluss auf die gesamte digitale Landschaft haben wird. Trusted Flagger, spezialisierte Einrichtungen, werden Beschwerden über illegale Inhalte vorrangig bearbeiten, wodurch die Effizienz und Schnelligkeit der Reaktionen auf problematische Inhalte gesteigert werden sollen.
Die jüngsten Entwicklungen zeigen, wie wichtig es ist, dass Verbraucher:innen in der digitalen Welt gut geschützt sind. Die Verpflichtung, klare Kontaktmöglichkeiten bereitzustellen, ist nur eine Facette eines umfassenderen Plans, um die Rechte der Nutzer:innen zu stärken und den Anforderungen einer sich schnell verändernden Online-Landschaft gerecht zu werden. Diese Veränderungen sind nicht nur ein Gewinn für die Verbraucher, sondern auch ein Schritt in Richtung einer verantwortungsvolleren digitalen Wirtschaft.
