Vertragschaos bei 1&1: Gerichtsurteil bringt frischen Wind für Verbraucherrechte
Heute ist der 6.06.2026 und ich sitze hier in der Verbraucherzentrale, während die Neuigkeiten rund um 1&1 für ordentlich Gesprächsstoff sorgen. Das Unternehmen hat vor dem Oberlandesgericht Koblenz, naja, sagen wir mal, einen kleinen Rückschlag erlitten. Am 29. Januar 2026 – ja, das ist ein paar Monate her, aber erst jetzt wurde das Urteil veröffentlicht – hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gleich mehrere Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) angegriffen. Die Nummer des Urteils lautet 2 U 603/24, falls jemand nachschauen möchte.
Wer hätte gedacht, dass die Vertragsbedingungen von 1&1 so viel Staub aufwirbeln können? Im Mittelpunkt steht eine Klausel, die besagt, dass sich Verträge automatisch um jeweils zwölf Monate verlängern, wenn sie nicht rechtzeitig gekündigt werden. Das Gericht hat jedoch festgestellt, dass diese Formulierung den Eindruck erweckt, eine Kündigung sei erst nach weiteren zwölf Monaten möglich. Das könnte für viele Kunden ein echtes Hindernis darstellen, um ihren Vertrag rechtzeitig zu beenden. Besonders nach dem neuen Telekommunikationsgesetz, das seit dem 1. Dezember 2021 in Kraft ist und es erlaubt, Verträge mit einer Frist von einem Monat zu kündigen. Das OLG hat die Klausel aus Transparenzgründen für unwirksam erklärt – ein echter Sieg für die Verbraucher!
Vertragsänderungen und Rechnungsstellung
Doch das war noch nicht alles. Auch andere Klauseln blieben nicht verschont. Eine Klausel, die es 1&1 erlaubt hätte, einseitig Änderungen an den Vertragsbedingungen vorzunehmen, wurde als zu unklar angesehen. Und dann gab es da noch die Klausel zur Rechnungsstellung, die Rechnungen erst mit Bekanntgabe im Kundenportal fällig machte. Das Gericht hat einfach festgestellt, dass unklar ist, ob die Rechnung die Kunden tatsächlich erreicht. Ein echtes Problem, wenn man bedenkt, dass so Fristen verpasst werden können! Hier kann man wirklich nur den Kopf schütteln.
Was bedeutet das jetzt für die Kunden? Zunächst einmal ändert sich für die meisten nicht viel. Eine vorsorgliche Kündigung ist nicht nötig. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit von maximal zwei Jahren können Verträge monatlich gekündigt werden. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass bei einer Zustimmung zu einem Tarifwechsel die Mindestlaufzeit in der Regel neu beginnt. Das Urteil stärkt die Position der Kunden erheblich und fordert die Anbieter auf, ihre Vertragsbedingungen klarer zu formulieren. Das ist doch mal eine positive Entwicklung!
1&1 hat zwar betont, dass sie die Vorgaben des Telekommunikationsgesetzes einhalten, doch die Anpassungen der AGB zeigen, dass sie unter Druck standen, etwas zu ändern. Mit den neuen Vorgaben ist es für Verbraucher einfacher geworden, sich im Dschungel der Vertragsbedingungen zurechtzufinden. Und wer weiß, vielleicht wird das auch andere Anbieter dazu bewegen, ihre AGB zu überdenken und transparenter zu gestalten? Das wäre nur fair!
In einer Zeit, in der Transparenz und Kundenzufriedenheit immer wichtiger werden, ist es spannend zu beobachten, wie sich der Markt entwickelt. Klar ist, dass die Rechte der Verbraucher gestärkt werden müssen. Diese Entscheidung könnte der Anfang von einem Umdenken in der Branche sein. Auf jeden Fall bleibt es spannend, wie sich die Situation bei 1&1 und anderen Anbietern weiterentwickeln wird.
