Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat einen wichtigen Sieg im Kampf gegen unzureichende Werbekennzeichnung erzielt. Am 11. März 2026 entschied das Landgericht Bamberg in einem Verfahren gegen Google (YouTube), dass der Tech-Riese sicherstellen muss, dass gesponserte Inhalte auf der Plattform klar und unmissverständlich als Werbung gekennzeichnet sind. Berichten zufolge muss der Hinweis „Enthält bezahlte Werbung“ in Echtzeit angezeigt werden, um den Anforderungen an Transparenz zu genügen. Im konkreten Fall wurde kritisiert, dass ein YouTube-Video eines Finfluencers nur für rund zehn Sekunden einen unzureichenden Werbehinweis enthielt und der Sponsor nicht konkret benannt wurde. Bei einer Wiederholung des Videos war dieser Hinweis gar nicht mehr sichtbar.

Diese Entscheidung ist Teil eines größeren Trends, der auch das Influencer-Marketing betrifft. Laut LTO müssen Beiträge von Influencer:innen, die Produkte oder Dienstleistungen bewerben, klar als Werbung kenntlich gemacht werden. Elektronische Marketingstrategien nutzen häufig Tap-Tags, um auf Produkte zu verlinken, was bei jüngeren Zielgruppen Besorgnis auslöst, da nicht immer zwischen echter Empfehlung und bezahlter Werbung unterschieden werden kann. Diese Problematik wird durch die Regelungen des Medienstaatsvertrags und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verstärkt, die eine klare Trennung von Werbung und redaktionellem Inhalt fordern.

Klage gegen Handelsblatt und anhaltende Herausforderungen

Neben dem Verfahren gegen Google hat die Verbraucherzentrale auch das Handelsblatt wegen ähnlicher Verstöße abgemahnt. Der Vorwurf besteht darin, dass ein Artikel auf handelsblatt.com, der den Anschein eines neutralen Berichts erweckt, in Wirklichkeit eine Werbeanzeige darstellt. Der Hinweis auf die Werbung war nicht deutlich sichtbar und Affiliate-Links wurden erst spät im Text erkennbar. Dies verstößt gegen die rechtlichen Anforderungen zur Kennzeichnung von Werbung. Ein daraus resultierendes Verfahren gegen die Handelsblatt GmbH wurde bereits vor dem Landgericht Düsseldorf eingeleitet, allerdings steht der Verhandlungstermin noch aus.

Die Notwendigkeit klarer Werbung kennzeichnender Maßnahmen wird nicht nur durch die jüngsten Urteile verdeutlicht, sondern zeigt auch die anhaltenden rechtlichen Herausforderungen im Influencer-Marketing. Anzeigen müssen für Nutzer jederzeit leicht erkennbar sein, wobei unklare oder versteckte Werbung, wie sie häufig auf Social-Media-Plattformen vorkommt, erhebliche rechtliche Probleme nach sich ziehen kann, wie Ratgeberrecht berichtet. Abmahnungen wegen unzureichender Kennzeichnung sind heute ein häufiges Phänomen. So sind Influencer:innen gefordert, ihre Inhalte rechtlich einwandfrei zu gestalten und die Anforderungen verschiedener Rechtsgebiete zu beachten.

Diese Entwicklungen bringen die Herausforderung des Influencer-Rechts auf den Punkt: Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind nicht klar und können je nach Einzelfall variieren. Influencer, die geschäftlich tätig sind, müssen sich unbedingt ihrer rechtlichen Pflichten bewusst sein und sicherstellen, dass ihre Inhalte ordnungsgemäß gekennzeichnet sind, um langfristig erfolgreich zu sein.

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