Verbraucherschutz gewinnt: Gericht kippt überhöhte Smart-Meter-Preise
In einem wegweisenden Urteil hat das Landgericht Halle entschieden, dass die Preise für den Einbau von Smart Metern, die von der Mitteldeutschen Netzgesellschaft (Mitnetz Strom) gefordert wurden, unangemessen hoch sind. Verbraucherschützer hatten erfolgreich gegen die exorbitanten Kosten geklagt, die bis zu 884 Euro betrugen. Laut dem Messstellenbetriebsgesetz sollte ein angemessener Preis jedoch lediglich bei 30 Euro liegen.
Die Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen Mitnetz Strom war ein entscheidender Schritt, um die Rechte der Verbraucher zu schützen. Die geforderten Preise für den Einbau eines Smart Meters waren für Haushalte mit einem Jahresverbrauch unter 3.000 kWh mit 883,86 Euro und für Haushalte mit einem Verbrauch zwischen 3.000 und 6.000 kWh mit 643,86 Euro festgelegt. Doch das Gericht stellte fest, dass diese Preise viel zu hoch waren und nicht gerechtfertigt werden konnten.
Preisreduzierung nach Klage
Bereits zwei Monate nach der Klage bot Mitnetz Strom den Einbau für knapp 100 Euro an, was die zuvor geforderten Preise als unangemessen belegte. Ab Februar 2025 wurde der angemessene Preis für einen freiwilligen Smart-Meter-Einbau auf 100 Euro festgelegt. In einem weiteren Schritt passte das Unternehmen seinen Preis auf 99,50 Euro an, was die Ernsthaftigkeit der Entscheidung unterstreicht.
Ramona Pop vom vzbv äußerte sich klar: Überhöhte Preise für den Einbau eines Smart Meters sind nicht akzeptabel. Das Gericht entschied am 21. August 2025 (Az. 8 O 17/25), dass Mitnetz Strom die Unangemessenheit der Preise nicht widerlegen konnte. Diese Entscheidung hat nicht nur Auswirkungen auf Mitnetz Strom, sondern auch auf andere Messstellenbetreiber, die ähnliche Praktiken an den Tag legen.
Weitere rechtliche Schritte
Die Verbraucherzentrale hat bereits weitere Verfahren gegen andere Messstellenbetreiber eingeleitet. So wird beispielsweise gegen die Westnetz GmbH (Landgericht Bochum, Az. I-18 O 20/25) geklagt, die bis zu 974 Euro für den Einbau eines Smart Meters verlangen wollte. Auch die LEW Verteilnetz GmbH sieht sich einer Klage gegenüber, da sie ein jährliches Zusatzentgelt von 68,16 Euro fordert, das den gesetzlichen Betrag von 30 Euro übersteigt.
Ab Januar 2025 haben Verbraucher die Möglichkeit, ihren Stromzähler auf Wunsch gegen einen Smart Meter austauschen zu lassen – und das gegen ein angemessenes Entgelt. Das Messstellenbetriebsgesetz legt fest, dass der grundzuständige Messstellenbetreiber ein solches Entgelt verlangen darf.
Smart Meter und ihre Bedeutung
Smart Meter sind digitale Messsysteme, die nicht nur den Stromverbrauch erfassen, sondern auch eine Verbindung zwischen Verbrauchern, Erzeugern und Netzbetreibern herstellen. Sie unterstützen Anwendungen im Netzbetrieb, am Strommarkt, in der Energieeffizienz und im Smart Home. Diese Technologien sind im Rahmen der EU-Vorgaben zur Energierevolution unerlässlich, da viele Mitgliedstaaten verpflichtet sind, einen umfassenden Rollout von Smart Metern durchzuführen.
Auch der Datenschutz spielt eine wichtige Rolle: Das Messstellenbetriebsgesetz legt Schutzprofile und technische Richtlinien fest, um die Daten der Verbraucher zu schützen. Die Systeme müssen vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert werden, um hohe Datenschutzanforderungen zu erfüllen. Ab 2025 wird der Einbau von Smart Metern für Haushalte mit über 6.000 kWh Jahresverbrauch verpflichtend sein, und bis 2032 müssen die Messstellenbetreiber den Einbau abgeschlossen haben. Es wird erwartet, dass eine Visualisierung des Stromverbrauchs zu einer Reduzierung von etwa 2 % führen kann.
Insgesamt zeigt das Urteil des Landgerichts Halle, dass die Rechte der Verbraucher ernst genommen werden und dass überhöhte Preise für notwendige Dienstleistungen nicht akzeptiert werden. Die Entwicklungen rund um Smart Meter sind ein spannendes Thema, das nicht nur die Verbraucher betrifft, sondern auch die gesamte Energiewirtschaft in Deutschland beeinflusst.
