Trinkgeld unter Druck: Verbraucherschützer kämpfen gegen manipulative Praktiken bei Starbucks
Heute ist der 22.05.2026 und ein Thema, das in der letzten Zeit immer mehr in den Fokus gerückt ist, betrifft die Trinkgeldpraxis in Deutschland, speziell bei großen Ketten wie Starbucks. Die Verbraucherschützer haben nun die Nase voll – und das aus gutem Grund! In vielen Filialen wird die Möglichkeit, kein Trinkgeld zu geben, schlichtweg unterdrückt. Bei der Kartenzahlung wird dem Kunden oft nur eine Auswahl an voreingestellten Beträgen präsentiert, die nicht einmal die Möglichkeit bieten, das Trinkgeld abzulehnen. Ein No-Go, das die Verbraucherzentrale Brandenburg nicht tatenlos hinnehmen wollte.
Die Abmahnung gegen Amrest Coffee Deutschland, den Betreiber der Starbucks-Filialen, hat hohe Wellen geschlagen. Voreingestellte Trinkgeldoptionen, die zwischen 15 und 30 Prozent liegen können, sind nicht nur übertrieben, sondern auch irreführend. In Deutschland ist es üblich, 5 bis 10 Prozent Trinkgeld zu geben, und das sollte auch so bleiben. Die Verbraucherzentrale spricht sogar von „Dark Patterns“ – das sind diese fiesen, manipulativen Gestaltungselemente in digitalen Anwendungen, die das Zahlungsverhalten unbewusst beeinflussen können. Wer kennt das nicht? Man steht an der Kasse, das Terminal blinkt und zeigt nur die vorgegebenen Beträge. Da könnte man schon ins Grübeln kommen, ob man nicht doch etwas mehr geben sollte.
Weg mit den manipulativen Mustern!
Die Problematik ist klar: Wenn die Möglichkeit, ein Trinkgeld abzulehnen oder anzupassen, nicht deutlich erkennbar ist, fühlen sich viele Gäste unter Druck gesetzt. Und das kann nicht in unserem Sinne sein! Trinkgeld bleibt in Deutschland schließlich freiwillig – es gibt keine gesetzliche Pflicht oder vertraglichen Anspruch. Arbeitgeber sollten für guten Service und Qualität sorgen. Ansonsten wird Trinkgeld schnell zur Aufbesserung eines möglicherweise zu niedrigen Lohns. Das kann doch nicht die Lösung sein!
Wie sieht es in anderen Gastronomiebetrieben aus? Immer mehr Cafés und Restaurants setzen auf voreingestellte Trinkgeldempfehlungen, die sich bei Kartenzahlungen bemerkbar machen. Die Vorschläge, die da auf dem Bildschirm erscheinen, können wie gesagt bis zu 30 Prozent betragen. Das macht einen kleinen Unterschied, wenn man bedenkt, dass man in einem kleinen Café um die Ecke vielleicht einen Euro als Trinkgeld hinterlässt, während man in einer Kette potenziell das Dreifache „empfohlen“ bekommt. Die Frage bleibt: Wie viel davon ist wirklich angemessen?
Verbraucherschützer im Einsatz
Die Verbraucherzentrale Brandenburg hat sich mit dieser Thematik auseinandergesetzt und ist der Meinung, dass es Zeit für Veränderungen ist. Ein fairer Umgang sollte die Norm sein, nicht die Ausnahme. Die Abmahnung hat immerhin dazu geführt, dass Amrest Coffee Deutschland sich verpflichtet hat, die irreführende Gestaltung der Trinkgeldabfrage zu ändern. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung, auch wenn noch viel zu tun bleibt. Die Entscheidung über das Trinkgeld liegt schließlich allein beim Gast, und diese Freiheit sollte nicht durch manipulative Gestaltungselemente eingeschränkt werden.
Eine klare Kommunikation und Transparenz sind jetzt gefragt. Nur so können wir sicherstellen, dass die Freude am Kaffeegenuss nicht von einem schlechten Gewissen beim Bezahlen überschattet wird. Ein guter Service sollte belohnt werden – aber auf eine ehrliche und faire Weise. Denn letztendlich bleibt das Trinkgeld eine freiwillige Geste, die aus Wertschätzung für den Service resultiert und nicht aus einer gefühlten Verpflichtung heraus gegeben werden sollte.
