Die Debatte um die Transparenz bei der Buchung von Arztterminen hat in den letzten Wochen an Fahrt aufgenommen. Insbesondere Doctolib, eine weit verbreitete Plattform zur Terminbuchung, steht in der Kritik. Trotz gesetzlicher Versicherung werden dort auch Privatsprechstunden und Selbstzahlerleistungen angezeigt. Dies stellte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fest, als er einen umfassenden Marktcheck durchführte. Das Ergebnis? Es ist alles andere als erfreulich!

Der Filter „Nur Termine mit gesetzlicher Versicherung anzeigen“ funktioniert nicht wie gewünscht. Nach den Ergebnissen der Untersuchung, die 349 Terminarten aus 37 gynäkologischen und dermatologischen Praxen in Berlin und Hamburg umfasste, erforderten über ein Drittel der untersuchten Termine (144 von 349) eine Selbstzahlung. Das ist nicht nur eine Zahl, das ist eine schockierende Realität für viele Patient:innen, die sich auf die Zuverlässigkeit solcher Buchungsplattformen verlassen.

Irreführende Informationen und späte Kostenhinweise

Besonders problematisch ist, dass die Kostenpflichtigkeit oft erst spät im Buchungsprozess sichtbar wird. Fast ein Viertel der Praxen wies auf ein mögliches Ausfallhonorar hin – eine Information, die für viele Nutzer:innen zu spät kommt. Die Analyse zeigte, dass bei den Hautarztpraxen von 121 untersuchten Terminarten nur 49 Kassenleistungen angeboten wurden, und mehr als die Hälfte dieser Kassenleistungen (28 von 49) wurden nur als Selbstzahlerleistungen angeboten. Das ist eine schleichende Problematik, die viele Betroffene in die Irre führt.

Doch das ist noch nicht alles. Bei der Untersuchung fanden die Prüfer auch Termine für ästhetische Behandlungen und individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL). Man könnte fast meinen, dass hier ein zweites Geschäftsfeld aufgebaut wird, das in direkter Konkurrenz zu den regulären Kassenleistungen steht. Die Verbraucherzentrale fordert deshalb klarere gesetzliche Vorgaben zur Kennzeichnung von Selbstzahlerterminen. Wenn diese Plattformen mit ihren Angeboten werben, sollte auch klar sein, was der Patient wirklich zu erwarten hat!

Rechtsstreit und zukünftige Regelungen

Das Landgericht Berlin II hat am 18. November 2025 (Az. 52 O 149/25) Doctolibs Vorgehen als irreführend eingestuft. Es ist ein starkes Urteil, das die Wogen hochschlagen lässt. Doctolib hat jedoch Berufung gegen dieses Urteil eingelegt und damit die Situation noch nicht endgültig geklärt. Die Unsicherheit bleibt bestehen, und die Menschen fragen sich: Wie sicher sind wir wirklich bei der Terminbuchung?

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Ein geplantes Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen, kurz GeDIG, soll bald klare Rahmenbedingungen schaffen. Es ist an der Zeit, dass die digitale Welt der Gesundheitsversorgung nicht nur innovativ, sondern auch transparent und fair gestaltet wird. Denn der Zugang zur medizinischen Versorgung sollte nicht vom Budget abhängen, das man zur Verfügung hat. Die Terminbuchung per Telefon und vor Ort muss gleichwertig zur Online-Buchung bleiben – das ist ein unumgängliches Muss!

Das Geschehen rund um Doctolib ist nicht nur ein Einzelfall, sondern spiegelt ein größeres Problem in der digitalen Gesundheitsversorgung wider. Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert nicht nur klare Vorgaben für Arztterminportale, sondern auch eine diskriminierungsfreie Vergabe von Terminen. Es bleibt abzuwarten, welche Entscheidungen letztlich getroffen werden, aber die Stimmen der Betroffenen sind laut und unüberhörbar. Die Geduld der Patient:innen hat ihre Grenzen, und das sollte auch die Politik endlich verstehen.