Stromschock und Gasblues: Verbraucherzentrale startet Sammelklage gegen ExtraEnergie
Die Wellen schlagen hoch in der Energiebranche! Die Verbraucherzentrale hat einen mutigen Schritt gewagt und plant eine Sammelklage gegen die ExtraEnergie GmbH. Der Grund? Massive Preiserhöhungen, die viele Kunden ab dem 1. September 2022 getroffen haben – und das, obwohl viele unter einer Preisgarantie standen. Da kann man nur den Kopf schütteln! Die Klage zielt darauf ab, Rückzahlungen für die betroffenen Strom- und Gaskunden zu erwirken. Wenn Sie zu den Geschädigten gehören, haben Sie bis zum 13. Juli 2026 Zeit, um sich anzumelden. Ganz egal, wie Ihr Vertragsstatus aussieht, solange Sie ab diesem Stichtag eine Preiserhöhung erhalten haben.
ExtraEnergie ist übrigens kein Unbekannter. Das Unternehmen vertreibt seine Angebote unter verschiedenen Namen, darunter Extraenergie, Extragas, HitEnergie und viele mehr. Wer da noch den Überblick behält! Und wenn Sie unsicher sind, ob Sie berechtigt sind, an der Sammelklage teilzunehmen, können Sie sich ganz einfach auf sammelklagen.de/verfahren/extraenergie informieren. Die Anmeldung beim Bundesamt für Justiz ist kostenlos und benötigt keinerlei Unterlagen. Es genügt, sich ins Register einzutragen, um Ihre Ansprüche zu sichern und die Verjährung zu hemmen. Und es gibt sogar Unterstützung vom Gericht: In einer mündlichen Verhandlung wurden die Preiserhöhungen als unzulässig eingestuft. Da kommt doch Freude auf!
Die Dimension der Preiserhöhungen
Im Juli 2022 hat ExtraEnergie die Preise für Gas- und Stromkunden um mehr als 200 Prozent angehoben. Unvorstellbar! Gaspreise schossen von 7,78 Cent auf 24,31 Cent pro Kilowattstunde, während Strompreise von 31,07 Cent auf 68,39 Cent explodierten. Die Begründung von ExtraEnergie? Gestiegene Beschaffungskosten, die der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) als unzulässig erachtet. Das macht einen schon nachdenklich, oder? Besonders, wenn man bedenkt, dass der vzbv im Dezember 2023 die Sammelklage beim Oberlandesgericht Hamm einreichte, um Rückzahlungen für die betroffenen Kunden zu erwirken. Und auch die Marken Extragrün und Prioenergie sind von diesen Preiserhöhungen betroffen. Ein echtes Durcheinander!
Selbst das Oberlandesgericht Düsseldorf hat im März 2023 die Begründung von ExtraEnergie als nicht tragfähig eingestuft (Az. I-20 U 318/22). Trotz dieser klaren Ansage hat ExtraEnergie weiterhin versucht, Forderungen durch Inkassoschreiben bei den Kunden durchzusetzen. Das ist schon ziemlich dreist. Der vzbv schätzt, dass über 100.000 Verbraucher von diesen unerhörten Preiserhöhungen betroffen sind. Wenn das nicht nach einer kollektiven Klage schreit, was dann?
Wie geht es weiter?
Die Frist für die Anmeldung zur Sammelklage endet am 13. Juli 2024. Wer also noch nicht dabei ist, sollte sich sputen. Die Teilnahme ist einfach: Eintrag ins Klageregister beim Bundesamt für Justiz – und schon sind Sie Teil der Aktion. Für weitere Informationen zur Teilnahme können Interessierte auch den Klage-Check des vzbv nutzen, der hilfreiche Hinweise bietet. Es ist also an der Zeit, die Stimme zu erheben und für gerechte Preise zu kämpfen.
Das alles spielt sich vor dem Hintergrund einer ohnehin angespannten Energiepreislage ab. In Deutschland sind wir alle betroffen – egal ob privat oder gewerblich. Die Verbraucherzentrale weiß, wie wichtig es ist, sich gegen unzulässige Preiserhöhungen zur Wehr zu setzen. Und das ist nicht nur ein rechtliches Thema, sondern ganz klar auch eine Frage des Verbraucherschutzes. So bleibt zu hoffen, dass die Klage Früchte trägt und die betroffenen Verbraucher endlich ihr Geld zurückbekommen!
Für weitere Informationen und aktuelle Updates zur Sammelklage können Sie sich auch auf verbraucherschutzforum.berlin informieren. Es bleibt spannend, wie sich die Sache weiterentwickelt!
