Die Aufregung um Amazon Prime Video nimmt Fahrt auf! Die Verbraucherzentrale Sachsen hat Klage gegen den Online-Riesen eingereicht. Hintergrund: Ab 2024 plant Amazon, Werbung in seinen Prime-Video-Abonnements einzuführen – und das für einen Aufpreis von 2,99 Euro pro Monat, wenn man die werbefreie Nutzung wünscht. Das hat nicht nur die Gemüter erhitzt, sondern auch eine Vielzahl von Verbrauchern mobilisiert.

Ab dem 19. Mai beginnt die mündliche Verhandlung der Sammelklage vor dem Oberlandesgericht München. Das Landgericht München hatte bereits ein Urteil gefällt, das den Verbraucherschützern recht gab, doch Amazon hat Berufung eingelegt. Das bedeutet, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Rund 220.000 Menschen haben sich bereits in das Klageregister eingetragen, um von einer möglichen Rückzahlung von etwa 80 Euro pro Abonnement zu profitieren. Wer also betroffen ist, sollte sich nicht lange zieren und bis zum 9. Juni anmelden!

Wie funktioniert die Anmeldung?

Die Anmeldung zur Klage ist für alle Mitkläger*innen kostenfrei. Der Prozess selbst ist denkbar einfach. Man hakt lediglich „Verbraucherin/Verbraucher“ an, gibt seinen Namen und Vornamen ein – das kann man leicht im Amazon-Konto unter „Mein Konto“ nachschauen. Das Konto, von dem die Zahlungen abgehen, spielt dabei keine Rolle. Und keine Sorge, das Feld für die „Angaben zur Geschäftsführung des Unternehmens“ bleibt leer. Anschließend trägt man seine Anschrift ein und gibt bei Minderjährigen die Eltern als „sonstige Vertretungsberechtigte“ an. Ein Beispieltext für den Gegenstand des Anspruchs könnte so aussehen: „Ich habe ein Amazon-Prime-Abo, das vor dem 5. Februar 2024 abgeschlossen wurde…“

Die Registrierung ist ein Muss, wenn man später von einer Entschädigung profitieren möchte. Ein paar Haken müssen noch gesetzt werden: „Ich habe den Hinweis zur Kenntnis genommen“ und „Ich versichere die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben“. Nach dem Klick auf „Senden“ sollte eine Bestätigungsseite erscheinen, die den erfolgreichen Eingang der Anmeldung bestätigt. Wer nach zwei Wochen keine Anmeldebestätigung erhalten hat, sollte sich mit dem Bundesamt für Justiz in Verbindung setzen.

Rechtslage und Verbraucherrechte

Die Verbraucherzentralen argumentieren, dass derartige Änderungen im laufenden Vertrag nur mit Zustimmung der Verbraucher möglich sind. Das Landgericht München I hat bereits festgestellt, dass die Einführung von Werbung bei Amazon Prime Video unzulässig ist. Es bleibt spannend, wie sich das Ganze entwickelt, denn die Forderungen der Verbraucherschützer belaufen sich bei der aktuellen Teilnehmerzahl auf mehr als 17 Millionen Euro. Das Klageregister ist offen, und die Teilnehmerzahl wächst. Bis Ende Mai 2025 haben sich bereits 109.279 Verbraucher:innen angeschlossen.

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Ein weiteres Thema, das nicht unerwähnt bleiben sollte: Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik warnt vor Phishing-Mails im Namen von Amazon. Hier ist Vorsicht geboten! Nutzer sollten regelmäßig ihre Kontoauszüge überprüfen, starke Passwörter wählen und keine Links in verdächtigen Nachrichten anklicken – man weiß ja nie, wo der nächste Betrüger sein Unwesen treibt.

Die Situation rund um Amazon Prime Video zeigt, wie wichtig es ist, sich als Verbraucher aktiv zu wehren und seine Rechte zu kennen. Ob die Klage letztendlich Erfolg haben wird, bleibt abzuwarten. Aber eines steht fest: Der Kampf um faire Bedingungen im Streaming-Markt ist längst entbrannt!