Heute ist der 21. Mai 2026 und die Gemüter sind erhitzt, besonders bei den rund 17 Millionen Prime-Nutzenden in Deutschland. Ein schleichendes Unbehagen hat sich in den letzten Jahren breitgemacht, als Prime Video Werbung einführte. Aber das ist noch nicht alles. Wer die Werbefreiheit genießen möchte, muss seit dem 5. Februar 2024 tief in die Tasche greifen – ganze 2,99 Euro pro Monat. Die Verbraucherzentrale Sachsen hat nun die Nase voll und klagt gegen Amazon. Es ist die größte Klage dieser Art zwischen Deutschland und dem US-Giganten. Ein scharfer Wind weht durch die Streaming-Landschaft!

Am 19. Mai 2026 fand die erste mündliche Verhandlung vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht in München statt. Die Kernfrage dabei: Darf Amazon zusätzliche Gebühren für eine ursprünglich als werbefreie Dienstleistung angekündigte Nutzung verlangen? Irgendwie absurd, oder? Die Klage wird von fast 220.000 betroffenen Kunden unterstützt, und viele von ihnen sind wahrscheinlich genauso frustriert wie ich. Man kann sogar an den Sammelklagen teilnehmen, wenn man sein Prime-Abo vor dem 5. Februar 2024 abgeschlossen hat. Ehemalige Kunden können sich ebenfalls melden, solange sie ihr Abo nach diesem Datum gekündigt haben.

Worum es genau geht

Die Verbraucherzentrale fordert, dass die Nutzer einen Teil ihrer Gebühren zurückbekommen – ganz nach dem Motto „Was nicht rechtens ist, soll auch nicht kassiert werden“. Aktuell stehen pro Mitgliedschaft etwa 80 Euro auf dem Spiel, die sich aus den gesammelten 2,99 Euro pro Monat oder 35,88 Euro pro Jahr zusammensetzen. Wer für die Werbefreiheit bezahlt hat, soll sein Geld zurückerhalten. Und diejenigen, die nicht bezahlt haben, könnten immerhin eine Entschädigung in Höhe des Werbeaufschlags erwarten. Das klingt fast zu gut, um wahr zu sein! Jeder, der sich anmelden möchte, kann dies bis zum 9. Juni 2026 tun – und das ganz kostenlos über ein Formular des Bundesamtes für Justiz.

Amazon selbst hat die Vorwürfe zurückgewiesen und betont, dass die Kund*innen rechtzeitig über die Einführung der Werbung informiert wurden. Aber sorry, eine E-Mail allein macht das nicht besser. Es ist einfach ein seltsames Gefühl, in einem Abo gefangen zu sein, das man ursprünglich als werbefrei gebucht hat. Die Diskussion wird jetzt vor Gericht fortgesetzt, und mit einem Urteil wird nicht sofort zu rechnen sein. Das Landgericht München I hatte bereits eine Zusatzgebühr für rechtswidrig erklärt, aber das ist noch nicht rechtskräftig. Ein richtiger Spießrutenlauf für alle Beteiligten!

Wie funktioniert die Anmeldung zur Klage?

Die Anmeldung zur Klage ist einfach. Man muss nur ein paar Schritte befolgen. Zuerst sollte man das Kästchen „Verbraucherin/Verbraucher“ anhaken und seinen Namen eintragen. Das ist ja nicht so kompliziert. Die Anschrift muss auch angegeben werden, und bei Minderjährigen müssen die Eltern als Vertreter genannt werden. Der Teil über die Geschäftsführung des Unternehmens bleibt leer. Dann wird es spannend: Im Feld für den Anspruch kann man kurz erläutern, dass man ein Abo vor dem 5. Februar 2024 abgeschlossen hat und die Änderungen für rechtswidrig hält. So einfach kann es sein!

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Kommt es zu Problemen bei der Anmeldung, ist das auch kein Weltuntergang. Einfach die Internetverbindung prüfen oder einen anderen Browser verwenden. Und wenn nach zwei Wochen keine Anmeldebestätigung kommt, sollte man sich beim Bundesamt für Justiz melden. Das alles zeigt, wie wichtig es ist, für seine Rechte einzustehen – und wie verworren das Ganze manchmal sein kann. Wir sind gespannt, wie es weitergeht und wer am Ende die Oberhand behält!