Heute ist der 11.05.2026 und die Verbraucherzentrale Hamburg (VZHH) hat einen brisanten Verdacht geäußert: Die beliebten Schokoladen von Ritter Sport könnten unter dem Banner der Shrinkflation leiden. Das klingt erst mal kompliziert, ist aber ganz einfach zu erklären. Es geht darum, dass Produkte weniger Inhalt haben, während die Preise gleich bleiben oder sogar steigen. Und genau das könnte bei den neuen Edelkakao-Sorten von Ritter Sport der Fall sein.

Seit Mai 2026 bietet Ritter Sport drei neue Schokoladensorten an, die unter der Marke Edelkakao firmieren. Diese neuen Tafeln kommen mit einem Gewicht von 75 Gramm daher, während die bisherigen Klassiker 100 Gramm auf die Waage bringen. Die neuen Sorten sind:

  • Kakao Klasse Die Feine, 61% Kakao
  • Kakao Klasse Die Kräftige, 74% Kakao
  • Kakao Klasse Die Starke, 81% Kakao

Was auf den ersten Blick vielleicht nicht auffällt, ist die Tatsache, dass die neuen Verpackungen äußerlich gleich groß sind wie die bisherigen 100-Gramm-Tafeln, aber nur 9 mm dick sind – im Vergleich zu den alten 12 mm. Also, weniger Schokolade für denselben Preis von 2,29 Euro pro Tafel. Das ergibt eine versteckte Preiserhöhung von über 33 Prozent, wenn man die neuen Produkte betrachtet.

Die Aufdeckung der Mogelpackung

Die Verbraucherzentrale hat auch bemerkt, dass zwei der neuen Sorten denselben Kakao-Anteil haben, und bei einer Sorte wurde der Kakao-Anteil von 61% auf 55% gesenkt. Na, das ist doch mal eine Überraschung! Ob das den Schokoladenliebhabern gefällt? Die VZHH hat zudem eine Plattform geschaffen, auf der Verbraucher Produkte melden können, die weniger Inhalt zu gleichem Preis bieten. Diese werden dann zur Mogelpackung des Monats und Jahres gekürt – eine interessante Möglichkeit für die Verbraucher, ihre Stimme zu erheben.

Doch was steckt eigentlich hinter dem Begriff Shrinkflation? In der Regel erkennen Verbraucher oft nicht sofort, dass sie weniger für ihr Geld bekommen. Unternehmen dürfen zwar Produkte anpassen, aber die Präsentation darf nicht irreführend sein. Das Irreführungsverbot sowie Pflichtangaben zur Nettofüllmenge sind hier entscheidend. Bei Lebensmitteln gibt es spezielle Vorschriften zur Kennzeichnung. Die rechtliche Grauzone wird dann problematisch, wenn die Mengenreduzierung nicht transparent kommuniziert wird. Verbraucher treffen ihre Kaufentscheidungen häufig basierend auf dem Gesamteindruck des Produkts, nicht nur auf der Füllmenge. Und wie fühlt es sich an, wenn man das Gefühl hat, dass einem etwas vorenthalten wird?

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Die rechtlichen Rahmenbedingungen

Ein weiterer interessanter Punkt: Shrinkflation ist nicht automatisch rechtswidrig. Aber es wird knifflig, wenn die Änderungen nicht klar erkennbar sind. Wenn beispielsweise alte Bilder mit neuen Mengenangaben in Online-Shops verwendet werden, birgt das rechtliche Risiken. Hersteller und Händler sollten Füllmengenänderungen als Gesamtvorgang betrachten und ihre Kommunikation entsprechend strukturieren. Ein transparenter und klarer Hinweis wie „Neue Füllmenge“ könnte helfen – aber nur, wenn er gut sichtbar und verständlich platziert ist.

Es bleibt abzuwarten, wie sich die Verbraucher auf diese Veränderungen reagieren. Wird Ritter Sport mit seinen neuen Edelkakao-Sorten die Schokoladenliebhaber weiterhin begeistern können, oder werden die Kunden auf die schleichenden Veränderungen aufmerksam? Die Zeit wird es zeigen. Eines ist jedenfalls sicher: Die Diskussion über Shrinkflation und die damit verbundenen rechtlichen Aspekte ist noch lange nicht beendet.