Es ist nicht jeden Tag, dass man von einem Rechtsstreit zwischen einer Verbraucherzentrale und einem großen Handelsunternehmen hört, der so viel Aufsehen erregt. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat ihre Klage gegen Rewe zurückgezogen. Die Mitteilung kam direkt vom Oberlandesgericht Köln und sorgte für einige Überraschung. Der Hintergrund dieser Geschichte? Ein Streit über die Werbeanzeigen in der Rewe-App, die Bonus-Coupons für bestimmte Produkte enthielten. Die Verbraucherzentrale hatte bemängelt, dass der Preis für die Produkte nicht angegeben wurde. Das erschwert natürlich die Kaufentscheidung – und wer kennt das nicht: Man schaut in die App, sieht die tollen Angebote, aber wo bleibt der Preis?

Im November 2025 hatte das Landgericht Köln der Verbraucherzentrale recht gegeben. Doch dann ging es richtig zur Sache: Rewe legte Berufung ein, und das Oberlandesgericht Köln stellte sich auf die Seite des Handelsunternehmens. Man deutete an, dass Rewe keine Verpflichtung zur Angabe zusätzlicher Preise in der Werbung habe. Ein klares Zeichen, dass die Rechtsauffassungen nicht so eindeutig sind, wie man vielleicht denken könnte. Das Gericht schätzte, dass die Klage keinen Erfolg gehabt hätte, was schließlich zur Rücknahme der Klage führte. Ein pikantes Ende für den Streit, der die Gemüter erhitzte!

Preistransparenz und Werbestrategien

Gleichzeitig wirft dieser Fall ein Licht auf die vielschichtige Thematik der Preiswerbung. Ein zentrales Element moderner Verkaufsstrategien. Man denkt an die verschiedenen Methoden wie Prozentangaben, Streichpreise oder die beliebten zeitlich befristeten Aktionen. Aber ganz so einfach ist es nicht! Preiswerbung unterliegt strengen gesetzlichen Anforderungen, um den Verbrauchern klare und transparente Informationen zu bieten. Wer kennt das nicht: Falsche oder unklare Preisangaben können den Wettbewerb verzerren und letztlich auch das Vertrauen der Kunden in die Marke gefährden.

Die Preisangabenverordnung (PAngVO) und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) regeln, wie Preiswerbung gestaltet sein muss. Interessanterweise wurde die PAngVO im Mai 2022 reformiert. Ein ganz wichtiger Punkt: § 11 Abs. 1 schreibt vor, dass der niedrigste Gesamtpreis der letzten 30 Tage als Bezugsgröße herangezogen werden muss. Das Ziel? „Mondpreise“ zu verhindern, die nur dazu dienen, Verbraucher in die Irre zu führen. Das Oberlandesgericht Nürnberg hat vor kurzem entschieden, dass bei Preisreduzierungen auf verderbliche Lebensmittel der Grund für die Reduzierung klar angegeben werden muss. Ein einfacher Hinweis wie „-30 %“ reicht da nicht aus, wenn der Grund für die Preissenkung nicht erkennbar ist.

Die Folgen für den Handel

Das Landgericht Frankfurt am Main hat ebenfalls für Aufsehen gesorgt. Dort entschied man, dass eine unveränderte Beibehaltung eines Aktionspreises nach Ablauf einer zeitlich befristeten Aktion wettbewerbswidrig ist. Wenn ein Händler also mit einem Rabatt wirbt, sollte er auch nachweisen können, dass dieser Preis tatsächlich der niedrigste in den letzten 30 Tagen war. Eine spannende Entwicklung, die Händler und Hersteller dazu zwingt, ihre Preiswerbung sorgfältig zu planen und zu dokumentieren. Man fragt sich, wie viele Unternehmen das schon im Hinterkopf haben, während sie ihre nächsten Aktionen ausarbeiten.

Werbung
Hier könnte Ihr Advertorial stehen
Ein Advertorial bietet Unternehmen die Möglichkeit, ihre Botschaft direkt im redaktionellen Umfeld zu platzieren

Insgesamt zeigt der Fall von Rewe und der Verbraucherzentrale, wie wichtig es ist, die gesetzlichen Rahmenbedingungen im Blick zu behalten und gleichzeitig den Kunden gegenüber transparent zu sein. Die Diskussion um korrekte Preisangaben bleibt also spannend, und es wird interessant sein zu sehen, wie sich diese Thematik in Zukunft weiterentwickelt.