In der Welt des Online-Shoppings gibt es immer wieder spannende Entwicklungen, die nicht nur die Händler, sondern vor allem die Verbraucher betreffen. Ein aktuelles Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts sorgt nun für frischen Wind. Künftig müssen Online-Shops klar und deutlich angeben, wenn der „Kauf auf Rechnung“ nur nach einer Bonitätsprüfung möglich ist. Das Urteil, das durch eine Klage der Verbraucherzentrale gegen den Versandhändler Bonprix angestoßen wurde, hat tiefere Wurzeln und weitreichende Implikationen für den gesamten Online-Handel.

Bonprix hatte in seiner Werbung mit dem Slogan „Bequemer Kauf auf Rechnung“ geworben, ohne jedoch darauf hinzuweisen, dass eine Kreditwürdigkeitsprüfung erforderlich ist. Viele Kunden erfuhren erst in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder während des Bestellvorgangs von dieser Prüfung. Das Gericht stellte klar, dass die Bedingungen für solche verkaufsfördernden Angebote stets klar, eindeutig und leicht zugänglich sein müssen. Und das ist auch gut so! Der Rechnungskauf gilt schließlich als eine der beliebtesten Zahlungsmethoden für Verbraucher, da er Sicherheit und Komfort vereint. Wer möchte schon seine sensiblen Daten sofort preisgeben, wenn er die Ware erst einmal vor der Zahlung überprüfen kann?

Transparenz ist das A und O

Die Entscheidung des Gerichts hat eine hohe Bedeutung, denn viele Kunden wählen Shops gerade wegen der Möglichkeit des Rechnungskaufs aus. Transparenz ist hierbei für Verbraucher entscheidend. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat sogar empfohlen, bei Online-Zahlarten Komfort und Schutz sorgfältig abzuwägen. Die Klage der Verbraucherzentrale zeigt, dass es an der Zeit ist, mehr Licht ins Dunkel der Bonitätsprüfungen zu bringen. Oft geschehen diese Prüfungen im Hintergrund und die Verbraucher sind nicht ausreichend informiert. Wer mag sich schon gerne im Unklaren lassen?

Für viele mag es überraschend sein, aber die Verbraucherzentrale bietet auch eine Beratung über 0900er-Nummern an. Besonders in Fragen zu Rechts- und Finanzfragen kann man hier wertvolle Hinweise bekommen. Mit einem kurzen Anruf – die durchschnittliche Gesprächsdauer liegt bei etwa sechs Minuten – können sich Verbraucher über ihre Rechte informieren. Klar, das hat seinen Preis, ungefähr 13,70 Euro für ein Gespräch, aber die Abrechnung erfolgt sekundengenau und nur für die tatsächliche Gesprächszeit. Ein kleiner Preis für wertvolle Informationen, die einem vielleicht viel Ärger und Geld sparen können.

Die Rolle der Bonitätsprüfungen

Das Bundeskartellamt hat im Übrigen auch eine Sektoruntersuchung zum Thema „Scoring“ beim Online-Shopping abgeschlossen. Heraus kam, dass Online-Händler und Zahlungsdienstleister nicht immer die Vorgaben des Verbraucherrechts einhalten, wenn es um die Überprüfung der Bonität geht. Oft werden Bonitätsprüfungen im Hintergrund durchgeführt, ohne dass die betroffenen Verbraucher darüber informiert werden. Das ist ein Thema, das in Zukunft sicherlich weiter diskutiert werden muss. Denn die mangelnde Transparenz in Bezug auf solche Prüfungen ist ein Problem. Verbraucher haben oft keine Möglichkeit, sich über die Kriterien zu informieren, die zu einer Ablehnung von Zahlungsoptionen führen können.

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Die Diskussion um Bonitätsprüfungen und Scoring ist also noch lange nicht beendet. Klar ist, dass diese Verfahren ökonomisch sinnvoll sein können, doch für viele Verbraucher bleibt die Transparenz auf der Strecke. Und das ist ein bisschen bedenklich, denn jeder hat das Recht zu wissen, was mit seinen Daten passiert und wie diese bewertet werden. Es bleibt zu hoffen, dass die jüngsten Entwicklungen die Händler dazu bringen, offener mit ihren Kunden umzugehen. Schließlich geht es um Vertrauen – und das ist in der heutigen Zeit unbezahlbar.