Heute ist der 22.06.2026, und die spannende Welt der Rabatt-Werbung in Supermarkt-Apps sorgt mal wieder für Aufregung. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat ihre Klage gegen Rewe zurückgezogen. Ja, richtig gehört! Ein Fall, der für viel Schlagzeilen sorgte, hat nun ein überraschendes Ende gefunden. Das Oberlandesgericht Köln sah die Rabatt-Werbung in der Rewe-App anders als das Landgericht Köln. In der ursprünglichen Entscheidung hatte das Landgericht den Verbraucherschützern recht gegeben, doch nun ist dieses Urteil durch den Rückzug der Klage hinfällig geworden. Die Richter am Oberlandesgericht sahen keine Pflicht zur Angabe des Produktpreises in der beanstandeten Werbung. Gabriele Bernhardt von der Verbraucherzentrale erklärte, dass das Gericht in der mündlichen Verhandlung deutlich gemacht hatte, dass die Klage zurückgewiesen werden würde.

Was war passiert? Die Werbung in der Rewe-App bot Bonus-Coupons für bestimmte Produkte an, ohne dass der Produktpreis angezeigt wurde. Die Verbraucherzentrale kritisierte, dass dies die informierte Kaufentscheidung der Verbraucher erschwere, da ohne Preisangabe niemand wirklich weiß, ob er einen guten Deal macht. Rewe hingegen, so die Aussage, fühlt sich durch die Einschätzung des Gerichts in seiner Rechtsauffassung bestätigt und gibt klar zu verstehen, dass sie sich über den Ausgang freuen.

Vor Gericht und auf den Apps

Die Klage gegen Rewe ist nicht der einzige Fall, der in den letzten Jahren für Diskussionen gesorgt hat. Rabatt- und Treueprogramme großer Händler stehen zunehmend im Fokus der Gerichte. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte beispielsweise auch gegen die Discounter Penny und Netto geklagt, weil diese besonderen Rabatte nur für registrierte App-Nutzer anboten. Am Ende wurden diese Klagen jedoch abgewiesen. Interessanterweise wurde im Fall Penny eine Revision zugelassen, was zeigt, dass es hier noch nicht ganz zu Ende ist.

Ein anderer großer Spieler, Lidl, musste sich ebenfalls vor Gericht verantworten. Verbraucherschützer hatten argumentiert, dass die App nicht wirklich kostenlos sei, weil Nutzer mit ihren Daten „zahlen“. Doch auch diese Klage wurde abgewiesen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband zog daraufhin vor den Bundesgerichtshof. Es bleibt spannend, was die rechtlichen Auseinandersetzungen rund um die Rabatt-Apps noch bringen werden.

Die Realität der Nutzer

<pWenn man sich die Umfrage des Handelsforschungsinstituts IFH Köln anschaut, wird deutlich, dass das Interesse an Bonus-Apps enorm ist. Über 90 Prozent der Menschen nutzen mittlerweile solche Apps, und im Durchschnitt sind 4,2 Apps verschiedener Händler installiert. Das klingt erst einmal super, doch die Realität sieht oft anders aus: Rund jeder Zweite wechselt häufig zwischen diesen Apps, um die besten Vorteile zu nutzen, hat aber das Gefühl, dabei kaum Geld zu sparen. Ist es nicht komisch, wie viel Zeit man in der App-Welt verbringt, nur um herauszufinden, dass man am Ende doch nicht so viel gespart hat, wie man dachte?

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Die Umfrage wurde im Februar 2023 unter 1.000 Personen zwischen 18 und 69 Jahren durchgeführt. Das zeigt, dass die Nutzung dieser Apps weit verbreitet ist – aber die Frage, ob sie tatsächlich einen echten finanziellen Vorteil bringen, bleibt offen. Vielleicht ist der Rewe-Fall ein kleiner Hinweis darauf, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen hier noch nicht ganz klar sind. Es bleibt also abzuwarten, wie sich die Situation in der Zukunft entwickeln wird.