Primaholding unter Druck: Verbraucherrechte im Kreuzfeuer der Energiepreise
Der Wind weht frisch durch die Straßen, und während sich die Menschen um ihre alltäglichen Dinge kümmern, brodelt es im Hintergrund der Energiebranche. Ausgerechnet die Primaholding, ein Name, der für viele Verbraucher mittlerweile zum Synonym für Ärgernis geworden ist, steht im Fokus der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Ein Blick auf die Situation offenbart: Hier geht’s um mehr als nur ein paar Euro.
Der vzbv hat rechtliche Schritte gegen die Berliner Unternehmensgruppe Primaholding eingeleitet, um unrechtmäßig kassierte Gebühren zurückzufordern. Ein besonders brisantes Thema sind die Printgebühren, die die Energiediscounter Voxenergie und Nowenergy in ihren Abrechnungen erhoben haben – jeweils drei Euro. Das Landgericht Berlin hat bereits entschieden, dass diese Gebühren unzulässig sind. Ein Grund mehr für die Verbraucherschützer, das Instrument der Gewinnabschöpfung ins Spiel zu bringen. Wenn die Klagen erfolgreich sind, müssen die Tochterunternehmen von Primaholding diese rechtswidrigen Einnahmen an die Staatskasse abführen. Die Verbraucherzentrale selbst erhält jedoch keinen Cent davon – das Geld fließt vollständig in den Bundeshaushalt.
Verbraucherrechte im Fokus
Die Verbraucherschutzchefin Ramona Pop hat klipp und klar erklärt, dass diese rechtlichen Schritte dazu dienen, Unternehmen von solchen Praktiken abzuhalten. Ein wichtiges Anliegen, denn die Rechte der Verbraucher müssen geschützt werden. Besonders dreist ist die Tatsache, dass Energielieferanten verpflichtet sind, ihren Kunden mindestens einmal jährlich eine kostenlose Abrechnung in Papierform anzubieten. Hier wird deutlich, dass die Verbraucher in der Vergangenheit oft nicht ausreichend informiert wurden.
Im letzten Jahr gingen bei den Verbraucherzentralen über 17.000 Beschwerden zur Primaholding-Gruppe ein. Darunter fallen nicht nur unzulässige Gebühren, sondern auch untergeschobene Verträge und Preiserhöhungen. Das zeigt, wie groß der Unmut unter den Kunden ist. Ramona Pop bezeichnete die Primaholding-Gruppe bereits als Ärgernis für Verbraucher. Kein Wunder also, dass der vzbv immer wieder gegen diese Praktiken vorgeht.
Der Weg zur Rückerstattung
Verbraucher, die unrechtmäßig erhobene Gebühren gezahlt haben, können diese individuell zurückfordern. Doch der Aufwand könnte sich für viele nicht lohnen, da es oft nur um kleine Beträge geht. Ein Beispiel: Ein Zwei-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 2.500 kWh könnte über 1.200 Euro nach 12 Monaten Belieferung zurückerhalten. Das klingt verlockend, aber das mühsame Einfordern dieser Beträge schreckt viele ab.
Ebenfalls interessant ist die Entwicklung, die sich am 6. August 2024 ereignete: Der vzbv und die Primaholding GmbH haben einen außergerichtlichen Vergleich erzielt. Der vzbv verzichtet auf eine Sammelklage, was den Verbrauchern einen schnelleren Ausstieg aus ihren Verträgen und günstigere Energietarife ermöglicht – sogar rückwirkend. Dennoch bleibt die Kritik an der unzureichenden Belehrung über das Widerrufsrecht in den Verträgen bestehen. Verbraucher haben das Recht, ihre Verträge zu widerrufen, solange der Vertragsschluss nicht länger als 12 Monate und 14 Tage zurückliegt.
Wenn das mal nicht ein weiterer Schritt in die richtige Richtung ist! Verbraucherzentralen haben sich in den letzten Jahren als wichtige Stimme für die Rechte der Verbraucher etabliert, und es bleibt spannend zu beobachten, wie sich die Situation rund um die Primaholding weiterentwickelt. Die Frist für Nowenergy, Auskunft über die Höhe der Einnahmen aus der Printgebühr zu geben, läuft bis zum 4. August – ob da noch etwas kommt? Das wird sich zeigen.
