In Deutschland sind rund 5,7 Millionen Menschen pflegebedürftig. Das ist eine gewaltige Zahl, die uns alle betrifft, direkt oder indirekt. Knapp 800.000 von ihnen leben in Pflegeheimen. Die Entscheidung, einen Angehörigen in ein Pflegeheim zu geben, ist oft alles andere als leicht. Man möchte die Familie nicht aus den Augen verlieren und gleichzeitig sicherstellen, dass die Pflegebedürftigen die bestmögliche Betreuung erhalten. Die finanziellen Aspekte sind dabei nicht zu unterschätzen, denn der durchschnittliche Eigenanteil für einen Heimplatz im ersten Jahr liegt bei 3245 Euro monatlich (Stand Januar 2026). Bei all den Kosten, die auf einen zukommen, stellt sich die Frage: Wer trägt die Last?

Die Pflegekasse übernimmt lediglich die Kosten für pflegerische Tätigkeiten und Betreuung. Die gesamten Heimkosten müssen durch Rente und andere Einkünfte gedeckt werden. Ist das nicht genug, wird auf Ersparnisse, Aktien, Grundbesitz und bestimmte Versicherungen zurückgegriffen. Hier kommt das Thema Schonvermögen ins Spiel, das bei 10.000 Euro pro Person und 20.000 Euro für Paare liegt. Ein zusätzlicher Freibetrag von 500 Euro für Kinder im Haushalt wird ebenfalls gewährt, was besonders für Familien wichtig ist. Aber Vorsicht, die Immobilie zählt nur dann zum Schonvermögen, wenn sie vom Pflegebedürftigen oder Angehörigen bewohnt wird.

Finanzielle Unterstützung und Freibeträge

Es gibt einen gewissen Barbetrag, um persönliche Bedürfnisse zu decken, der bei mindestens 27% der Regelbedarfsstufe 1 liegt. Seit Januar 2026 sind das 152,01 Euro. Aber dieser Barbetrag gilt nur für Rentner, die auf Sozialhilfe angewiesen sind. Wie viel jemand von der Pflegekasse erhält, hängt vom Pflegegrad ab, der durch Gutachter des Medizinischen Dienstes festgelegt wird. Der Pflegegrad reicht von 1 bis 5 und beschreibt den Hilfebedarf im Alltag. Hier sind die monatlichen Zahlungen für vollstationäre Pflege: Pflegegrad 2 erhält 805 Euro, Pflegegrad 3 bekommt 1319 Euro, und das geht bis zu 2096 Euro für Pflegegrad 5. Wer Pflegegrad 1 hat, erhält einen Entlastungsbetrag von 131 Euro.

Eine wichtige Neuerung, die ab dem 1. Januar 2024 in Kraft tritt, ist der Leistungszuschlag für vollstationäre Pflege. Je nach Dauer des Aufenthalts im Pflegeheim gibt es einen Zuschuss, der zwischen 15% und 75% des Eigenanteils liegen kann. Das klingt zunächst einmal gut, doch die Gesamtkosten sind trotzdem erheblich. Durchschnittlich zahlen Heimbewohner 3542 Euro monatlich, wobei die Einrichtungseinheitlichen Eigenanteile, Unterkunft, Essen und Investitionskosten zusammengezählt werden.

Der Weg zur Sozialhilfe

Wenn die Eigenmittel nicht ausreichen, bleibt oft nur der Weg zur Sozialhilfe. Hier greift das Sozialamt ein und unterstützt pflegebedürftige Menschen, die keine Ansprüche auf Pflegeversicherungsleistungen haben oder deren Leistungen unzureichend sind. Das Sozialamt prüft die Hilfebedürftigkeit und das Vermögen, dabei müssen alle Unterlagen, von Ausweisdokumenten bis hin zu Einkommens- und Vermögensnachweisen, bereitgestellt werden. Die Antragstellung sollte frühzeitig erfolgen, denn die Leistungen beginnen erst ab dem Zeitpunkt der Antragstellung.

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Eine interessante Regelung betrifft den Elternunterhalt. Kinder mit einem Bruttoeinkommen über 100.000 Euro können zur Zahlung von Elternunterhalt verpflichtet werden. Ehepartner sind in der Regel nicht unterhaltspflichtig, wenn sie sich gegenseitig unterstützen können. Aber wie sieht das mit den Immobilien aus? Wenn die Pflegekosten nicht gedeckt sind, kann das Sozialamt den Verkauf von Immobilien verlangen, es sei denn, der Ehepartner bewohnt die Immobilie.

Außerdem gibt es gewisse Strategien, um Vermögen zu schützen. Beispielsweise kann eine Schenkung der Immobilie an die Kinder in Betracht gezogen werden, aber das sollte mindestens zehn Jahre vor der Pflegebedürftigkeit geschehen. Auch der barrierefreie Umbau der Immobilie und der Abschluss einer Pflegezusatzversicherung sind Optionen, die in Erwägung gezogen werden können.

Die Thematik rund um Pflege, Finanzierung und das Schonvermögen ist komplex und oft mit Emotionen verbunden. Es ist nicht nur eine Frage des Geldes, sondern auch der Menschlichkeit. Die entscheidenden Weichen werden oft im Voraus gestellt, beim Umgang mit Vermögen und der Planung für den Fall der Fälle. Die Unsicherheit, was die Zukunft bringt, bleibt. Aber eines ist klar: Informiert zu sein, ist der erste Schritt, um die eigene Situation oder die eines geliebten Menschen zu verbessern.