Penny unter Druck: Werbebetrug oder zulässige Preisgestaltung?
Heute ist der 18.05.2026 und wir haben einen spannenden Rechtsstreit, der die Gemüter erhitzt. Es geht um die Werbung von Penny, die mit durchgestrichenen Preisen und vermeintlichen Rabatten auf sich aufmerksam macht. Ein Joghurt, der für 33 Cent angeboten wird, trägt den verlockenden Hinweis „minus 58 Prozent“ in Bezug auf eine unverbindliche Preisempfehlung (UVP) von 79 Cent. Doch nicht alle sind begeistert von dieser Art der Werbung. Die Verbraucherzentrale hat sich auf die Hinterbeine gestellt und wirft Penny vor, eine nicht überprüfbare Ersparnis vorzugaukeln.
Die Diskussion nahm ihren Lauf, als das Landgericht Köln im Sommer 2025 den Verbraucherschützern recht gab. Es schien, als könnte Penny in Schwierigkeiten geraten. Doch die Wende kam mit dem Urteil des Oberlandesgerichts Köln in der zweiten Instanz. Die Richter:innen entschieden, dass die Werbung zulässig sei. Sie stellten fest, dass die Darstellung im Prospekt klar und gut erkennbar sei. Verbraucher:innen könnten demnach erkennen, dass sich die Reduzierung nicht auf den Eigenpreis von Penny bezieht. Komischerweise hat das Oberlandesgericht damit eine Abweichung von früheren Entscheidungen zugelassen, um eine einheitliche Rechtsprechung zu sichern.
Wer gewinnt das letzte Wort?
Die Verbraucherzentrale, die sich mit dem Urteil nicht zufrieden geben möchte, hat bereits angekündigt, in Revision zu gehen. Der Bundesgerichtshof könnte sich demnächst mit diesem Fall beschäftigen. Eine spannende Wendung – und die Frage bleibt: Wie wird das Gericht entscheiden? Die Entscheidung des OLG Köln ist noch nicht rechtskräftig, also bleibt es spannend. Der Streit um die Werbepraktiken von Penny wirft auch größere Fragen auf: Händler müssen bei Preisrabatten den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage angeben. Dies wurde erst kürzlich vom Europäischen Gerichtshof entschieden. Ein Umstand, der nicht nur Penny, sondern auch andere Discounter wie Aldi Süd und Netto betrifft, die ebenfalls in ähnliche rechtliche Auseinandersetzungen verwickelt sind.
Die Werbung von Penny hat also viel mehr im Gepäck als nur ein paar durchgestrichene Preise. Es zeigt, wie sehr sich die rechtlichen Rahmenbedingungen im Einzelhandel verändern – und wie genau Verbraucher:innen auf solche Angebote achten sollten. Die Diskussion um die Transparenz von Preisen wird immer lauter, und es bleibt abzuwarten, wie sich die Rechtsprechung entwickeln wird. Die Verbraucherzentralen setzen sich für mehr Klarheit ein, während Händler wie Penny versuchen, ihre Angebote ansprechend zu gestalten. Ein schmaler Grat, auf dem sie alle balancieren müssen.
