In der aktuellen Diskussion um die Preispolitik der Lebensmittelindustrie sorgt die Mogelpackung von Milkas Alpenmilch für Aufregung. Das Landgericht Bremen hat die Klage der Verbraucherzentrale (VZ) gegen den Lebensmittelkonzern Mondelez aufgenommen, nachdem Milka die Füllmenge von 100 Gramm auf 90 Gramm reduzierte, während der Preis um 50 Cent anstieg. Die VZ bezeichnete diese Maßnahme als die „Mogelpackung des Jahres“, und auch die Organisation Foodwatch kritisierte die Entscheidung scharf als die „dreisteste Werbelüge des Jahres“. Der Vorwurf richtet sich gegen unlauteren Wettbewerb, was in Anbetracht ähnlicher Fälle wie dem Verbot für Upfield im Jahr 2024, die 400 Gramm Margarine ohne Hinweis auf die Füllmengenreduzierung zu verkaufen, nicht unbegründet erscheint.

Diese Mogelpackungen sind jedoch kein Einzelfall. Die Verbraucherzentrale Hamburg führt eine bundesweit einzigartige Mogelpackungsliste, die rund 1.000 Einträge umfasst. Diese Liste wird auf Grundlage von Verbraucherbeschwerden erstellt und bietet eine umfassende Übersicht über Produkte, deren Hersteller und Händler. Die Verbraucher werden über versteckte Preiserhöhungen, wie sie bei der Füllmengenreduzierung vorkommen, aufgeklärt. Ein Beispiel verdeutlicht das: Eine alte Packung mit 500 g für 2,19 Euro hatte einen Grundpreis von 4,38 Euro pro Kilogramm, während die neue Packung mit 400 g für denselben Preis einen Grundpreis von 5,48 Euro pro Kilogramm hat. Das bedeutet eine versteckte Preiserhöhung von 25 %.

Shrinkflation im Fokus

Der Begriff Shrinkflation beschreibt diese versteckten Preiserhöhungen, bei denen der Inhalt eines Produkts reduziert wird, während der Preis gleich bleibt. Ein weiteres Beispiel sind die Airwaves Kaugummis, die von 12 auf 10 Stück reduziert wurden, jedoch weiterhin für 99 Cent verkauft werden. Hier ist die Preiserhöhung ebenfalls um 20 % zu verzeichnen. Auch die Big Erdnuss Flippies haben eine Füllmengenreduktion von 175 Gramm auf 150 Gramm erfahren, bei einem Anstieg des Preises von 2,19 Euro auf 2,29 Euro, was einer Preiserhöhung von 22 % entspricht.

Die Verbraucherzentrale Hamburg fordert in diesem Zusammenhang mehr Transparenz bei Produktpreisen, um Verbraucher vor solchen Praktiken zu schützen. Seit 2014 wird jährlich die „Mogelpackung des Jahres“ verliehen; im Jahr 2024 wurde Granini Trinkgenuss Orange ausgezeichnet, weil der Orangensaftanteil um die Hälfte reduziert wurde. Auch die Milka-Schokolade, die nun 90 Gramm statt 100 Gramm enthält und deren Preis von 1,49 Euro auf 1,99 Euro stieg, erhielt den Negativpreis „Goldener Windbeutel“ für die dreisteste Werbelüge.

Die Problematik der schrumpfenden Füllmengen und der Verzicht auf wertvolle Zutaten ist nicht neu, doch die aktuelle Entwicklung zeigt, dass Verbraucher zunehmend sensibilisiert werden müssen. Die Verbraucherzentrale setzt sich aktiv dafür ein, dass solche Praktiken endlich ein Ende finden und die Hersteller zur Rechenschaft gezogen werden. Es bleibt zu hoffen, dass die Klage gegen Milka ein Umdenken in der Branche anstoßen kann und die Verbraucher in Zukunft besser geschützt werden.

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