Krankengeld im Schattenspiel: Rechte, Pflichten und die Tücken der Gesundheitsversorgung
Es gibt Tage, an denen man einfach nicht mehr kann. Man ist erschöpft, der Körper streikt und das Bett wird zum besten Freund. Doch was passiert, wenn man krank wird und auf Krankengeld angewiesen ist? Diese Fragen beschäftigen viele Versicherte in Deutschland, denn die Hürden sind nicht immer leicht zu überwinden. In letzter Zeit beobachten Verbraucherschützer, dass Krankenkassen ihre Mitglieder unter Druck setzen, um sie möglichst schnell aus dem Krankengeld herauszubekommen. Das ist nicht nur unangenehm, sondern kann auch zu echter Verunsicherung führen.
Yvonne Vollmer von der Verbraucherzentrale Hamburg klärt in ihrem Online-Vortrag „Krankengeld – Ihre Rechte, Ihre Pflichten“ über die Ansprüche und Pflichten auf. Grundsätzlich haben die meisten gesetzlich Versicherten Anspruch auf Krankengeld, nachdem die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber nach sechs Wochen endet. Nach dieser Zeit übernimmt die Krankenkasse und zahlt 70% des Bruttolohns, maximal sogar 90% des letzten Nettolohns. Im Jahr 2026 könnte das tägliche Maximum bei 135,63 Euro liegen. Wer selbstständig ist oder als Künstler oder Publizist arbeitet, hat ebenfalls Anspruch auf Krankengeld. Und auch ALG-I-Empfänger sollten sich nicht entmutigen lassen, denn auch sie können darauf hoffen.
Rechte und Pflichten bei Krankengeld
Doch hier wird’s tricky: Der Anspruch auf Krankengeld ist auf 78 Wochen innerhalb von drei Jahren beschränkt. Das bedeutet, dass bei einer gleichen Erkrankung die ersten sechs Wochen der Lohnfortzahlung angerechnet werden. Wer nach fünf Jahren erneut erkrankt, kann jedoch wieder neu rechnen. Wichtig ist auch, dass die Arbeitsunfähigkeit lückenlos durch ärztliche Bescheinigungen dokumentiert wird. Eine nahtlose Krankschreibung ist unerlässlich, denn Lücken können schnell dazu führen, dass der Anspruch auf Krankengeld erlischt.
Der medizinische Dienst (MD) kann, wenn es an der Zeit ist, zur Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit herangezogen werden. Und wenn es Unsicherheiten gibt, werden Krankenkassen nicht müde, ihre Versicherten mit Fragen zu bombardieren. Sie können nach dem Zustand der Arbeitsfähigkeit fragen, oder ob bevorstehende Therapien einer Rückkehr zur Arbeit im Weg stehen. Aber: Antworten auf diese Fragen müssen nicht verbindlich sein! Subjektive Einschätzungen sind erlaubt, und die Kassen dürfen nicht auf mehr als die unbedingt notwendigen Informationen bestehen. Fragen zu familiären Problemen oder Urlaubsplänen sind mittlerweile verboten.
Krankengeld und Reisen
Wer denkt, Urlaub könnte während der Krankengeld-Zahlungen ein Thema sein, der irrt. Denn grundsätzlich ruht der Anspruch auf Krankengeld bei Auslandsreisen, es sei denn, die Krankenkasse hat vorher ihre Zustimmung gegeben. Innerhalb Deutschlands sind Reisen zwar unproblematisch, aber Heilbehandlungen dürfen dabei nicht auf der Strecke bleiben. Eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ist seit 2023 Pflicht, und das macht die Sache etwas einfacher: Die Ärzte leiten das Attest direkt an die Krankenkassen weiter, sodass Arbeitgeber nicht mehr selbst hinterherlaufen müssen.
Insgesamt haben die Krankenkassen im Jahr 2025 rund 21,6 Milliarden Euro für Krankengeld ausgegeben – das sind immerhin 6,4% ihres Budgets. Ein gewaltiger Posten, der zeigt, wie wichtig es ist, sich mit seinen Rechten und Pflichten auseinanderzusetzen. Und auch wenn die Kassen Fragen stellen, sollten Versicherte sich nicht scheuen, ihre eigenen Rechte zu kennen und zu nutzen. Die Möglichkeit, Widerspruch gegen eine Ablehnung oder falsche Berechnung des Krankengeldes einzulegen, ist dabei ein wichtiger Schritt. Innerhalb eines Monats kann man aktiv werden.
Die Herausforderungen rund um das Krankengeld sind also vielfältig und erfordern ein gutes Maß an Wissen. Wer sich über seine Ansprüche und Möglichkeiten informiert, kann die Unsicherheiten und Ängste in der Zeit der Krankheit vielleicht ein wenig verringern. Und das ist doch schon mal ein Anfang.
